Wasserverbandsgesetz - WVG | § 22 Mitgliedschaft

Verbandsmitglieder sind - vorbehaltlich der Regelungen in den §§ 23 und 24 - die Beteiligten, die der Errichtung des Verbands zugestimmt haben oder die zur Mitgliedschaft herangezogen worden sind, sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger. Gemeinsame Eigentümer oder Erbbauberechtigte gelten als ein Mitglied.

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Referenzen - Gesetze | § 296 ZPO

§ 296 ZPO zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 296 ZPO zitiert 2 andere §§ aus dem Zivilprozessordnung.

Wasserverbandsgesetz - WVG | § 24 Aufhebung der Mitgliedschaft


(1) Verbandsmitglieder, deren Vorteil aus der Durchführung der Verbandsaufgabe oder deren Last entfallen ist, sind berechtigt, die Aufhebung ihrer Mitgliedschaft zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn das Verbandsmitglied den Vorteil durch eigene Maßnah

Wasserverbandsgesetz - WVG | § 23 Begründung und Erweiterung der Mitgliedschaft bei bestehenden Verbänden


(1) Wer einen Vorteil aus der Durchführung der Verbandsaufgabe zu erwarten oder wer Maßnahmen des Verbands zu dulden hat, hat Anspruch auf Aufnahme als Verbandsmitglied in einen bestehenden Verband. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Referenzen - Urteile | § 296 ZPO

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 296 ZPO.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 29. Aug. 2018 - Au 6 K 18.375

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 28. Jan. 2014 - 4 A 225/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin richtet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Gewässerunterhaltungsbeitrag durch den Beklagten. 2 Der Beklagte ist ein Unterhaltungsverband im Sinne des § 54 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Apr. 2012 - 7 C 11/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um den Fortbestand der Mitgliedschaft in einem Wasserverband. 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Feb. 2011 - 3 S 958/09

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. März 2009 - 3 K 3163/08 - teilweise geändert. Die Klage gegen den Beitragsbescheid des Beklagten vom 29.03.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheids d

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(1) Wer einen Vorteil aus der Durchführung der Verbandsaufgabe zu erwarten oder wer Maßnahmen des Verbands zu dulden hat, hat Anspruch auf Aufnahme als Verbandsmitglied in einen bestehenden Verband. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. (2) Die...