Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten folgende Vorschriften außer Kraft: 1. Hessen §§ 132 bis 135 der Allgemeinen Bergverordnung für das Land Hessen vom 6. Juni 1969 (Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 1075), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Oktober 1981 (Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 2116, 2334), 2. Niedersachsen Bergverordnung über den Schutz der Gesundheit gegen Klimaeinwirkungen im Erz- und Salzbergbau vom 10. Dezember 1975 (Niedersächsisches Ministerialblatt S. 1838), 3. Nordrhein-Westfalen Bergverordnung des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Gesundheit gegen Klimaeinwirkungen im Steinkohlenbergbau vom 3. Februar 1977 (Amtsblatt Arnsberg Nr. 7 - Sonderbeilage, Amtsblatt Detmold Nr. 7 - Sonderbeilage, Amtsblatt Düsseldorf Nr. 8 - Sonderbeilage, Amtsblatt Köln Nr. 7 - Sonderbeilage, Amtsblatt Münster Nr. 7 - Sonderbeilage), 4. Saarland § 19 der Bergpolizeiverordnung des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für die Steinkohlenbergwerke vom 1. Juni 1976 (Amtsblatt des Saarlandes S. 600).
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