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§ 37Amtlich · § 5 UrhG

Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke

Zeitreise: 19.12.2025

Die Gebühr beträgt für 1. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus 5/10 bis 15/10 2. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten) 2/10 bis 6/10 3. den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2). Gegenstandswert ist für die Erstellung eines Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte, für die Erstellung eines Finanzstatus die Summe der Finanzwerte. | 1. | die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus | 5/10 bis 15/10 | | --- | --- | --- | | 2. | die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten) | 2/10 bis 6/10 | | 3. | den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1 | 1/10 bis 6/10 |

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