Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 322 Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug

(1) Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, dass der andere Teil zur Erfüllung Zug um Zug zu verurteilen ist.

(2) Hat der klagende Teil vorzuleisten, so kann er, wenn der andere Teil im Verzug der Annahme ist, auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung klagen.

(3) Auf die Zwangsvollstreckung findet die Vorschrift des § 274 Abs. 2 Anwendung.

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Kapitalmarktrecht: Zu den Ansprüchen bei widerrufenem Finanzierungsvertrag

17.11.2016

Der Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglichen Aufklärungsverschuldens und der Anspruch auf Rückabwicklung eines widerrufenen Finanzierungsvertrags bestehen nebeneinander.
allgemein

Verjährungsrecht: Keine Möglichkeit der Berufung auf Verjährungshemmung

24.09.2015

Bei bewussten Falschangaben i.R.d. Geltendmachung des großen Schadensersatzes im Mahnverfahren.
Verjährung

Internetrecht: Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation beinhaltet

03.01.2012

Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet-BGH vom 04.03.10-Az:III ZR 79/09

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 348 Erfüllung Zug-um-Zug


Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 274 Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts


(1) Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) zu verurteilen ist. (2) Auf Grund einer so

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54 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Jan. 2020 - I-15 U 18/19

bei uns veröffentlicht am 20.05.2021

Aus §§ 826, 31 BGB kann im Sinne der Naturalrestitution ein Anspruch auf "Rückabwicklung" eines Vertrages bestehen. Sind die Voraussetzungen gegeben, so hat der getäuschte Käufer eines Fahrzeuges mit manipulierter Abgassoftwa

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2013 - V ZR 201/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 201/11 Verkündet am: 15. März 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - VIII ZR 72/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 72/13 vom 21. Januar 2014 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterinnen Dr. Milger,

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2009 - V ZR 203/08

bei uns veröffentlicht am 16.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 203/08 Verkündet am: 16. Oktober 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - II ZA 12/18

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZA 12/18 vom 21. Mai 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:210519BIIZA12.18.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Mai 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher, die Richter Sunder u

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - X ZR 5/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 5/15 Verkündet am: 16. Februar 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:160216UXZR5.15.0 Der X. Zi

Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2010 - III ZR 79/09

bei uns veröffentlicht am 04.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 79/09 Verkündet am: 4. März 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 307 Bg, Cc,

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2001 - VII ZR 27/00

bei uns veröffentlicht am 13.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 27/00 Verkündet am: 13. Dezember 2001 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01

bei uns veröffentlicht am 31.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 217/01 vom 31. Juli 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB §§ 322 Abs. 2, 390 Satz 2, ZPO § 546 Abs. 1, GKG § 19 Abs. 3 Im Falle einer hilfsweisen Aufrechnung des B

Bundesgerichtshof Urteil, 10. März 2010 - VIII ZR 182/08

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- UND SCHLUSSURTEIL VIII ZR 182/08 Verkündet am: 10. März 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewer

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2003 - V ZR 341/02

bei uns veröffentlicht am 05.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 341/02 Verkündet am: 5. Dezember 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09

bei uns veröffentlicht am 12.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 96/09 Verkündet am: 12. Mai 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Augsburg Beschluss, 25. Sept. 2018 - 082 O 2813/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor 1. Der Streitwert wird auf 5.299,65 EUR festgesetzt. 2. Das Landgericht Augsburg erklärt sich für örtlich unzuständig. 3. Der Rechtsstreit wird auf Antrag des Klägers an das Landgericht Kempten (Allgäu) verwiesen.

Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Aug. 2017 - 7 U 125/17

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor – 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Az. 13 HK O 6503/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten der Nebenint

Oberlandesgericht München Endurteil, 21. Okt. 2015 - 7 U 4916/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 7 U 4916/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 21.10.2015 12 HK O 4346/14 LG München I In dem Rechtsstreit … - Kläger und Berufungsbeklagter - Prozessbevollm

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 04. Mai 2016 - 3 U 214/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 23.09.2015, Az. 2 HK O 31/11, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte zu tragen. 3. Da

Landgericht Bamberg Endurteil, 23. Juni 2015 - 12 O 439/14 Kap

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Gründe Landgericht Bamberg Az.: 12 O 439/14 Kap IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 23.06.2015 In dem Rechtsstreit ... - Kläger - Prozessbevollmächtigte: ... gegen ... - Beklagte - Prozess

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Aug. 2018 - 9 U 3345/17 Bau

bei uns veröffentlicht am 14.08.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 23.08.2017, Az. 18 O 20125/16, in Ziffer 1. teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1) Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber den Klägern

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2017 - IX ZR 288/14

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 288/14 Verkündet am: 12. Oktober 2017 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 129 Abs. 1 Ei

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 24. Jan. 2017 - 6 U 96/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor 1. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 7.4.2016 werden zurückgewiesen. 3. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 79 % und die Beklagte 21 %.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 16. Dez. 2016 - 7 U 133/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau i. d. Pf. vom 28.09. 2015 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neugefasst: (

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 23. Nov. 2016 - 7 U 62/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau i. d. Pf. vom 30.12.2015 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neugefasst: (1

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2016 - XI ZR 254/15

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 254/15 Verkündet am: 5. Juli 2016 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 29. Apr. 2016 - 2 U 40/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 31. Juli 2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das U

Bundesgerichtshof Urteil, 03. März 2016 - IX ZR 132/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 132/15 Verkündet am: 3. März 2016 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 95 Abs. 1, § 96 Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - X ZR 97/14

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 97/14 Verkündet am: 16. Februar 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - X ZR 98/14

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 98/14 Verkündet am: 16. Februar 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:160216UXZR98.14.0 Der X. Z

Bundesgerichtshof Verfügung, 16. Feb. 2016 - X ZR 5/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Dezember 2014 aufgehoben und das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hann

Oberlandesgericht Köln Urteil, 03. Feb. 2016 - 17 U 101/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Oktober 2014 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 10. Kammer des Landgerichts Bonn – 10 O 114/14 –wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des vorbezeichneten Urteils gemäß § 3

Landgericht Köln Urteil, 12. Jan. 2016 - 22 O 334/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor 1.       Die Beklagte wird verurteilt, die Freigabe der Grundschuld in Höhe von € 111.461,62 lastend auf dem Grundstück L-Straße, G, eingetragen im Grundbuch von G, Bl. #### und ####, in Abt. III, lfd. Nr. 3, Zug um Zug gegen die Rückzahlung d

Landgericht Hagen Urteil, 26. Aug. 2015 - 2 O 149/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.671,39 € zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums an dem PKW Mercedes B 180 CDI BE, amtliches Kennzeichen HA-WH 5555, Erstzulassung 13.06.2012, Fahrzeug-Identitätsnummer WDD 2462001

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2015 - III ZR 240/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 240/14 Verkündet am: 16. Juli 2015 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhand

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2015 - III ZR 238/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 238/14 Verkündet am: 16. Juli 2015 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 204 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2015 - III ZR 239/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 239/14 Verkündet am: 16. Juli 2015 P e l l o w s k i Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2015 - XI ZR 536/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X I Z R 5 3 6 / 1 4 Verkündet am: 23. Juni 2015 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landgericht Essen Urteil, 21. Mai 2015 - 6 O 100/15

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.087,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.667,38 seit dem 01.09.2011 und aus weiteren 3.419,69 € seit dem 22.04.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abg

Landgericht Wuppertal Urteil, 24. Apr. 2015 - 4 O 130/14

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.862 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag von 12.400 € seit dem 05.04.2012 und auf einen weiteren Betrag in Höhe von 14.462 € seit dem 22.1

Landgericht Essen Urteil, 08. Jan. 2015 - 6 O 353/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 15.613,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.11.2014 zu zahlen; Zug-um-Zug gegen Zahlung eines Betrages des Klägers an die Beklagt

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Juli 2014 - I-21 U 193/93

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.09.2013 verkündete Urteil der der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil sowie das angefochtene lan

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Juli 2014 - I-21 U 193/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.09.2013 verkündete Urteil der der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil sowie das angefochtene lan

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juli 2014 - I-24 U 164/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 5. Juli 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 20. Juni 2014 - 19 U 169/13

bei uns veröffentlicht am 20.06.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1.10.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an

Finanzgericht Münster Urteil, 10. Apr. 2014 - 8 K 3046/11 GrE

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Die Klägerin erwarb mit notariellem Vertrag vom 04.12.2007 (UR-Nr. xxx/2007-DE des Notars N1 in F-Stadt) ein Erbbaur

Landgericht Landau in der Pfalz Urteil, 27. Feb. 2014 - 2 O 307/11

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 68.526,72 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.10.2011, wobei ein Teilbetrag in Höhe von 57.134,0

Landgericht Bonn Urteil, 12. Feb. 2014 - 1 O 368/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.489, 34 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 3.800,00 Euro seit dem 15.08.2011, aus einem Betrag in Höhe von 3.6

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 17. Okt. 2013 - I-24 U 62/13

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.08.2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird ver

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 04. Juni 2013 - 3 U 1521/12

bei uns veröffentlicht am 04.06.2013

weitere Fundstellen ... Tenor Der Senat erwägt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 06. Dezember 2012 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Gründe 1 Der Senat hat di

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. März 2013 - 10 U 146/12

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 27.09.2012, 3 O 256/11, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer. 3

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. Juni 2012 - 6 U 45/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 07.03.2012 abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, die Zulassungsbescheinigung Teil II des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen ..

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 14. Aug. 2009 - 14 U 7/09

bei uns veröffentlicht am 14.08.2009

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird – unter ihrer Zurückweisung im Übrigen - das am 13. November 2008 verkündete Urteil der Handelskammer II des Landgerichts Kiel geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.644.505,0

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(1) Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) zu verurteilen ist. (2) Auf Grund einer solchen...