Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 10 Maßgebender Gewerbeertrag
(1) Maßgebend ist der Gewerbeertrag, der in dem Erhebungszeitraum bezogen worden ist, für den der Steuermessbetrag (§ 14) festgesetzt wird.
(2) Weicht bei Unternehmen, die Bücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen verpflichtet sind, das Wirtschaftsjahr, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen, vom Kalenderjahr ab, so gilt der Gewerbeertrag als in dem Erhebungszeitraum bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

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Steuerrecht: Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger
13.01.2010
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Referenzen - Gesetze | § 10 GewStG
§ 10 GewStG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
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Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland - StRSaarEG | § 80 Erhebungszeitraum 1959/60
(1) Befindet sich bei Ablauf der Übergangszeit die Geschäftsleitung eines Unternehmens oder bei einem Wandergewerbebetrieb der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit im Saarland, so umfaßt der erste Erhebungszeitraum für die Gewerbesteuer nach dem Ge
Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland - StRSaarEG | § 79 Erhebungszeitraum 1959
Bei Unternehmen, deren Geschäftsleitung sich im Saarland befindet, endet die Steuerpflicht für Betriebstätten, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes außerhalb des Saarlandes liegen (§ 2 Abs. 5 Satz 2 und § 36 Abs. 2 des Gewerbesteuergesetzes in de
§ 10 GewStG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
§ 10 GewStG zitiert 1 andere §§ aus dem Gewerbesteuergesetz.
Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 14 Festsetzung des Steuermessbetrags
1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitr

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Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2018 - IV R 8/16
bei uns veröffentlicht am 25.04.2018
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 13. Januar 2016 8 K 863/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 18. Mai 2017 - IV R 30/15
bei uns veröffentlicht am 18.05.2017
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Mai 2015 6 K 6359/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Juni 2016 - 15 A 816/15
bei uns veröffentlicht am 21.06.2016
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur
Bundesfinanzhof Urteil, 05. Nov. 2015 - III R 12/13
bei uns veröffentlicht am 05.11.2015
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 26. Juli 2011 2 K 124/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 04. Dez. 2014 - IV R 27/11
bei uns veröffentlicht am 04.12.2014
Tatbestand
I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine KG, deren Unternehmensgegenstand der Bau, der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, in
Bundesfinanzhof Urteil, 27. März 2012 - I R 62/08
bei uns veröffentlicht am 27.03.2012
Tatbestand
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Einkommen der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, für das Streitjahr (2003) um Verluste aus einer st
Bundesfinanzhof Urteil, 14. Apr. 2011 - IV R 52/09
bei uns veröffentlicht am 14.04.2011
Tatbestand
I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine sog. Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, die einen Windpark bestehend aus zwei Windk
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Juni 2006 - 6 K 420/02
bei uns veröffentlicht am 22.06.2006
Tatbestand 1 Streitig ist die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages 1996. 2 Die Klägerin - Kl - ist die Stadt -X-. Sie ist an der Zerlegung des für die Beigeladene Nr. 1 - B 1 - festgesetzten ein
1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der...
1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der...
1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der...
1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der...
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1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der...
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1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der...
1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der...
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1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der...