Landwirtschaftsgesetz - LwG | § 3

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Zur Beratung bei der Anlage, Durchführung und Auswertung der Erhebungen und Unterlagen bedient sich das Bundesministerium eines von ihm zu berufenden Beirats, der sich im wesentlichen aus Sachverständigen der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft einschließlich einer angemessenen Anzahl praktischer Landwirte zusammensetzt.

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published on 28/09/2017 00:00

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 6. Kammer – vom 31. August 2015 geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil
published on 09/05/2017 00:00

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, entlang der Ufer des Glan im Bereich zwischen der Einmündung der Lauter bei Lauterecken und der Kreisgrenze bei Meisenheim Baumfäll- und Baumkappungsmaßnahmen durchzuführen. Der
published on 27/10/2015 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig. 1Tatbestand: 2Die Kläger wenden sich gegen zwei von der Landrätin des Beklagten
published on 04/09/2015 00:00

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 4. März 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
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