Bundesrückerstattungsgesetz - BRüG | § 16

Bundesrückerstattungsgesetz - BRüG | § 16
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(1) Rückerstattungsrechtliche Schadensersatzansprüche sind auf Ersatzleistung in Deutscher Mark gerichtet, auch wenn sie nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Herstellung des Zustandes gerichtet sind, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Bei der Bemessung der Höhe des Schadensersatzbetrags ist der Wiederbeschaffungswert des entzogenen Vermögensgegenstandes im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugrunde zu legen. Maßgebend ist der Wiederbeschaffungswert am 1. April 1956; sind Sachen entzogen worden, so ist deren Zustand im Zeitpunkt der Entziehung zu berücksichtigen.

(2) Für Vorteile, die der Gebrauch des entzogenen Vermögensgegenstandes gewährt hätte, wird ein Ersatz nicht geleistet. Sind sonstige Nutzungen oder Zinsen oder sonstige geldwerte Vorteile entgangen, so wird dem Schadensersatzbetrag nach Absatz 1 ein Betrag von 25 vom Hundert hinzugerechnet; der Zuschlag von 25 vom Hundert ermäßigt sich auf 10 vom Hundert, wenn Nutzungen oder sonstige geldwerte Vorteile entzogener Aktien oder sonstiger Beteiligungen entgangen sind.

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Für die Entschädigung gelten die §§ 16 bis 26, ausgenommen § 16 Abs. 2 Satz 2, des Bundesrückerstattungsgesetzes. Bei Vermögensgegenständen, für die ein Einheitswert festgestellt wird, bemisst sich die Höhe der Entschädigung nach dem Vierfachen des v
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published on 18/04/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin macht vermögensrechtliche Ansprüche wegen des Verlusts einer Beteiligung der Eheleute Dr. M. und Ma. S. an der F. AG geltend.
published on 18/04/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin macht vermögensrechtliche Ansprüche wegen des Verlusts einer Beteiligung der Eheleute Dr. E. und M. S. an der F. AG geltend.
published on 18/04/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin macht vermögensrechtliche Ansprüche wegen des Verlusts einer Beteiligung des Dr. W. an der F. AG geltend.
published on 17/03/2015 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass ihr wegen der verfolgungsbedingten Entziehung von Aktien des 1938 von Leipzig nach Palästina ausgewanderten jüdi
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