Wasserverbandsgesetz - WVG | § 7 Arten der Errichtung, Entstehung des Verbands

Wasserverbandsgesetz - WVG | § 7 Arten der Errichtung, Entstehung des Verbands
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände Inhaltsverzeichnis

(1) Ein Verband wird errichtet

1.
durch einen einstimmigen Beschluß der Beteiligten sowie die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Errichtung und der Satzung,
2.
durch einen Mehrheitsbeschluß der Beteiligten, die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Errichtung und der Satzung sowie die Heranziehung nicht einverstandener oder anderer Beteiligter als Verbandsmitglieder in dem Genehmigungsakt oder
3.
von Amts wegen.
Der Verband entsteht mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung, sofern diese nicht einen späteren Zeitpunkt vorsieht.

(2) Die Genehmigung der Errichtung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses versagt werden, insbesondere wenn in Aussicht genommene Verbandsaufgaben anderweitig besser gelöst werden können oder von einer bereits bestehenden Einrichtung wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden können.

(3) Der Genehmigungsakt nach Absatz 1 Nr. 1 oder 2 sowie die Satzung sind von der Aufsichtsbehörde öffentlich bekanntzumachen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 21/06/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Wasserverbandsbeitrag. 2
published on 21/06/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen die Heranziehung zu einem Wasserverbandsbeitrag. 2
published on 12/05/2016 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 6. Kammer – vom 15. Oktober 2015 geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 2. Juni 2014 und der Widerspruchsbescheid vom 23. September 2014 w
published on 22/04/2015 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Eigentümerin eines im Verbandsgebiet der Beklagten gelegenen Grundstücks, das an das Gewässer "Rennschloot" angrenzt. Sie wendet sich gegen
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.