Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV | § 4 Übermittlung elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur
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Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach Inhaltsverzeichnis
(1) Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- 1.
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - 2.
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Gerichts über eine Anwendung, die auf OSCI oder einem diesen ersetzenden, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Protokollstandard beruht.
(2) Mehrere elektronische Dokumente dürfen nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden.
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published on 15/05/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 573/18 vom 15. Mai 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 130 Nr. 6, 130 a; ERVV § 4 Die im EGVP-Verfahren eingesetzte qualifizierte Container-Signatur genügt sei
published on 08/10/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 432/19 vom 8. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen schweren Bandendiebstahls u.a. ECLI:DE:BGH:2019:081019B5STR432.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und
published on 06/11/2018 00:00
Gründe
I.
1
Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks der Gemarkung D., Flur A, Flurstücke 323/9 (… 13), das mit einem früher als Wohnhaus und Gaststätte genutzten Gebäude mit Garagen sowie einem Anbau mit weiteren Garagen und Terrasse b
published on 07/09/2018 00:00
Tatbestand
1
Die Soldatin beantragt in Bezug auf die Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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