Landwirtschaftsgesetz - LwG | § 5

Mit ihrem Bericht äußert sich die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zur Durchführung des § 1 - insbesondere im Hinblick auf ein etwaiges Mißverhältnis zwischen Ertrag und Aufwand unter Einschluß der Aufwandsposten gemäß § 4 - getroffen hat oder zu treffen beabsichtigt; hierbei ist auf eine Betriebsführung abzustellen, die auf eine nachhaltige Ertragssteigerung gerichtet ist.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Landwirtschaftsgesetz - LwG | § 6


Soweit zur Durchführung der nach § 5 beabsichtigten Maßnahmen Bundesmittel erforderlich sind, stellt die Bundesregierung die hierzu notwendigen Beträge vorsorglich in den Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das jeweilige Rechnungsjahr ein.
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Landwirtschaftsgesetz - LwG | § 4


Die Bundesregierung legt alle vier Jahre - erstmals ab dem Jahre 2011 - dem Bundestag und dem Bundesrat einen "Bericht über die Lage der Landwirtschaft" vor. Der Bericht enthält eine Stellungnahme dazu, inwieweit a) ein den Löhnen vergleichbarer Beru

Landwirtschaftsgesetz - LwG | § 1


Um der Landwirtschaft die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft und um der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern zu sichern, ist die Landwirtschaft mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschaf

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 30. Jan. 2018 - 9 K 6781/17.TR

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - 9 C 15/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts. 2

Landgericht Düsseldorf Urteil, 02. Aug. 2016 - 7 O 242/15

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Der Kläger verlangt von der Bekl

Landgericht Bonn Urteil, 15. Juni 2016 - 2 O 327/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand 2Die Klägerin macht gegen die

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Nov. 2015 - 1 A 10317/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 25. September 2014 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Da

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 27. Okt. 2015 - 4 K 1499/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig. 1Tatbestand: 2Die Kläger wenden sich gegen zwei von der Landrätin des Beklagten

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 01. Juli 2015 - 6 L 482/15

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Wasserführung des namenlosen Bachs I.        in B. so umzuleiten, dass das Wasser nicht mehr über das im Eigentum des Antragstellers stehende Grundstück "I.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 25. März 2014 - 14 K 944/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. März 2014 - 20 A 293/11

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrage

Referenzen

Um der Landwirtschaft die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft und um der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern zu sichern, ist die Landwirtschaft mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und...
Die Bundesregierung legt alle vier Jahre - erstmals ab dem Jahre 2011 - dem Bundestag und dem Bundesrat einen "Bericht über die Lage der Landwirtschaft" vor. Der Bericht enthält eine Stellungnahme dazu, inwieweit a) ein den Löhnen vergleichbarer Berufs- und...