Strafgesetzbuch - StGB | § 78a Beginn
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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17/10/2014 11:44
Die Norm des Subventionsbetrugs, § 264 VII Satz 1 Nr. 1 StGB, erfasst auch Subventionen, die nicht nur Betrieben und Unternehmen, sondern auch Privatpersonen gewährt werden können.
SubjectsSubventionsstrafrecht
11/02/2012 12:57
Ruhen der Verjährung-maßgeblich ist, ob der Straftatbestand eine abstrakte Strafschärfung für besonders schwere Fälle vorsieht-BGH vom 08.02.11-Az:1 StR 490/10
SubjectsVerjährung
11/02/2012 12:04
Beginn der Verjährungsfrist tritt erst mit Ablauf der Einreichungsfrist für die Umsatzsteuerjahresklärung ein-BGH vom 31.05.11-Az:1 StR 189/11
SubjectsAllgemeines
26/06/2011 18:32
können durch das minder schwere Delikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht zur Tateinheit verklammert werden-OLG Koblenz vom 28.10.09-Az:2 Ss 128/09
SubjectsNötigung
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(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,2. jede richterliche Vernehmung des B
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published on 10/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 311/17 vom 10. Januar 2019 in der Strafsache gegen wegen leichtfertiger Geldwäsche ECLI:DE:BGH:2019:100119B1STR311.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach
published on 17/11/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 342/15 vom 17. November 2016 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hier: Vorlagebeschluss gemäß § 132 Abs. 2 GVG ECLI:DE:BGH:2016:171116B3STR342.15.0 Der 3. Strafsenat des Bundesger
published on 25/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 631/10 vom 25. Juli 2011 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StPO § 231 Abs. 2 AO § 371 Abs. 1 1. Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne von § 231 Abs. 2 StPO kann vorliegen, wenn der Ang
published on 06/09/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 633/10 vom 6. September 2011 in der Strafsache gegen Karlheinz S c h r e i b e r , wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 6. September 20
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