Landwirtschaftsgesetz - LwG | § 6
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Landwirtschaftsgesetz Inhaltsverzeichnis
Soweit zur Durchführung der nach § 5 beabsichtigten Maßnahmen Bundesmittel erforderlich sind, stellt die Bundesregierung die hierzu notwendigen Beträge vorsorglich in den Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das jeweilige Rechnungsjahr ein.
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Mit ihrem Bericht äußert sich die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zur Durchführung des § 1 - insbesondere im Hinblick auf ein etwaiges Mißverhältnis zwischen Ertrag und Aufwand unter Einschluß der Aufwandsposten gemäß § 4 - getroffen hat oder z
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published on 19/07/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 20/07 Verkündet am: 19. Juli 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RhPf POG §§ 5, 6
published on 18/09/2018 00:00
Tenor
Der Bescheid vom 28.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.02.2015 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird
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Annotations
Mit ihrem Bericht äußert sich die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zur Durchführung des § 1 - insbesondere im Hinblick auf ein etwaiges Mißverhältnis zwischen Ertrag und Aufwand unter Einschluß der Aufwandsposten gemäß § 4 - getroffen hat oder zu treffen...