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§ 36Amtlich · § 5 UrhG

Zusammentreffen von umgewandelten Herkunftsangaben und Warenzeichen

Zeitreise: 04.04.2016

Die §§ 2 und 3, 20 bis 24 und 30 bis 32 sind auf Anträge auf Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen und als Verbandszeichen eingetragene umgewandelte Herkunftsangaben entsprechend anzuwenden.

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