Telemediengesetz - TMG | § 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber,
8.
bei audiovisuellen Mediendiensteanbietern die Angabe
a)
des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie
b)
der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

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Telefonnummer für 2,99 EUR/Min. ist im Impressum nicht erlaubt

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Abmahnungen im Unternehmerleben, aber auch im privaten Bereich

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Internetrecht: Wichtige Fragen zum Thema Impressum

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Website-Check: Rechtliche Überprüfung Ihres Internetauftritts

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In der digitalen Welt von heute ist ein professioneller Internetauftritt für Unternehmen und Selbstständige unerlässlich. Doch ebenso wichtig wie das Design und die Funktionalität einer Website ist ihre rechtliche Absicherung. Ein Website-Check zur rechtlichen Überprüfung Ihres Internetauftritts kann dabei helfen, Risiken zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die bei einem solchen Check berücksichtigt werden sollten.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Telemediengesetz - TMG | § 11 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2c Absatz
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 139c Wirtschafts-Identifikationsnummer


(1) Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben. Sie beginnt mit den Buchstaben "DE". Jede Wirtschafts-Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden. (2) Die Finanzbehörden dürfen die

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer


(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht

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Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2015 - M 17 K 14.4369

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Landgericht Memmingen Endurteil, 18. Juli 2018 - 1 HKO 137/18

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Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.06.2017 zu zahlen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Be

Landgericht München I Endurteil, 31. Jan. 2017 - 33 O 20356/15

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der zu vollstreckenden Kosten.

Landgericht Traunstein Urteil, 22. Juli 2016 - 1 HK O 168/16

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Okt. 2015 - M 17 E 15.3058

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Landgericht München I Endurteil, 16. Apr. 2015 - 17 HK O 20118/14

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Tenor I. Das Versäumnisurteil des Landgerichts München I vom 15.01.2015, 17HK O 20118/14, wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die d

Oberlandesgericht München Urteil, 19. Okt. 2017 - 29 U 8/17

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Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Nov. 2014 - 6 W 2103/14

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 28.8.2014 -17 HKO 13002/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Landgericht Memmingen Endurteil, 18. Juli 2018 - 1 HK O 137/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.06.2017 zu zahlen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Mai 2017 - 4 L 103/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

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Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 17. März 2017 - 2 O 522/16

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.771,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2016, Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw Ford Focus ST, Fahrzeugidentitätsnummer: ...,

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 11. Jan. 2017 - 3 O 36/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 19.09.2016 - 3 O 36/16 - wird aufrechterhalten. Der Verfügungsbeklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreites zu tragen. und beschlossen: Der Gegens

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - 1 AGH 49/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab

Landgericht Köln Urteil, 30. Aug. 2016 - 81 O 40/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.752,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.03.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die

Oberlandesgericht Köln Urteil, 31. Mai 2016 - 15 U 197/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.11.2015 (28 O 495/14) in der Fassung des Berichtungsbeschlusses vom 14.1.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist ge

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2016 - I ZR 238/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 238/14 Verkündet am: 25. Februar 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Landgericht Arnsberg Urteil, 03. Sept. 2015 - 8 O 63/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung der Kammer gemäß Beschluss vom 29.05.2015 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 08.06.2015 bleibt aufrechterhalten. Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 1Tatbestand: 2Die Verfügu

Landgericht Münster Urteil, 16. Juni 2015 - 025 O 133/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin macht m

Landgericht Düsseldorf Urteil, 26. März 2015 - 4b O 10/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I.              Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise auch Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis

Landgericht Düsseldorf Urteil, 26. März 2015 - 4b O 140/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Fall wiede

Landgericht Heidelberg Urteil, 11. März 2015 - 12 O 57/14 KfH

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor 1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Heidelberg vom 21.08.2014 -12 O 57/14 KfH- wird bestätigt. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Tatbestand   1 Die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin)

Landgericht Köln Teil-Versäumnis- und Schlussurteil, 04. März 2015 - 28 O 554/12

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor I.               Dem Beklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten                             v e r b o

Landgericht Essen Urteil, 13. Nov. 2014 - 4 O 97/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Den Beklagten wird, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Aug. 2014 - 2 U 84/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor 1. Der Antrag des Verfügungsbeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 4. Juni 2014, Az.: 11 O 101/14, wirdz u r ü c k g e w i e s

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 23. Jan. 2014 - 4 U 118/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 03.07.2013 verkündete Urteil der 15. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollst

Landgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2014 - 28 O 116/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen je zur Hälfte.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d2Gegenst

Landgericht Freiburg Urteil, 04. Nov. 2013 - 12 O 83/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tenor 1. Auf den Widerspruch der Beklagten wird Ziff. 1 b) des Beschlusses der Kammer vom 31. Juli 2013 aufgehoben und der entsprechende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Im übrigen wird der Beschluss bestätigt und der

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 22. Aug. 2013 - 4 U 52/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Februar 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.Es wird festgestellt, dass der Beklagte keinen Anspruch gegen den Kläger

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2013 - I-20 U 75/13

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

Tenor I.Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 25.03.2013 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert.Der Antragsgegner wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zweck

Landgericht Düsseldorf Urteil, 08. Aug. 2013 - 14c O 92/13 U.

bei uns veröffentlicht am 08.08.2013

Tenor Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 19.06..2013 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag vom 13.06.2013 zurückgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 17. Dez. 2012 - 2 B 1626/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2012

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 2. Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Die Parteien streiten um einen durch den Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner g

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 25. Juli 2012 - 5 K 3496/10

bei uns veröffentlicht am 25.07.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen einen Beanstandungsbescheid bezüglich eines Internetangebots. 2 Der am … 1965 geborene Kläger, Vater von

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Feb. 2011 - 2 U 65/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 19. Mai 2010 (Az.: 4 O 281/09), ergänzt durch Beschluss vom 06.08.2010, wird z u r ü c k g e w i e s e n. II: Auf die Berufung des Klägers

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 13. Aug. 2010 - 1 U 28/10

bei uns veröffentlicht am 13.08.2010

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.2.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal (21 O 242/09) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an

Landgericht Stendal Urteil, 24. Feb. 2010 - 21 O 242/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jewe

Landgericht Rostock Urteil, 21. Aug. 2009 - 6 O 21/08

bei uns veröffentlicht am 21.08.2009

Tenor 1. Die Widerklage wird abgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr...