Integrationskursverordnung - IntV | § 10 Grundstruktur des Integrationskurses

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Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler Inhaltsverzeichnis

(1) Der Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden. Er findet in Deutsch statt und ist in einen Sprachkurs sowie einen Orientierungskurs unterteilt.

(2) Das Bundesamt legt die Lerninhalte und Lernziele für die einzelnen Kursabschnitte des Sprachkurses und für den Orientierungskurs fest unter Berücksichtigung der methodisch-didaktischen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache.

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published on 22/07/2014 00:00

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., ..., wird abgelehnt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsicht
published on 30/10/2014 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der f
published on 10/10/2012 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs.2 Die am … 1951 in Yahli/ Türkei geborene Klägerin ist türkis
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