(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie

1.
die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,
2.
(weggefallen)
3.
dauernd fortpflanzungsunfähig ist und
4.
sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.

(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.

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Zivilrecht: Keine rechtswirksame Änderung des Geschlechts ohne Gutachten

19.04.2017

Das Transsexuellengesetz lässt eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit nur nach der Erstattung von zwei Sachverständigengutachten zu
Allgemeines

Versicherungsrecht: Kein Tarifwechsel bei Geschlechtsumwandlung

11.07.2012

Geschlechtsumwandlung berechtigt den privaten Krankenversicherer nicht, die versicherte Person in einen Frauentarif einzustufen-BGH vom 09.05.12-Az:IV ZR 1/11
Versicherungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Transsexuellengesetz - TSG | § 9 Gerichtliches Verfahren


(1) Kann dem Antrag nur deshalb nicht stattgegeben werden, weil der Antragsteller sich einem seine äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff noch nicht unterzogen hat oder noch nicht dauernd fortpflanzungsunfähig ist, so stellt das
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Transsexuellengesetz - TSG | § 1 Voraussetzungen


(1) Die Vornamen einer Person sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn 1. sie sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet u

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2012 - IV ZR 1/11

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 1/11 Verkündet am: 9. Mai 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 313

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 21. Sept. 2015 - 11 W 1334/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 11 W 1334/15 Beschluss vom 21.09.2015 UR III 25/15 AG Nürnberg In der Personenstandssache betreffend 1) H. R. A. J. - Betroffener - 2) H. K. G., geb. W. -

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Apr. 2016 - M 7 K 15.4332

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2017 - XII ZB 346/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 346/17 vom 29. November 2017 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja TSG §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 lit. d, 8 Setzt das ausländische Recht für eine Änderung des Personenstands

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2017 - XII ZB 459/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 459/16 vom 29. November 2017 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1591, 1592; TSG § 11 Satz 1 a) Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Sp

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2017 - XII ZB 345/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 345/17 vom 29. November 2017 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja TSG § 1 Abs. 1 Nr. 3 lit. d Setzt das ausländische Recht für eine Änderung des Vornamens eine gesc

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Sept. 2017 - XII ZB 660/14

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 30. Oktober 2014 werden zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 02. Mai 2017 - 6 W 13/17

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Standesamtes wird der Beschluss des Amtsgerichtes Neubrandenburg vom 03.02.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Antrag wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe 1 I. G

Amtsgericht Dortmund Beschluss, 31. Aug. 2016 - 306 III 15/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Der Antrag auf Änderung des Vornamens und der Feststellung der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert wird auf 5.000,- € festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag war zurückzuweisen, da die Voraussetzungen de

Amtsgericht Münster Beschluss, 04. Jan. 2016 - 22 III 12/15

bei uns veröffentlicht am 04.01.2016

Tenor Auf die Zweifelsvorlage des Standesamtes M. wird die Standesbeamtin angewiesen, die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind (…), geboren am (…), in der Weise vorzunehmen, dass in der Geburtsurkunde die Person, die das Kind geboren hat und

Landessozialgericht NRW Urteil, 08. Mai 2014 - L 16 KR 453/12

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.06.2012 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Verfahrens zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt die G

Bundessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2012 - B 1 KR 9/12 R

bei uns veröffentlicht am 11.09.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Dezember 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landess

Bundessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2012 - B 1 KR 11/12 R

bei uns veröffentlicht am 11.09.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar 2012 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 7. Januar 2010 sowie de

Bundessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2012 - B 1 KR 3/12 R

bei uns veröffentlicht am 11.09.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2011 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 26. Juni 2009 sowie die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Jan. 2012 - L 5 KR 375/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 07.01.2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Kl

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 27. Okt. 2011 - 1 BvR 2027/11

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2011 - 8 W 206/11 - und die Anrede und Adressierung im Schreiben des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Juli 2011 verlet

Amtsgericht Mannheim Beschluss, 04. Apr. 2011 - Ke 2 UR III 4/11

bei uns veröffentlicht am 04.04.2011

Tenor Das Verfahren über den Antrag zur Änderung des Geburtseintrages betreffend die Geschlechtszugehörigkeit wird ausgesetzt. Gründe   I. 1 Der Antragsteller wurde am … 1976 geboren. Der Geburtseintrag erfolgte unter dem Vornamen K, das Ge

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2010 - B 1 KR 5/10 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2010

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 10. November 2009 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 28. Jan. 2003 - 10 VA 10/02

bei uns veröffentlicht am 28.01.2003

Tenor 1. Der Antrag vom 30.08.2002 auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Geschäftswert wird auf EUR 3.000,- festgesetzt. Gründe   1 Der Antrag der Antragstell

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(1) Die Vornamen einer Person sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn 1. sie sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit...