§ 35Amtlich · § 5 UrhG
Einmalige Erhebung der Gebühren
Zeitreise: 20.05.2026
Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung werden in jedem Rechtszug hinsichtlich eines jeden Teils des Streitgegenstands nur einmal erhoben.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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