Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 39 Grundsatz
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 39 GKG 2004
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7 Artikel zitieren § 39 GKG 2004.
Führerscheinentzug: Messis kann Führerschein entzogen werden
18.06.2020
Kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Messi-Syndrom (Persönlichkeitsstörung im Sinne eines zwanghaften Hortens) vorliegt, kann dies zu einer bedingten Fahreignung führen. Dann sind Auflagen zur Fahrerlaubnis möglich, die sogar in einem Entzug der Fahrerlaubnis münden können.
Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verkehrsrecht
Bauaufsichtsrecht: Kein Anspruch, Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte zu untersagen
01.12.2016
Der Eigentümer kann nicht von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass die Unterbringung von 15 Flüchtlingen in der benachbarten Doppelhaushälfte untersagt wird.
Baurecht: Unterbringung von Flüchtlingen ist Wohnnutzung
18.08.2016
Nach §§ 3, 4 BauNVO ist jede Form der Wohnnutzung zulässig, die mit der Ausgestaltung des Gebäudes in Einklang steht. Dies gilt, wenn sich die Anzahl der Personen nicht als Überbelegung darstellt.
Gewerberecht: Zum gewerberechtlichen Begriff einer Spielhalle
21.06.2016
Eine Einbeziehung von Funktionsräumen in den Spielhallenbegriff steht im Widerspruch zu der Annahme, dass die Spiel-Räume isoliert Gegenstand einer Erlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO sein können.
Gewerberecht: Zum Wiedergestattungsverfahren nach Gewerbeuntersagung
09.06.2016
Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden und der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung kommt es auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an.
Anlagerecht: Zur Abgrenzung eines Rückversicherungsvertrags von einem Darlehensvertrag
17.10.2014
Bei Lebensversicherungen kommt es darauf an, ob ein hinreichender Risikotransfer von dem Erstversicherer auf den Rückversicherer stattfindet.
Kirchlicher Arbeitgeber: Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
27.02.2014
Eine Bewerberin kann Entschädigung verlangen, wenn sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden ist.
Referenzen - Gesetze | § 39 GKG 2004
§ 39 GKG 2004 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
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Abgabenordnung - AO 1977 | § 89 Beratung, Auskunft
(1) Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder g
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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2020 - IX ZR 108/18
bei uns veröffentlicht am 12.02.2020
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 108/18 vom 12. Februar 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:120220BIXZR108.18.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, den Richt
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2013 - X ZR 68/11
bei uns veröffentlicht am 23.04.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 68/11 vom 23. April 2013 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richterin Mühlens und die Richter Dr. Gr
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2017 - I ZB 90/15
bei uns veröffentlicht am 29.06.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 90/15 vom 29. Juni 2017 in der Rechtsbeschwerdesache ECLI:DE:BGH:2017:290617BIZB90.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juni 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Rich
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2009 - X ZR 153/04
bei uns veröffentlicht am 28.07.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 153/04 vom 28. Juli 2009 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein Druckmaschinen-Temperierungssystem III GKG § 51 Abs. 1 Bei der Bestimmung des Werts des Patentnichtigke
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2016 - XI ZR 60/15
bei uns veröffentlicht am 02.02.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 60/15 vom 2. Februar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:020216BXIZR60.15.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Februar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. J
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - V ZR 120/17
bei uns veröffentlicht am 21.03.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 120/17 vom 21. März 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GKG § 49a Abs. 1 Satz 3 Bei mehreren Klägern entspricht der Verkehrswert des Wohnungseigentums, der nach § 49a A
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2011 - IV ZR 183/10
bei uns veröffentlicht am 06.10.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 183/10 vom 6. Oktober 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 3, 9; GKG § 39 Wird eine Klage auf Leistung aus einer BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung mit einem F
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2019 - V ZR 244/17
bei uns veröffentlicht am 11.07.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 244/17 vom 11. Juli 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:110719BVZR244.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin
Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juli 2014 - II ZB 29/12
bei uns veröffentlicht am 01.07.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 29/12 vom 1. Juli 2014 in dem Musterverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KapMuG (in der Fassung vom 16. August 2005) § 4 Abs. 1 Satz 2, § 13; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, § 250; VAG § 121
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2012 - X ZR 68/08
bei uns veröffentlicht am 17.01.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 68/08 vom 17. Januar 2012 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, den Richter Keukenschrijver, die Richterin
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2011 - II ZR 141/09
bei uns veröffentlicht am 13.12.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 141/09 vom 13. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr. Rei
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2011 - II ZB 6/09
bei uns veröffentlicht am 13.12.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 6/09 vom 13. Dezember 2011 in dem Kapitalanleger-Musterverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KapMuG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 3, § 19 Abs. 2 a) Das Rechtsbeschwerdegericht is
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2018 - I ZR 122/17
bei uns veröffentlicht am 20.09.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 122/17 vom 20. September 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:200918BIZR122.17.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. September 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richter P
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2010 - II ZR 130/08
bei uns veröffentlicht am 06.04.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 130/08 vom 6. April 2010 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 6. April 2010 durch die Richter Dr. Strohn, Caliebe, Dr. Reichart, Dr. Drescher und Bender beschlossen: Der Antrag de
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2017 - V ZR 49/15
bei uns veröffentlicht am 02.02.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 49/15 vom 2. Februar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:020217BVZR49.15.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Februar 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinnen
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2015 - IX ZR 136/14
bei uns veröffentlicht am 16.07.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR136/14 vom 16. Juli 2015 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2015 - II ZB 1/12
bei uns veröffentlicht am 16.07.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I I Z B 1 / 1 2 vom 16. Juli 2015 in dem Musterverfahren Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2015 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und die Richterin Caliebe sowie die Richter Dr. Dre
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2010 - II ZR 130/08
bei uns veröffentlicht am 28.07.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 130/08 vom 28. Juli 2010 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 28. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Reichart, Dr. Drescher, Dr. Löffler un
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Jan. 2019 - 10 ZB 18.2036
bei uns veröffentlicht am 04.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2019 - 10 CE 19.204
bei uns veröffentlicht am 05.02.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
Gründe
D
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Jan. 2017 - 10 ZB 15.51
bei uns veröffentlicht am 05.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. Nove
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2015 - 10 ZB 14.913
bei uns veröffentlicht am 20.05.2015
Tenor
I.
Die Berufung wird zugelassen, soweit sie die Befristung der Wirkungen der Ausweisung des Klägers in Nr. 1 des Bescheids der Beklagten vom 6. März 2013 betrifft.
II.
Im Übrigen wird der Antrag auf Zulassung der Beru
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 3 C 16.1637
bei uns veröffentlicht am 11.04.2019
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
Die gemäß § 68 Abs. 1 GKG zulässige Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 18. Februar 2016 hat keinen Erfolg.
Das Verwaltungs
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2015 - 10 CS 15.1210
bei uns veröffentlicht am 06.06.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
II.
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird in Abänderung von Nr. I des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 5. Juni 2015 der Antrag
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2015 - 10 CE 14.2123
bei uns veröffentlicht am 28.05.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Unter Abänderung der Nr. III. des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 5. Sep
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2019 - 10 CS 19.274
bei uns veröffentlicht am 12.04.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2019 - 10 ZB 19.275
bei uns veröffentlicht am 12.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2015 - 9 C 15 489
bei uns veröffentlicht am 30.04.2015
Tenor
In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22. Oktober 2014 wird der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Die von den Bevollmächti
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2019 - 10 CE 19.650
bei uns veröffentlicht am 15.04.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird verworfen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 10 ZB 14.2534
bei uns veröffentlicht am 14.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Gr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23
bei uns veröffentlicht am 05.04.2019
Tenor
I. Die Verfahren 22 CS 18.2572 und 22 CS 19.23 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III. Die Kosten der Beschwerdeverfahren tragen der Antragsgegner zu 1/4 und die B
Oberlandesgericht München Endurteil, 23. Jan. 2019 - 7 U 2822/17
bei uns veröffentlicht am 23.01.2019
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.07.2017, Az. 23 O 4393/16, wird das Endurteil vom 14.07.2017 in Ziffer 1. wie folgt abgeändert:
Die Beklagten zu 2) und 3) werden gesamt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2016 - 10 ZB 15.492
bei uns veröffentlicht am 13.05.2016
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Februar 2015 wird zugelassen, soweit damit Ziffer 3. des Bescheids vom 1. September 2014 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet wird, die Wirkungen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2016 - 10 ZB 15.1968
bei uns veröffentlicht am 21.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Mit se
Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. März 2019 - M 25 E 19.520
bei uns veröffentlicht am 07.03.2019
Tenor
I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller bis zur Entscheidung in der Hauptsache (M 25 K …) eine Duldung zur Ausbildung zum zahnmedizinischen Fachangestellten bei der Praxis … zu erteilen.
II.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2017 - 1 ZB 15.2215
bei uns veröffentlicht am 08.02.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2016 - 3 ZB 15.798
bei uns veröffentlicht am 02.05.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht das auf die Aufhebung der Ziff. 2 des Bescheids vom 29. Januar 2009 (Rückforderung von 1.957,68 Euro) gerichtete Klagebegehren abgewiesen hat.
Im Übrigen wird
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2018 - 10 CS 17.2335
bei uns veröffentlicht am 30.01.2018
Tenor
I. Soweit die Beteiligten das Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben (Nr. 1, 2 und 10 des Bescheids der Antragsgegnerin v. 7.8.2017), wird das Beschwerdeverfahren eingestellt.
II. Im Übrigen wird die
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2016 - 22 ZB 16.715
bei uns veröffentlicht am 11.05.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2016 - 1 ZB 13.2641
bei uns veröffentlicht am 03.05.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Der Streitwert für das Zulassu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2019 - 10 C 17.1637, 10 C 17.1639
bei uns veröffentlicht am 08.02.2019
Tenor
I. Die Verfahren 10 C 17.1637 und 10 C 17.1639 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Gründe
Mit ihren Beschwerden wenden sich die Kläger und Antrag
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Feb. 2016 - Au 2 K 15.1646
bei uns veröffentlicht am 11.02.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der am ... 1961 geb
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - 10 ZB 18.2453
bei uns veröffentlicht am 10.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Jan. 2016 - Au 2 K 14.1585
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die am ... 1974 g
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2018 - 6 ZB 18.1025
bei uns veröffentlicht am 23.08.2018
Tenor
I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. März 2018 – RO 1 K 16.1577 – wird abgelehnt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2018 - 22 ZB 18.1784
bei uns veröffentlicht am 05.09.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und - insoweit unter Änderung des Beschlusses des
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2014 - 15 ZB 13.2633
bei uns veröffentlicht am 31.10.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen gesamtschuldnerisch.
III.
Der St
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2014 - 10 ZB 12.2688
bei uns veröffentlicht am 03.11.2014
Tenor
I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens je zu eine
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2017 - 10 ZB 16.1049
bei uns veröffentlicht am 08.02.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2017 - 10 ZB 15.1085
bei uns veröffentlicht am 30.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens jeweils zu einem Drittel.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.00