Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV | § 11 EU-Konformitätserklärung
Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV | § 11 EU-Konformitätserklärung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Inhaltsverzeichnis
(1) Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass
- 1.
die in § 3 Absatz 1 genannten Stoffbeschränkungen eingehalten werden und - 2.
das in § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder in § 3 Absatz 2 Satz 2 genannte Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.
(2) Die EU-Konformitätserklärung muss
Eine unterzeichnete Version muss nach Wahl des Herstellers entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden. Sie ist auf Verlangen der zuständigen Behörde in die deutsche Sprache zu übersetzen.ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die zulässigen Höchstkonzentrationen folgender Stoffe nicht überschritten werden: 1. 0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff: a) B
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die zulässigen Höchstkonzentrationen folgender Stoffe nicht überschritten werden: 1. 0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff: a) B
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 24/09/2015 00:00
Tenor
I. Auf die Berufung wird das am 7. November 2014 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsve
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die zulässigen Höchstkonzentrationen folgender Stoffe nicht überschritten werden: 1. 0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff: a) Blei,b)...