Hochschulrahmengesetz - HRG | § 9 Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen

(1) Bund und Länder tragen gemeinsam Sorge für die Behandlung grundsätzlicher und struktureller Fragen des Studienangebots unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Wissenschaft, in der beruflichen Praxis und im Hochschulsystem.

(2) Die Länder tragen gemeinsam dafür Sorge, daß die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden.

(3) Die Hochschulen und Sachverständige aus der Berufspraxis sind bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 zu beteiligen.

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Hochschulrecht: Zum Zugangs- und Zulassungsverfahren der Hochschulen in kapazitätsbeschränkten konsekutiven Masterstudiengängen nach Nordrhein-Westfälischem Recht

07.09.2011

§ 49 Abs. 7 S. 3 HG NRW ermächtigt die Hochschulen auf der ersten Stufe der Zugangsprüfung zum Auswahlverfahren für einen konsekutiven Masterstudiengang ausschlie
Verwaltungsrecht

Hochschulrecht: Vorlage des ob § 72 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

02.09.2011

Das BVerfG hat Vereinbarkeit mit Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG zu prüfen – Anwalt für Studienplatzklage – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsrecht

Hochschulrecht: Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium im Materstudiengang VWL

02.09.2011

Sofern die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen – Anwalt für Studienplatzklagen – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsrecht

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§ 9 HRG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 9 HRG wird zitiert von 2 anderen §§ im Hochschulrahmengesetz.

Hochschulrahmengesetz - HRG | § 70 Anerkennung von Einrichtungen


(1) Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht nicht staatliche Hochschulen sind, können nach näherer Bestimmung des Landesrechts die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Hochschule erhalten, wenn gewährleistet ist, daß 1. das Studium

Hochschulrahmengesetz - HRG | § 72 Anpassungsfristen


Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in der Fassung vom 26. Januar 1976 (BGBl. I S. 185) sind den Vorschriften der Kapitel 1 bis 5 entsprechende Landesgesetze zu erlassen. Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Dritt

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Juli 2017 - 8 Sa 23/17

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 10.11.2016, Az.: 5 Ca 289/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Feb. 2016 - 1 BvL 8/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor 1. § 72 Absatz 2 Satz 6 und § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 31. Oktober 2006 (Gese

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 11. Nov. 2014 - 9 L 785/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 1G r ü n d e 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihn - den Antragsteller - vorläufi

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Gerichtsbescheid, 23. Juli 2014 - 6z K 3920/13

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 21. Juli 2010 - 10 D 10792/10

bei uns veröffentlicht am 21.07.2010

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 14. Juni 2010 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe 1 Die Beschwerde

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 21. Dez. 2009 - 10 K 1416/09

bei uns veröffentlicht am 21.12.2009

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich der Rechtsstreit in Bezug auf den Rückforderungsbescheid des Beklagten vom 27.11.2008/02.12.2008 erledigt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 19. März 2009 - 5 K 849/08.TR

bei uns veröffentlicht am 19.03.2009

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterle

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 09. März 2005 - 10 K 3682/04

bei uns veröffentlicht am 09.03.2005

Tenor 1. Der Bescheid des beklagten Studentenwerks ... vom 28.05.2004 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 21.10.2004 werden aufgehoben. Das beklagte Studentenwerk wird verpflichtet, der Klägerin Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförde