(1) In demselben Verfahren und in demselben Rechtszug werden die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der Streitwert beträgt höchstens 30 Millionen Euro, soweit kein niedrigerer Höchstwert bestimmt ist.

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6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 39 GKG 2004.

6 Artikel zitieren § 39 GKG 2004.

Führerscheinentzug: Messis kann Führerschein entzogen werden

18.06.2020

Kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Messi-Syndrom (Persönlichkeitsstörung im Sinne eines zwanghaften Hortens) vorliegt, kann dies zu einer bedingten Fahreignung führen. Dann sind Auflagen zur Fahrerlaubnis möglich, die sogar in einem Entzug der Fahrerlaubnis münden können. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verkehrsrecht  

Baurecht: Unterbringung von Flüchtlingen ist Wohnnutzung

18.08.2016

Nach §§ 3, 4 BauNVO ist jede Form der Wohnnutzung zulässig, die mit der Ausgestaltung des Gebäudes in Einklang steht. Dies gilt, wenn sich die Anzahl der Personen nicht als Überbelegung darstellt.
Bebauungsplan

Gewerberecht: Zum gewerberechtlichen Begriff einer Spielhalle

21.06.2016

Eine Einbeziehung von Funktionsräumen in den Spielhallenbegriff steht im Widerspruch zu der Annahme, dass die Spiel-Räume isoliert Gegenstand einer Erlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO sein können.
Verwaltungsrecht

Gewerberecht: Zum Wiedergestattungsverfahren nach Gewerbeuntersagung

09.06.2016

Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden und der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung kommt es auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an.
Verwaltungsrecht

Anlagerecht: Zur Abgrenzung eines Rückversicherungsvertrags von einem Darlehensvertrag

17.10.2014

Bei Lebensversicherungen kommt es darauf an, ob ein hinreichender Risikotransfer von dem Erstversicherer auf den Rückversicherer stattfindet.
Anlegerrecht

Kirchlicher Arbeitgeber: Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

27.02.2014

Eine Bewerberin kann Entschädigung verlangen, wenn sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden ist.

Referenzen - Gesetze | § 39 GKG 2004

§ 39 GKG 2004 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 39 GKG 2004 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 89 Beratung, Auskunft


(1) Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder g

Referenzen - Urteile | § 39 GKG 2004

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630 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 39 GKG 2004.

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2020 - IX ZR 108/18

bei uns veröffentlicht am 12.02.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 108/18 vom 12. Februar 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:120220BIXZR108.18.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, den Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2013 - X ZR 68/11

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 68/11 vom 23. April 2013 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richterin Mühlens und die Richter Dr. Gr

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2017 - I ZB 90/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 90/15 vom 29. Juni 2017 in der Rechtsbeschwerdesache ECLI:DE:BGH:2017:290617BIZB90.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juni 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2009 - X ZR 153/04

bei uns veröffentlicht am 28.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 153/04 vom 28. Juli 2009 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein Druckmaschinen-Temperierungssystem III GKG § 51 Abs. 1 Bei der Bestimmung des Werts des Patentnichtigke

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2016 - XI ZR 60/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 60/15 vom 2. Februar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:020216BXIZR60.15.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Februar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. J

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - V ZR 120/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 120/17 vom 21. März 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GKG § 49a Abs. 1 Satz 3 Bei mehreren Klägern entspricht der Verkehrswert des Wohnungseigentums, der nach § 49a A

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2011 - IV ZR 183/10

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 183/10 vom 6. Oktober 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 3, 9; GKG § 39 Wird eine Klage auf Leistung aus einer BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung mit einem F

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2019 - V ZR 244/17

bei uns veröffentlicht am 11.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 244/17 vom 11. Juli 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:110719BVZR244.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juli 2014 - II ZB 29/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 29/12 vom 1. Juli 2014 in dem Musterverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KapMuG (in der Fassung vom 16. August 2005) § 4 Abs. 1 Satz 2, § 13; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, § 250; VAG § 121

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2012 - X ZR 68/08

bei uns veröffentlicht am 17.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 68/08 vom 17. Januar 2012 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, den Richter Keukenschrijver, die Richterin

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2011 - II ZR 141/09

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 141/09 vom 13. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr. Rei

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2011 - II ZB 6/09

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 6/09 vom 13. Dezember 2011 in dem Kapitalanleger-Musterverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KapMuG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 3, § 19 Abs. 2 a) Das Rechtsbeschwerdegericht is

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2018 - I ZR 122/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 122/17 vom 20. September 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:200918BIZR122.17.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. September 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richter P

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2010 - II ZR 130/08

bei uns veröffentlicht am 06.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 130/08 vom 6. April 2010 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 6. April 2010 durch die Richter Dr. Strohn, Caliebe, Dr. Reichart, Dr. Drescher und Bender beschlossen: Der Antrag de

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2017 - V ZR 49/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 49/15 vom 2. Februar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:020217BVZR49.15.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Februar 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinnen

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2015 - IX ZR 136/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR136/14 vom 16. Juli 2015 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2015 - II ZB 1/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I I Z B 1 / 1 2 vom 16. Juli 2015 in dem Musterverfahren Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2015 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und die Richterin Caliebe sowie die Richter Dr. Dre

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2010 - II ZR 130/08

bei uns veröffentlicht am 28.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 130/08 vom 28. Juli 2010 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 28. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Reichart, Dr. Drescher, Dr. Löffler un

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Jan. 2019 - 10 ZB 18.2036

bei uns veröffentlicht am 04.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2019 - 10 CE 19.204

bei uns veröffentlicht am 05.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Jan. 2017 - 10 ZB 15.51

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. Nove

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2015 - 10 ZB 14.913

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen, soweit sie die Befristung der Wirkungen der Ausweisung des Klägers in Nr. 1 des Bescheids der Beklagten vom 6. März 2013 betrifft. II. Im Übrigen wird der Antrag auf Zulassung der Beru

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 3 C 16.1637

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die gemäß § 68 Abs. 1 GKG zulässige Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 18. Februar 2016 hat keinen Erfolg. Das Verwaltungs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2015 - 10 CS 15.1210

bei uns veröffentlicht am 06.06.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen. II. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird in Abänderung von Nr. I des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 5. Juni 2015 der Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2015 - 10 CE 14.2123

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung der Nr. III. des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 5. Sep

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2019 - 10 CS 19.274

bei uns veröffentlicht am 12.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2019 - 10 ZB 19.275

bei uns veröffentlicht am 12.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2015 - 9 C 15 489

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22. Oktober 2014 wird der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 15.000,- Euro festgesetzt. Gründe Die von den Bevollmächti

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2019 - 10 CE 19.650

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 10 ZB 14.2534

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Verfahren 22 CS 18.2572 und 22 CS 19.23 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Die Kosten der Beschwerdeverfahren tragen der Antragsgegner zu 1/4 und die B

Oberlandesgericht München Endurteil, 23. Jan. 2019 - 7 U 2822/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.07.2017, Az. 23 O 4393/16, wird das Endurteil vom 14.07.2017 in Ziffer 1. wie folgt abgeändert: Die Beklagten zu 2) und 3) werden gesamt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2016 - 10 ZB 15.492

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Februar 2015 wird zugelassen, soweit damit Ziffer 3. des Bescheids vom 1. September 2014 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet wird, die Wirkungen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2016 - 10 ZB 15.1968

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe Mit se

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. März 2019 - M 25 E 19.520

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

Tenor I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller bis zur Entscheidung in der Hauptsache (M 25 K …) eine Duldung zur Ausbildung zum zahnmedizinischen Fachangestellten bei der Praxis … zu erteilen. II.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2017 - 1 ZB 15.2215

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2016 - 3 ZB 15.798

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht das auf die Aufhebung der Ziff. 2 des Bescheids vom 29. Januar 2009 (Rückforderung von 1.957,68 Euro) gerichtete Klagebegehren abgewiesen hat. Im Übrigen wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2018 - 10 CS 17.2335

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Soweit die Beteiligten das Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben (Nr. 1, 2 und 10 des Bescheids der Antragsgegnerin v. 7.8.2017), wird das Beschwerdeverfahren eingestellt. II. Im Übrigen wird die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2016 - 22 ZB 16.715

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2016 - 1 ZB 13.2641

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2019 - 10 C 17.1637, 10 C 17.1639

bei uns veröffentlicht am 08.02.2019

Tenor I. Die Verfahren 10 C 17.1637 und 10 C 17.1639 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Gründe Mit ihren Beschwerden wenden sich die Kläger und Antrag

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Feb. 2016 - Au 2 K 15.1646

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am ... 1961 geb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - 10 ZB 18.2453

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Jan. 2016 - Au 2 K 14.1585

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die am ... 1974 g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2018 - 6 ZB 18.1025

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. März 2018 – RO 1 K 16.1577 – wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2018 - 22 ZB 18.1784

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und - insoweit unter Änderung des Beschlusses des

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2014 - 15 ZB 13.2633

bei uns veröffentlicht am 31.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen gesamtschuldnerisch. III. Der St

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2014 - 10 ZB 12.2688

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens je zu eine

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2017 - 10 ZB 16.1049

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2017 - 10 ZB 15.1085

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens jeweils zu einem Drittel. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.00