Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 64 (weggefallen)
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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10.11.2025 12:56
Der Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglieder fakultativer Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Sanierungsberater, Insolvenzverwalter sowie Investoren mit Sitz in Deutschland. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist deutlich gestiegen; zugleich richten immer mehr GmbHs auf satzungsrechtlicher Grundlage einen freiwilligen (fakultativen) Aufsichtsrat nach § 52 GmbHG ein – etwa aus Governance‑Gründen, auf Wunsch von Kreditgebern oder in Konzernstrukturen. In der Krise bis hin zur Insolvenzreife verdichten sich Überwachungs‑, Beratungs‑ und Eskalationspflichten dieses Gremiums erheblich. Fehler in dieser Phase können persönliche Haftung auslösen – trotz (oder gerade wegen) des Umstands, dass der fakultative Aufsichtsrat häufig weniger formale Kompetenzen als ein AG‑Aufsichtsrat hat. Der Beitrag arbeitet die Rechtsgrundlagen, aktuellen Streitfragen (insbes. zu § 15b InsO) und Praxis‑To‑dos systematisch auf.

21.11.2023 11:54
Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.
06.10.2023 14:06
1. Situation2. Risiken 1) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft 2) Haftung in der Insolvenz Exkurs Zahlungsunfähigkeit Exkurs Überschuldung Umfang der Schade
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -
23.06.2023 15:16
1. Situation2. Risiken 1) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft 2) Haftung in der Insolvenz Exkurs Zahlungsunfähigkeit Exkurs Überschuldung Umfang der Sc
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(1) Soweit nach § 1 Absatz 1 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt ist, 1. gelten Zahlungen, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen, insbesondere solche Zahlungen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäft
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234 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 03.11.2023 12:44
Das Oberlandesgericht Bamberg stellt mit Urteil vom 31.07.2023 im Wesentlichen fest, dass der Gutachter im Rahmen einer Sanierungsbegutachtung nach IDW S6 – Standard verpflichtet ist, auf eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit in einer Form hinzuweise
published on 11.08.2023 00:38
AMTSGERICHT FRANKFURT (ODER)
IM NAMEN DES VOLKES
Tenor
Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wird abgelehnt.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten.
Gründe
I.
Die Staatsanwaltschaft...
published on 27.10.2022 14:24
Streitgegenständlich ist vorliegend die Ersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers einer insolventen Gesellschaft.
Für den Beginn der Ersatzpficht des Geschäftsführers gem. § 64 Abs. 2 GmbHG (aF: weggefallen; nF: § 15a und...
published on 21.10.2022 14:35
Der Bundesgerichtshof äußert sich zu der Frage, wann ein Unternehmen Zahlungsunfähig ist (und daher Insolvenz anmelden muss) und wann lediglich eine Zahlungsstockung vorliegt. Im Urteil vom 24.05.2005 (IX ZR 123/04) nennt der BGH Abgrenzungskriterie.
SubjectsInsolvenzrecht
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