Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 20 Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten
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Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen Inhaltsverzeichnis
(1) Solange die Zwangsvollstreckung aus einem Titel, der auf Leistung von Geld lautet, nicht über Maßregeln der Sicherung hinausgehen darf, ist der Verpflichtete befugt, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Betrages abzuwenden, wegen dessen der Berechtigte vollstrecken darf.
(2) Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln sind aufzuheben, wenn der Verpflichtete durch eine öffentliche Urkunde die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nachweist.
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published on 31/05/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 2/17 vom 31. Mai 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 764, 828, § 775 Nr. 3, § 776 Satz 1; AVAG § 20 Jedenfalls soweit ein zulässiges Rechtsb
published on 22/10/2015 00:00
Tenor
1. Der sofortigen Beschwerde der Gläubigervertreter vom 21.10.2015 (Bl. 21– 30 d.A.) gegen den Beschluss vom 20.10.2015 (Bl. 17 –19) wird nicht abgeholfen.
2. Das Verfahren wird zur weiteren Entscheidung über
published on 11/11/2015 00:00
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 21.10.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen vom 20.10.2015 (Az.: 50 M 2719/15) wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.
II. Der Streitwert für das Besch
published on 20/07/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 2/17 vom 20. Juli 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2017:200717BVIIZB2.17.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juli 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Eick, die Richt
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