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§ 37Amtlich · § 5 UrhG

Rentenformel für Monatsbetrag der Zusatzrenten

Zeitreise: 17.07.2017

(1) Der Monatsbetrag einer Zusatzaltersrente und einer Zusatzinvalidenrente beträgt 1. für jedes volle Jahr der Beitragszeit zur FZR 2,5 vom Hundert, für jeden verbleibenden Monat 0,2 vom Hundert, 2. für jedes Jahr der Zurechnungszeit 1,0 vom Hundertdes durch Beiträge zur FZR versicherten Durchschnittseinkommens.

(2) Der Monatsbetrag beträgt 1. bei Zusatzwitwenrente, Zusatzwitwerrente und Zusatzübergangshinterbliebenenrente 60 vom Hundert, 2. bei Zusatzwaisenrente füra) Halbwaisen 30 vom Hundert, b) Vollwaisen 40 vom Hundertder nach Absatz 1 ermittelten Zusatzrente des Verstorbenen.

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