Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV | § 2 Anforderungen an elektronische Dokumente

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(1) Das elektronische Dokument ist im Dateiformat PDF zu übermitteln. Wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden können, darf das elektronische Dokument zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden. Die Dateiformate PDF und TIFF müssen den nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 bekanntgemachten Versionen entsprechen.

(2) Das elektronische Dokument soll den nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 und 6 bekanntgemachten technischen Standards entsprechen.

(3) Dem elektronischen Dokument soll ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML beigefügt werden, der den nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 bekanntgemachten Definitions- oder Schemadateien entspricht und mindestens enthält:

1.
die Bezeichnung des Gerichts;
2.
sofern bekannt, das Aktenzeichen des Verfahrens;
3.
die Bezeichnung der Parteien oder Verfahrensbeteiligten;
4.
die Angabe des Verfahrensgegenstandes;
5.
sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der die Akten führenden Stelle.

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(1) Die Bundesregierung macht folgende technische Standards für an die Übermittlung und Eignung zur Bearbeitung elektronischer Dokumente im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt: 1. die Versionen der Dateiformate PDF und TIFF
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 19/11/2014 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 5) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Amberg vom 23.09.2014 [Gz: HRA …1] wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeve
published on 06/03/2018 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden
published on 26/07/2011 00:00

Tatbestand 1 I. Gegen einen Haftungsbescheid des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) erhob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) nach Reduzierung der H
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(1) Die Bundesregierung macht folgende technische Standards für an die Übermittlung und Eignung zur Bearbeitung elektronischer Dokumente im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt: 1. die Versionen der Dateiformate PDF und TIFF;2. die...