Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 93 Niederschrift
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Verwaltungsverfahrensgesetz Inhaltsverzeichnis
Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über
- 1.
den Ort und den Tag der Sitzung, - 2.
die Namen des Vorsitzenden und der anwesenden Ausschussmitglieder, - 3.
den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge, - 4.
die gefassten Beschlüsse, - 5.
das Ergebnis von Wahlen.
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published on 15/08/2018 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt.
3. Der Streitwert beträgt 2.191,25 EUR.
Gründe
1
1. Der Antrag,
2
die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Beitragsbes
published on 16/11/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Die Beteil
published on 02/11/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Die Bete
published on 10/08/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Die Bete
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