Strafgesetzbuch - StGB | § 40 Verhängung in Tagessätzen
Strafgesetzbuch - StGB | § 40 Verhängung in Tagessätzen
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.
(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
23/10/2017 12:36
Eine Senkung des ermittelten Tagessatzes kommt in den Fällen in Betracht, in denen die Einkünfte des Täters am Rande des Existenzminimums liegen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
09/06/2016 14:00
Auch in Fällen verhältnismäßig geringen Tatunrechts mit vorangegangenen, fruchtlosen Sanktionen kann mit der, im Verhältnis zur Geldstrafe deutlich belastenderen, Strafart der Freiheitsstrafe reagiert werden.
SubjectsStrafzumessung
10/02/2012 10:25
Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt grundsätzlich vom jeweils verwirklichten Delikt ab - Es sind jedoch Besonderheiten zu beachten.
SubjectsStrafzumessung
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published on 23/01/2024 14:23
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published on 01/06/2023 00:56
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Strafsache
gegen
A,
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wegen Diebstahls pp.
Auf
published on 17/02/2021 18:22
Der Angeklagte, ein griechischer Staatsangehöriger, wurde wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt: Nachdem er wahrheitswidrig gegenüber einer Restaurantbesitzerin behauptet hat Ersparnisse zu b
SubjectsStrafrecht
published on 05/06/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 418/17 vom 5. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens eines Lebensmittels unter einer irreführenden Angabe ECLI:DE:BGH:2018:050618B2STR418.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerich
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