Bundesdatenschutzgesetz - BDSG 2018 | § 44 Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter

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Bundesdatenschutzgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Klagen der betroffenen Person gegen einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU)2016/679oder der darin enthaltenen Rechte der betroffenen Person können bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich eine Niederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters befindet. Klagen nach Satz 1 können auch bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Klagen gegen Behörden, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden sind.

(3) Hat der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter einen Vertreter nach Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 benannt, gilt dieser auch als bevollmächtigt, Zustellungen in zivilgerichtlichen Verfahren nach Absatz 1 entgegenzunehmen. § 184 der Zivilprozessordnung bleibt unberührt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Rechtsanwalt

Boris Maskow, LL.M.
Fachanwalt für
Arbeitsrecht, Informationstechnologierecht, Urheber- und Medienrecht

Partner der Sozietät, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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EN, FR,
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by Rechtsanwalt Boris Maskow, LL.M., Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
22.06.2016 12:38

​Der Mindestlohn hat sich etabliert, die ganz großen Überraschungen blieben bislang aus. Doch Arbeitgeber müssen sich 2016 auf weitere Herausforderungen einstellen.
28.08.2013 17:50

Zu den Voraussetzungen einer datenschutzrechtlichen Befugnis zum Erstellen von Bewegungsprofilen mittels GPS-Empfängern in engen Ausnahmefällen
Subjectssonstiges
25.08.2010 13:28

verstößt nicht gegen Bankgeheimnis oder BDSG - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsAnlegerrecht
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(1) Das Gericht kann bei der Zustellung nach § 183 Absatz 2 bis 5 anordnen, dass die Partei innerhalb einer angemessenen Frist einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat, falls sie nicht einen Pro
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published on 30.11.2022 16:27

Das Landgericht Zwickau hat Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz an einem Facebook-Nutzer verpflichtet. Nachdem die Daten von mehr als 33 Millionen Facebook-Nutzern 2018 gehackt und 2019 in einem Hackerforum veröffentlicht worden si
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Das Landgericht Zwickau hat Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz an einem Facebook-Nutzer verpflichtet. Nachdem die Daten von mehr als 33 Millionen Facebook-Nutzern 2018 gehackt und 2019 in einem Hackerforum veröffentlicht worden sind, ist Facebook nun erstmalig zu einem Schadenersatz wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) verurteilt worden. 

Mittelerweile hat auch das Landgericht Paderborn mit Urteil vom 13.12.2022 (Az.: 2 O 212/22) dem Besitzer eines Facebook-Profils 500 Euro Schadensersatz zugesprochen.

Sollten auch Sie einen Facebook-Account seit 2018 oder lännger besitzen, raten wir Ihnen dringend Kontakt zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufzunehmen. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch Sie Opfer einer Hackerangriffs geworden sind und Anspruch auf Schadensersatz nach der DGSVO haben. 

Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie bitte Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten. 

published on 04.06.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 32/13 vom 4. Juni 2013 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ BDSG § 44 Abs. 1, § 43 Abs. 2 Nr. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 29 Abs
published on 10.10.2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 591/11 vom 10. Oktober 2012 in der Strafsache gegen wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 26. September 2012 in
published on 27.02.2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 195/05 Verkündet am: 27. Februar 2007 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
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