Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung

(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke


(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jah

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Bundesgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2019 - 5 StR 479/18

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 479/18 vom 23. Januar 2019 in der Strafsache gegen wegen Geldwäsche u.a. ECLI:DE:BGH:2019:230119U5STR479.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 23. Januar 2019, a

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Okt. 2012 - 1 StR 213/10

bei uns veröffentlicht am 11.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 213/10 vom 11. Oktober 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _____________________________ UrhG § 106 Abs. 1, § 108a, § 17 AEUV Art. 34, 36 StGB § 17, § 27 1. B

Landgericht Essen Urteil, 01. März 2016 - 35 KLs-302 Js 107/11-9/14

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Angeklagten sind jeweils der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Tateinheit mit gewerbsmäßigen unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte in 152 Fällen sowie des unerlaubten Handeltreibens mit B

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 15. Jan. 2014 - 2 Ws 609/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beschuldigten werden der Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 7. März 2012 - 30 Gs 1496/12 - und der Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 19. Dezembe

Landgericht Mannheim Beschluss, 03. Juli 2012 - 24 Qs 1/12; 24 Qs 2/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts M. vom 28.02.2012 - 41 Gs 325/12 - wie folgt abgeändert: Die Beschlagnahme der u.g. Unterlagen wird, soweit sie sich im Gewahrsam der B

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. Jan. 2008 - 2 Ws 328/07; 2 Ws 328/2007

bei uns veröffentlicht am 21.01.2008

Tenor 1. Die weitere Beschwerde des Angeschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 24. August 2007 wird als unbegründet v e r w o r f e n . 2. Der Angeschuldigte trät die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe