Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 322 Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug
(1) Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, dass der andere Teil zur Erfüllung Zug um Zug zu verurteilen ist.
(2) Hat der klagende Teil vorzuleisten, so kann er, wenn der andere Teil im Verzug der Annahme ist, auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung klagen.
(3) Auf die Zwangsvollstreckung findet die Vorschrift des § 274 Abs. 2 Anwendung.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 2342 BGB
Artikel schreiben3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 2342 BGB.
3 Artikel zitieren § 2342 BGB.
Kapitalmarktrecht: Zu den Ansprüchen bei widerrufenem Finanzierungsvertrag
17.11.2016
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglichen Aufklärungsverschuldens und der Anspruch auf Rückabwicklung eines widerrufenen Finanzierungsvertrags bestehen nebeneinander.
Verjährungsrecht: Keine Möglichkeit der Berufung auf Verjährungshemmung
24.09.2015
Bei bewussten Falschangaben i.R.d. Geltendmachung des großen Schadensersatzes im Mahnverfahren.
Internetrecht: Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation beinhaltet
03.01.2012
Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet-BGH vom 04.03.10-Az:III ZR 79/09

Referenzen - Gesetze | § 2342 BGB
§ 2342 BGB zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
§ 2342 BGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 348 Erfüllung Zug-um-Zug
Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung.
§ 2342 BGB zitiert 1 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 274 Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts
(1) Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) zu verurteilen ist.
(2) Auf Grund einer solch

57 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2342 BGB.
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Jan. 2020 - I-15 U 18/19
bei uns veröffentlicht am 20.05.2021
Tenor:
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal vom 30.11.2018, Az. 4 O 436/17, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen teilweise abgeändert und wie
Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2013 - V ZR 201/11
bei uns veröffentlicht am 15.03.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 201/11 Verkündet am: 15. März 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - VIII ZR 72/13
bei uns veröffentlicht am 21.01.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 72/13 vom 21. Januar 2014 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterinnen Dr. Milger,
Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2009 - V ZR 203/08
bei uns veröffentlicht am 16.10.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 203/08 Verkündet am: 16. Oktober 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: