RÜGAmtlich · § 5 UrhG
Renten-Überleitungsgesetz
Rechtsstand: 17.07.2017Fundstelle: BGBl I 1991, 1606Ausgefertigt: 25.07.1991
Gliederung
45 Vorschriften- Art 2Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
- Erstes KapitelAllgemeines
- Zweites KapitelRentenanspruch
- Erster AbschnittRentenarten und Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
- Zweiter AbschnittAnspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- Erster UnterabschnittRenten wegen Alters
- Zweiter UnterabschnittRenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Dritter UnterabschnittRenten wegen Todes
- Vierter UnterabschnittWartezeiterfüllung
- Fünfter UnterabschnittRentenrechtliche Zeiten
- § 18 Begriffsbestimmungen
- § 19 Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit
- § 20 Zurechnungszeiten
- § 21 Zeiten der freiwilligen Rentenversicherung
- § 22 Zuordnung von Zeiten zur bergbaulichen Versicherung
- § 23 Bergmännische Tätigkeiten
- § 24 Beitragszeiten zur FZR
- § 25 Zurechnungszeiten zur FZR
- § 26 Ermittlung von rentenrechtlichen Zeiten
- Drittes KapitelRentenhöhe
- Erster AbschnittGrundsatz
- Zweiter AbschnittRenten aus der Sozialpflichtversicherung
- Dritter AbschnittRenten aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung
- Vierter AbschnittErhöhung auf den Stand 31. Dezember 1991
- Fünfter AbschnittBerechnung von Geldleistungen
- Viertes KapitelZusammentreffen von Renten
- Fünftes KapitelBeginn, Änderung und Ende von Renten
- Sechstes Kapitel