Strafgesetzbuch - StGB | § 40 Verhängung in Tagessätzen

Strafgesetzbuch - StGB | § 40 Verhängung in Tagessätzen
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.

(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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23.10.2017 12:36

Eine Senkung des ermittelten Tagessatzes kommt in den Fällen in Betracht, in denen die Einkünfte des Täters am Rande des Existenzminimums liegen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
09.06.2016 14:00

Auch in Fällen verhältnismäßig geringen Tatunrechts mit vorangegangenen, fruchtlosen Sanktionen kann mit der, im Verhältnis zur Geldstrafe deutlich belastenderen, Strafart der Freiheitsstrafe reagiert werden.
10.02.2012 10:25

Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt grundsätzlich vom jeweils verwirklichten Delikt ab - Es sind jedoch Besonderheiten zu beachten.
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published on 23.01.2024 14:23

Das Landgericht Berlin hat in einer Strafsache gegen den Angeklagten A wegen Diebstahls entschieden. Die Berufung der Angeklagten wurde gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 16. April 2018 verhandelt. Das Landgericht änderte das Straf
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Das Landgericht Berlin hat in einer Strafsache gegen den Angeklagten A wegen Diebstahls entschieden. Die Berufung der Angeklagten wurde gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 16. April 2018 verhandelt. Das Landgericht änderte das Strafmaß ab und verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro, unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem vorherigen Strafbefehl. Die Kosten des Berufungsverfahrens trug der Angeklagte zur Hälfte, und die Landeskasse Berlin übernahm die Hälfte der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen. Das Gericht berücksichtigte die finanzielle Situation des Angeklagten und seiner Familie bei der Festsetzung der Geldstrafe.
 
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published on 01.06.2023 00:56

LANDGERICHT BERLIN IM NAMEN DES VOLKES   Az.: (579) 281 AR 122/18 Ns (19/18) Vorgehend: AG Tiergarten, Az.: 256 Ds 151/17    Strafsache   gegen   A, moldauischer Staatsangehöriger,   wegen Diebstahls pp.   Auf
published on 17.02.2021 18:22

Der Angeklagte, ein griechischer Staatsangehöriger, wurde wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt: Nachdem er wahrheitswidrig gegenüber einer Restaurantbesitzerin behauptet hat Ersparnisse zu b
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Der Angeklagte, ein griechischer Staatsangehöriger, wurde wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt: Nachdem er wahrheitswidrig gegenüber einer Restaurantbesitzerin behauptet hat Ersparnisse zu besitzen, kaufte er das Restaurant unter Abschluss eines rechtmäßigen Vertrages. Tatsächlich verfügte er über kein Geld, so dass er außer der ersten Rate weder die Mietkosten noch das Inventar bezahlen konnte und schließlich den Schlüssel zurückgeben wollte mit der Behauptung, die Kuperion Grundstückgesellschaft mbH habe einer Untermietung nicht zugestimmt. Nachdem die Anwältin der Restaurantbesitzerin ihm das Gegenteil nachweisen konnte, entschied sich die ursprüngliche Eigentümerin des Restaurants dafür den Vertrag aufzuheben. Den Aufhebungsvertrag, der einen Verzicht auf die bereits gezahlte Anzahlung beinhaltete, unterzeichnete der Mann billigend und gab den Schlüssel zurück. Die Restaurantbesitzerin fand beim Betreten des Restaurants mutwillig zerstörtes Inventar vor.

Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung, dass der Angeklagte strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten ist und, dass er auf die geleistete Anzahlung verzichtete.

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SubjectsStrafrecht
published on 05.06.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 418/17 vom 5. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens eines Lebensmittels unter einer irreführenden Angabe ECLI:DE:BGH:2018:050618B2STR418.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerich
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