Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 859 Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.

(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.

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Haftungsrecht: Grundstückseigentümer darf Falschparker auch nachts abschleppen lassen

09.09.2016

Ein privater Grundstücksbesitzer ist berechtigt, Falschparker sofort abschleppen zu lassen, solange die Maßnahme erforderlich ist, um die Besitzstörung zu beenden.
Allgemeines

Grundstücksrecht: Zum Ersatz der Aufwendungen für Entfernung eines unberechtigt geparkten Fahrzeugs

09.06.2016

Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellt wird, im Auftrag des Grundstücksbesitzers entfernt, entspricht dies dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters.
Grundstücksrecht

Haftungsrecht: Ersatzanspruch des Parkplatzeigentümers gegen Parker ohne Parkschein

08.04.2016

Bei einem Vertrag über die kurzzeitige Nutzung eines jedermann zugänglichen privaten Parkplatzes ist eine unbedingte Besitzverschaffung durch den Parkplatzbetreiber nicht geschuldet.
Grundstücksrecht

Strafrecht: Zur Strafbarkeit des Erstellens persönlicher Bewegungsprofile durch GPS-Empfänger

28.08.2013

Zu den Voraussetzungen einer datenschutzrechtlichen Befugnis zum Erstellen von Bewegungsprofilen mittels GPS-Empfängern in engen Ausnahmefällen
sonstiges

Falschparker: Umfang der zu erstattenden Abschleppkosten

24.02.2012

hierzu zählen nicht nur die Kosten des reinen Abschleppens-BGH vom 02.12.11-Az:V ZR 30/11
andere

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 858 Verbotene Eigenmacht


(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht). (2) Der durch verbotene Eigenmacht erlangte B

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Dresden Urteil, 15. Sept. 2022 - 8 U 328/22

bei uns veröffentlicht am 06.12.2023

Ein Fahrzeughalter, der unerlaubt im privaten Innenhof eines Gebäudekomplexes geparkt hatte, muss für Abschleppkosten und Standgebühren aufkommen, jedoch nicht unbegrenzt. Nach dem Abschleppen verlangte der Fahrzeughalter sein Auto zur

Bundesgerichtshof Urteil, 5. Juni 2009 - V ZR 144/08

bei uns veröffentlicht am 15.11.2021

In diesem Urteil geht es um den Ersatz von Abschleppkosten durch den Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug ungefugt auf einem Supermarktparkplatz abstellte. Der Kläger in diesem Fall war der Fahrzeugführer, der die Kosten des Abschleppens

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2013 - 1 StR 32/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 32/13 vom 4. Juni 2013 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ BDSG § 44 Abs. 1, § 43 Abs. 2 Nr. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 29 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Sept. 2019 - 3 StR 180/19

bei uns veröffentlicht am 19.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 180/19 vom 19. September 2019 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags u.a. ECLI:DE:BGH:2019:190919U3STR180.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 19.

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2011 - V ZR 30/11

bei uns veröffentlicht am 02.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 30/11 Verkündet am: 2. Dezember 2011 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Mai 2009 - XII ZR 137/07

bei uns veröffentlicht am 06.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 137/07 Verkündet am: 6. Mai 2009 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit BGB §§ 535, 242 Bf, 862, 858 a) Nach Beendigung

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juni 2009 - V ZR 144/08

bei uns veröffentlicht am 05.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 144/08 Verkündet am: 5. Juni 2009 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 823 Abs.

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Okt. 2015 - M 2 K 15.1586

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Klägerin berechtigt ist, ihr Grundstück FlNr. ... der Gemarkung ... ab 1. Januar 2017 für den öffentlichen Verkehr zu sperren sowie den Straßenkörper zu entsiegeln und zu renaturieren, wobei der

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Juni 2015 - Au 3 K 15.331

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 15.331 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Juni 2015 3. Kammer ..., als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr. 550 Ha

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Juni 2015 - Au 3 K 14.766

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 14.766 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Juni 2015 3. Kammer ..., als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr. 550 Ha

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Apr. 2016 - Au 3 K 14.99, Au 3 K 14.100, Au 3 K 14.101, Au 3 K 14.102

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Soweit die Klagen für erledigt erklärt wurden, werden die Verfahren eingestellt. II. Die Bescheide des Beklagten vom 17. Dezember 2013 werden in den Nr. 1 und 4 aufgehoben. III. Die Kosten des Verfahrens

Landgericht München I Beschluss, 23. Feb. 2016 - 31 T 2775/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. III. Der Streitwert wird auf 3000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt

Amtsgericht München Endurteil, 27. Juni 2017 - 461 C 9942/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor 1. Die am 22.05.2017 erlassene einstweilige Verfügung wird bestätigt. 2. Die Verfügungsbeklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung wird zurüc

Landgericht München I Urteil, 12. Aug. 2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor I. Der Angeklagte Joachim G..., geb. 23.11.1956, wird freigesprochen. II. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt. Gründe A. Fests

Amtsgericht München Endurteil, 02. Mai 2016 - 122 C 31597/15

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der früheren Beklagten Tectrareal Property Management GmbH. 3. Das Urteil ist vorläufig vol

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Juli 2016 - M 11 K 15.2011

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 21. April 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldn

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. März 2015 - 27 U 4886/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Augsburg vom 14.11.2014, Az.: 095 O 588/14, wird durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil der Senat einstimmig davon überzeugt ist, dass die Be

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 18. Okt. 2018 - 1 OLG 2 Ss 42/18

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 14. März 2018 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Koste

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 MR 1/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Der Antrag des Antragstellers, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO den mit Bekanntmachung am 07.04.2017 in Kraft getretenen Bebauungsplan "Groß Tarup – K 8" (Nr. 272) der Antragsgegnerin bis zur Entscheidung

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 01. Dez. 2017 - 7 B 11634/17

bei uns veröffentlicht am 01.12.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 5. September 2017 teilweise abgeändert. Aufgrund einstweiliger Anordnung ist der Antragsteller vorläufig bis zur rechtskräft

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 05. Juli 2017 - 4 L 603/17.NW

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die hafenrechtliche Anordnung der Antragsgegnerin vom 4. April 2017 wird hinsichtlich der Ziffern 1 bis 3 wiederhergestellt sowie hinsichtlich der Ziffer 5 angeordnet.

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2016 - 3 ARs 16/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 ARs 16/16 vom 15. November 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. hier: Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 1. Juni 2016 - 2 StR 335/15 ECLI:DE:BGH:2016:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. März 2016 - V ZR 102/15

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 102/15 Verkündet am: 11. März 2016 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2015 - V ZR 160/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das Urteil des Landgerichts Regensburg - 2. Zivilkammer - vom 10. Juni 2014 aufgehoben und das

Sozialgericht Aachen Beschluss, 12. Juni 2015 - S 11 AS 522/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Das Sozialgericht Aachen erklärt den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für unzulässig und verweist den Rechtsstreit nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 17a Absatz 2 Gerichtsverfassungsgericht

Sozialgericht Aachen Beschluss, 12. Juni 2015 - S 11 AS 521/15 ER

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Das Sozialgericht Aachen erklärt den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für unzulässig und verweist den Rechtsstreit nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 17a Absatz 2 Gerichtsverfassungsgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2015 - 4 StR 92/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR92/15 vom 21. April 2015 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 21. April 2015 gemäß §

Landgericht Köln Urteil, 23. Jan. 2015 - 10 S 145/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.03.2013 (211 C 543/12) wird zurückgewiesen. Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 13. Nov. 2014 - 12 W 35/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 26. März 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Verfügungskläger zu tr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Okt. 2014 - 5 W 42/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 21. Oktober 2014 werden der die beantragte einstweilige Verfügung zurückweisende Beschluss der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 21. Oktober 2014 sowie der Nichta

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 22. Aug. 2014 - 12 U 127/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.08.2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Juli 2014 - B 14 SF 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beklagten werden der Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. März 2014 und der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 14. Oktober 2013 aufg

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Juli 2014 - B 14 SF 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beklagten werden der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 8. Juli 2013 und der Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 21. Juni 2013 aufgehoben.

Landgericht Flensburg Urteil, 23. Dez. 2008 - 1 S 7/08

bei uns veröffentlicht am 23.12.2008

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.12.2007 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Flensburg, Az. 62 C 222/07, teilweise abgeändert: Der Beklagte zu 1.) wird als Gesamtschuldner neben der Beklagten zu 2.) verurteilt, an den Kl

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 24. Okt. 2006 - 4 U 229/06 - 69

bei uns veröffentlicht am 24.10.2006

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10.3.2006 (AZ: 3 O 378/05) wie folgt abgeändert: a. Die Erstbeklagte wird verurteilt, an die Klägerin das Kraftfahrzeug Chrysler Voyager SE 2,5 CRD, Fahrgest

Amtsgericht Konstanz Urteil, 31. Aug. 2006 - 4 C 465/06

bei uns veröffentlicht am 31.08.2006

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des j

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 25. Sept. 2005 - 8 W 204/05-30

bei uns veröffentlicht am 25.09.2005

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.200 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Verfügungskläger (im Folg

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 31. März 2005 - 8 U 581/04 - 160

bei uns veröffentlicht am 31.03.2005

Tenor I. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 7. Oktober 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 16 O 336/04 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Den Verfügungsbeklagten wird als

Referenzen

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht). (2) Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist...