(1) Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann. Ein Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen, wenn in den Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 unterbleibt.

(2) Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von einem Monat seit Eintritt der Rechtskraft. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. In anderen ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot vermerkt.

(3) Ist ein Führerschein amtlich zu verwahren oder das Fahrverbot in einem ausländischen Führerschein zu vermerken, so wird die Verbotsfrist erst von dem Tage an gerechnet, an dem dies geschieht. In die Verbotsfrist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

(4) Werden gegen den Täter mehrere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Verbotsfristen nacheinander zu berechnen. Die Verbotsfrist auf Grund des früher wirksam gewordenen Fahrverbots läuft zuerst. Werden Fahrverbote gleichzeitig wirksam, so läuft die Verbotsfrist auf Grund des früher angeordneten Fahrverbots zuerst, bei gleichzeitiger Anordnung ist die frühere Tat maßgebend.

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Verkehrsstrafrecht

10.10.2016

Egal ob es zu schnelles Fahren mit dem Auto ist, eine aus Unachtsamkeit überfahrene rote Ampel, nicht ordnungsgemäß befestigtes Gepäck oder Alkohol am Steuer: Es kann einem im Straßenverkehr schnell passieren, dass man sich nicht an die Vorschriften
Verkehrsstrafrecht

Strafrecht: Fahrverbot statt kurzer Freiheitsstrafe

14.08.2019

Wenn bestimmte Umstände des Falles dafür sprechen, dass ein Fahrverbot in Kombination mit einer Geldstrafe zur Sanktionierung des Angeklagten in Frage kommen, muss das zuständige Gericht diese Möglichkeit zwingend in der Begründung seines Urteils in Erwägung ziehen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin 

Strafrecht: Fahrverbot statt Freiheitsstrafe

18.07.2019

Wenn es zum Einwirken auf den Täter erforderlich erscheint oder eine Freiheitsstrafe bzw. deren Vollstreckung vermieden wird, kann stattdessen durch das Gericht ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Kollision eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw

23.07.2012

auch als Fußgänger kann man damit eine „Unfallflucht“ begehen-OLG Düsseldorf vom 07.11.11-Az:III-1 RVs 62/11

Fahrverbot

21.01.2011

Durch Verurteilung eines Strafgerichts ausgesprochenes Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art auf die Dauer von ein bis drei Monaten zu führen (§ 44 StGB). Fahrverbot ist eine sog. Nebenstrafe und kann ausgesprochen

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dies

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 33 Ruhen und Erlöschen der Fahrschulerlaubnis


(1) Die Fahrschulerlaubnis einer natürlichen Person ruht, solange für diese Person ein Fahrverbot nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes oder nach § 44 des Strafgesetzbuchs besteht, der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung geno

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 13 Ruhen und Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis


(1) Die Fahrlehrerlaubnis ruht, solange ein Fahrverbot nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 44 des Strafgesetzbuchs besteht, der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt, die Fah
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafgesetzbuch - StGB | § 51 Anrechnung


(1) Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet. Das Gericht kann
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 316 Trunkenheit im Verkehr


(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit

Strafgesetzbuch - StGB | § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs


(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oderb) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder2.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03

bei uns veröffentlicht am 13.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 ARs 31/03 vom 13. Mai 2004 in den Strafsachen gegen 1. 2. 3. zu 1.: wegen Betruges u.a. zu 2.: wegen schwerer räuberischer Erpressung zu 3.: wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Aug. 2012 - 4 StR 188/12

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 188/12 vom 28. August 2012 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2019 - 1 ARs 14/19

bei uns veröffentlicht am 10.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 ARs 14/19 vom 10. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit hier: Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 18. Juni 2019 – 5 StR 20/19 (5 ARs 20/19) ECLI:DE:BGH:2019:101019B1ARS14.19.0 Der 1. Stra

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2002 - 4 StR 406/02

bei uns veröffentlicht am 05.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 406/02 vom 5. November 2002 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesa

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Mai 2011 - 4 StR 650/10

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 650/10 vom 26. Mai 2011 in der Strafsache gegen wegen Mordes Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 26. Mai 2011 gemäß § 349 Abs. 4 StPO be

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2018 - 3 StR 104/18

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 104/18 vom 7. August 2018 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. ECLI:DE:BGH:2018:070818B3STR104.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des.

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2018 - 2 StR 538/17

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 538/17 vom 26. September 2018 in der Strafsache gegen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls u.a. ECLI:DE:BGH:2018:260918B2STR538.17.1 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwal

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2013 - 2 StR 377/13

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 377/13 vom 10. Oktober 2013 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2003 - 4 StR 85/03

bei uns veröffentlicht am 16.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 85/03 4 StR 155/03 4 StR 175/03 vom 16. September 2003 in den Strafsachen gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. Betruges u.a. zu 2. schwerer räuberischer Erpressung zu 3. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln i

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2003 - 2 StR 161/03

bei uns veröffentlicht am 26.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 161/03 vom 26. September 2003 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 26. September 2003 aufgrund de

Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 04. Feb. 2015 - 4 Ca 699/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.10.2014 nicht fristlos beendet worden ist, sondern bis 30.11.2014 fortbestanden hat. Im Übrigen wird die

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 03. Dez. 2014 - AN 10 S 14.01764

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 8.750,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1956 geborene Antragsteller

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2015 - 11 CS 15.745

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 12. März 2015 wird geändert und der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten beider Rechtszüge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. März 2016 - 11 BV 15.1589

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 BV 15.1589 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. März 2016 (VG München, Entscheidung vom 26. Juni 2015, Az.: M 6a K 15.1122) 11. Senat Sachgebietsschlüssel: 551

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Okt. 2014 - 6a S 14.3110

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der 19... geborene Antragstell

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2015 - 11 CS 14.2635

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2014 - 11 CE 14.2358

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Anordnungsanträge zu 1) und 2) zurückgewiesen. Im Übrigen wird sie verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird f

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Mai 2014 - 5 K 13.332

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tatbestand Der in N. wohnhafte Kläger, der ausweislich der Akten der Beklagten Inhaber einer Fahrschule in R. war, wendet sich gegen den Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis. Der Kläger ist Inhaber der Fahrlehrerlaubnis der Klassen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2015 - 11 BV 14.2738

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 BV 14.2738 Im Namen des Volkes Urteil vom 17. November 2015 (VG Regensburg, Entscheidung vom 4. November 2014, Az.: RO 8 K 14.1468) 11. Senat Sachgebietsschlü

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juni 2016 - M 26 K 15.3384

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 04. Juni 2018 - 5 Qs 23/18

bei uns veröffentlicht am 04.06.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Neustadt a.d. Aisch vom 19.01.2018, Az. 4 Cs 702 Js 100126/18, aufgehoben. 2. Der Führerschein ist an den Angeklagten herauszugeben. 3. Die Staa

Amtsgericht Ansbach Urteil, 24. Juni 2016 - 5 Ds 1031 Js 10005/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ist schuldig der vorsätzlichen Körperverletzung in drei tatmehrheitlichen Fällen. 2. Er wird zur Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 11 Monaten verurteilt. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Aug. 2015 - 11 BV 15.909

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 BV 15.909 Im Namen des Volkes Urteil vom 11. August 2015 (VG Regensburg, Entscheidung vom 18. März 2015, Az.: RO 8 K 15.249) 11. Senat Sachgebietsschlüssel: 5

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 17. Dez. 2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tatbestand Das AG verurteilte den Angekl. am 30.07.2013 wegen vorsätzlichen Fahrens trotz Fahrverbots in 2 Fällen, Verstößen gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz in 3 Fällen, fahrlässiger Körperver

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Feb. 2018 - 1 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tatbestand 1 Der im Jahr 1984 geborene Kläger ist brasilianischer Staatsangehöriger und begehrt seine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 19. Dez. 2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Trier vom 4. April 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung un

Europäischer Gerichtshof Urteil, 26. Okt. 2017 - C-195/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 26. Oktober 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Beförderung – Führerschein – Richtlinie 2006/126/EG – Art. 2 Abs. 1 – Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen – Begr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - 3 A 302/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Ur

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Nov. 2016 - 3 RVs 85/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor 1. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben a) im Einzelstrafenausspruch bezüglich der Tat zu Ziffer 2., b) im Gesamtstrafenausspruch, c) im Maßregelausspruch, auch soweit von der Anordnung der Unterbri

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 03. Nov. 2016 - 2 OLG 4 Ss 162/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 16. Juni 2016 a) im Schuldspruch der Fälle 1, 3 und 4 und b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den Fe

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 14. Okt. 2016 - 3 M 180/16

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Gründe 1 I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 7. Kammer - vom 1. September 2016 hat keinen Erfolg. 2 Die von dem Antragsteller mit der Beschwerde dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Aug. 2016 - 3 RVs 69/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor Das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 02.06.2016 wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsger

Amtsgericht Lüdinghausen Urteil, 25. Feb. 2016 - 9 Ds-81 Js 3303/15-174/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Der Angeklagte ist des Beschimpfens von Einrichtungen von Religionsgemein- schaften in 2 Fällen schuldig. Er wird verwarnt. Eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2015 - 4 StR 227/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 227/15 vom 16. Dezember 2015 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StVG § 25 OWiG § 20 Wird über zwei Ordnungswidrigkeiten, die in Tatmehrheit steh

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 11. Nov. 2015 - 15 E 5358/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entziehung seiner Fah

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 10. Nov. 2015 - 5 RVs 125/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kle

Landgericht Freiburg Urteil, 27. Okt. 2015 - 10 Ns 550 Js 28148/14; 10 Ns 550 Js 28148/14 - AK 23/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 18.03.2015 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass das Fahrverbot nicht mit Rechtskraft dieses Urteils, sondern erst dann wirksam wird, wenn der Führerschei

Oberlandesgericht Köln Urteil, 20. Okt. 2015 - 1 RVs 133/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Die Revision wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen. 1Gründe 2I. 3Das Amtsgericht F hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fa

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Okt. 2015 - 3 RBs 254/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Sache wird gem. § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters). Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Anordnung der Parallelvollstreckung des Fah

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 01. Okt. 2015 - 3 L 503/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- € festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Der sinngemäß gestellte Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage des A

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Aug. 2015 - 5 RVs 102/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision und der Nebenklage, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Juli 2015 - 16 B 549/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 21. April 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren au

Landgericht Essen Urteil, 23. Apr. 2015 - 28 Ns 167/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Essen-Steele im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgese

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 26. März 2015 - 140 Ds-40 Js 1880/13-298/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Die Angeklagte D wird wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt, die sie in monatlichen Raten zu je 25 Euro abtragen kann. II. Der Angeklagte C wird wegen versuchten Betruges zu ein

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. März 2015 - 16 B 55/15

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren a

Landgericht Aachen Beschluss, 27. Feb. 2015 - 95 Qs 4/15 - 702 Js 7/15 -

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des AG Aachen vom 26.01.2015 aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt. 1Gründe: 2Die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrer

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Aug. 2014 - 16 A 2960/11

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. November 2011 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Nov. 2013 - 16 B 1031/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 9. August 2013 wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Stre

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 26. Nov. 2013 - 14 K 5902/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutrei

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 30. Apr. 2013 - 4 K 133/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2013

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Europäischen Gerichtshof werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein zur Vorabentscheidu

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(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oderb) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder2. grob...
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...