Landwirtschaftsgesetz - LwG | § 1
Landwirtschaftsgesetz - LwG | § 1
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Landwirtschaftsgesetz Inhaltsverzeichnis
Um der Landwirtschaft die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft und um der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern zu sichern, ist die Landwirtschaft mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik - insbesondere der Handels-, Steuer-, Kredit- und Preispolitik - in den Stand zu setzen, die für sie bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen auszugleichen und ihre Produktivität zu steigern. Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden.
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Mit ihrem Bericht äußert sich die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zur Durchführung des § 1 - insbesondere im Hinblick auf ein etwaiges Mißverhältnis zwischen Ertrag und Aufwand unter Einschluß der Aufwandsposten gemäß § 4 - getroffen hat oder z
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published on 18/09/2018 00:00
Tenor
Der Bescheid vom 28.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.02.2015 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird
published on 08/04/2014 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Si
published on 20/03/2014 00:00
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrage
published on 24/08/2011 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
1
Die Beteiligten
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