Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV | § 3 Überschreitung der Höchstgrenzen

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Wird glaubhaft gemacht, dass die nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 bekanntgemachten Höchstgrenzen für die Anzahl oder das Volumen elektronischer Dokumente nicht eingehalten werden können, kann die Übermittlung als Schriftsatz nach den allgemeinen Vorschriften erfolgen, möglichst unter Beifügung des Schriftsatzes und der Anlagen als elektronische Dokumente auf einem nach § 5 Absatz 1 Nummer 4 bekanntgemachten zulässigen physischen Datenträger.

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(1) Die Bundesregierung macht folgende technische Standards für an die Übermittlung und Eignung zur Bearbeitung elektronischer Dokumente im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt: 1. die Versionen der Dateiformate PDF und TIFF
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published on 03/01/2018 00:00

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 26.06.2017 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta
published on 19/11/2014 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 5) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Amberg vom 23.09.2014 [Gz: HRA …1] wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeve
published on 26/06/2017 00:00

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 26.06.2017 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta
published on 26/07/2011 00:00

Tatbestand 1 I. Gegen einen Haftungsbescheid des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) erhob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) nach Reduzierung der H
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(1) Die Bundesregierung macht folgende technische Standards für an die Übermittlung und Eignung zur Bearbeitung elektronischer Dokumente im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt: 1. die Versionen der Dateiformate PDF und TIFF;2. die...