(1) Die Vornamen einer Person sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn

1.
sie sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben,
2.
mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird, und
3.
sie
a)
Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,
b)
als Staatenloser oder heimatloser Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat,
c)
als Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling ihren Wohnsitz im Inland hat oder
d)
als Ausländer, dessen Heimatrecht keine diesem Gesetz vergleichbare Regelung kennt,
aa)
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt oder
bb)
eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich dauerhaft rechtmäßig im Inland aufhält.

(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will.

ra.de-OnlineKommentar zu § 1 TSG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 1 TSG

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 1 TSG

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 1 TSG.

2 Artikel zitieren § 1 TSG.

Zivilrecht: Keine rechtswirksame Änderung des Geschlechts ohne Gutachten

19.04.2017

Das Transsexuellengesetz lässt eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit nur nach der Erstattung von zwei Sachverständigengutachten zu
Allgemeines

Versicherungsrecht: Kein Tarifwechsel bei Geschlechtsumwandlung

11.07.2012

Geschlechtsumwandlung berechtigt den privaten Krankenversicherer nicht, die versicherte Person in einen Frauentarif einzustufen-BGH vom 09.05.12-Az:IV ZR 1/11
Versicherungsrecht

Referenzen - Gesetze | § 1 TSG

§ 1 TSG zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 1 TSG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Paßgesetz - PaßG 1986 | § 4 Paßmuster


(1) Pässe sind nach einheitlichen Mustern auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Pass enthält neben dem Lichtbild des Passinhabers, seiner Unterschrift, der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung und dem letzten Tag der
§ 1 TSG wird zitiert von 6 anderen §§ im Transsexuellengesetz.

Transsexuellengesetz - TSG | § 8 Voraussetzungen


(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren V

Transsexuellengesetz - TSG | § 5 Offenbarungsverbot


(1) Ist die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert werden, rechtskräftig, so dürfen die zur Zeit der Entscheidung geführten Vornamen ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn

Transsexuellengesetz - TSG | § 4 Gerichtliches Verfahren


(1) Auf das gerichtliche Verfahren sind die Vorschriften des Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) Das Gericht hör

Transsexuellengesetz - TSG | § 9 Gerichtliches Verfahren


(1) Kann dem Antrag nur deshalb nicht stattgegeben werden, weil der Antragsteller sich einem seine äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff noch nicht unterzogen hat oder noch nicht dauernd fortpflanzungsunfähig ist, so stellt das

Referenzen - Urteile | § 1 TSG

Urteil einreichen

18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 TSG.

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2012 - IV ZR 1/11

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 1/11 Verkündet am: 9. Mai 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 313

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Apr. 2016 - M 7 K 15.4332

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Amtsgericht München Beschluss, 08. Aug. 2016 - 721 UR III 206/16

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor Das Standesamt München wird angewiesen, die Namensangleichungserklärung der Beteiligten Burcu … vom 11.05.2016 als wirksam entgegenzunehmen. Gründe I. Die Beteiligte Burcu … wurde am &#

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Jan. 2015 - AN 14 K 14.00440

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Der Kläger begehrt die Änderung seines Vornamens durch Hinzufügen eines weibli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2015 - 5 BV 15.456

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreck

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2017 - XII ZB 346/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 346/17 vom 29. November 2017 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja TSG §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 lit. d, 8 Setzt das ausländische Recht für eine Änderung des Personenstands

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2017 - XII ZB 345/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 345/17 vom 29. November 2017 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja TSG § 1 Abs. 1 Nr. 3 lit. d Setzt das ausländische Recht für eine Änderung des Vornamens eine gesc

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 02. Mai 2017 - 6 W 13/17

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Standesamtes wird der Beschluss des Amtsgerichtes Neubrandenburg vom 03.02.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Antrag wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe 1 I. G

Amtsgericht Dortmund Beschluss, 31. Aug. 2016 - 306 III 15/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Der Antrag auf Änderung des Vornamens und der Feststellung der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert wird auf 5.000,- € festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag war zurückzuweisen, da die Voraussetzungen de

Amtsgericht Münster Beschluss, 04. Jan. 2016 - 22 III 12/15

bei uns veröffentlicht am 04.01.2016

Tenor Auf die Zweifelsvorlage des Standesamtes M. wird die Standesbeamtin angewiesen, die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind (…), geboren am (…), in der Weise vorzunehmen, dass in der Geburtsurkunde die Person, die das Kind geboren hat und

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Jan. 2012 - L 5 KR 375/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 07.01.2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Kl

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 27. Okt. 2011 - 1 BvR 2027/11

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2011 - 8 W 206/11 - und die Anrede und Adressierung im Schreiben des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Juli 2011 verlet

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 15. Sept. 2011 - 5 T 306/11

bei uns veröffentlicht am 15.09.2011

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen. 2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,-- Euro festgesetzt. Gründe

Amtsgericht Mannheim Beschluss, 04. Apr. 2011 - Ke 2 UR III 4/11

bei uns veröffentlicht am 04.04.2011

Tenor Das Verfahren über den Antrag zur Änderung des Geburtseintrages betreffend die Geschlechtszugehörigkeit wird ausgesetzt. Gründe   I. 1 Der Antragsteller wurde am … 1976 geboren. Der Geburtseintrag erfolgte unter dem Vornamen K, das Ge

Amtsgericht Mannheim Beschluss, 07. Mai 2009 - Ja 2 UR III 5064/07

bei uns veröffentlicht am 07.05.2009

Tenor 1. Der Antrag auf Änderung des Vornamens wird als unzulässig abgewiesen. 2. Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt. Gründe   I. 1 Die Antragstellerin ist schweizerische und französische Staatsangehör

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Jan. 2004 - L 4 KR 2159/02

bei uns veröffentlicht am 23.01.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. Mai 2002 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 28. Jan. 2003 - 10 VA 10/02

bei uns veröffentlicht am 28.01.2003

Tenor 1. Der Antrag vom 30.08.2002 auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Geschäftswert wird auf EUR 3.000,- festgesetzt. Gründe   1 Der Antrag der Antragstell