Bundeshaushaltsordnung - BHO | § 6 Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

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Bundeshaushaltsordnung Inhaltsverzeichnis

Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Ausgaben und die Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes notwendig sind.

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published on 26/11/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 17/15 vom 26. November 2015 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja __________________________________ AEUV Art. 107 ff.; StGB § 266 Abs. 1; HGB § 54; VV-LHO RP § 39 Ziff. 5 Satz 2 1. Ein Mitglied
published on 09/03/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger will mit seiner Klage erreichen, dass der Bek
published on 03/09/2015 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des
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