Zivilprozessordnung - ZPO | § 577 Prüfung und Entscheidung der Rechtsbeschwerde

(1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen.

(2) Der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Anträge. Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die geltend gemachten Rechtsbeschwerdegründe nicht gebunden. Auf Verfahrensmängel, die nicht von Amts wegen zu berücksichtigen sind, darf die angefochtene Entscheidung nur geprüft werden, wenn die Mängel nach § 575 Abs. 3 und § 574 Abs. 4 Satz 2 gerügt worden sind. § 559 gilt entsprechend.

(3) Ergibt die Begründung der angefochtenen Entscheidung zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen.

(4) Wird die Rechtsbeschwerde für begründet erachtet, ist die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen. § 562 Abs. 2 gilt entsprechend. Die Zurückverweisung kann an einen anderen Spruchkörper des Gerichts erfolgen, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen ist, hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde liegt, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen.

(5) Das Rechtsbeschwerdegericht hat in der Sache selbst zu entscheiden, wenn die Aufhebung der Entscheidung nur wegen Rechtsverletzung bei Anwendung des Rechts auf das festgestellte Sachverhältnis erfolgt und nach letzterem die Sache zur Endentscheidung reif ist. § 563 Abs. 4 gilt entsprechend.

(6) Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht durch Beschluss. § 564 gilt entsprechend. Im Übrigen kann von einer Begründung abgesehen werden, wenn sie nicht geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen.

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Insolvenzrecht: Sperrfrist für Antrag auf Restschuldbefreiung

28.06.2017

Der Schuldner kann ohne Einhaltung einer Sperrfrist einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.
Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht: Zur Nichteintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch

09.11.2016

Mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR scheidet die Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks aus.

Insolvenzrecht: Zur Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei stiller Zwangsverwaltung

25.08.2016

Die Durchführung der stillen Zwangsverwaltung ist im Rahmen der Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen.
Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht: Zur Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses

02.06.2016

Gesellschafterbeschlüsse, die in Räumen eines verfeindeten Gesellschafters gefasst werden, sind in der Regel wirksam, aber anfechtbar, sofern ein bestimmtes Beschlussergebnis festgestellt ist.

Insolvenzrecht: Pflicht des Schuldners zur Entschädigungszahlung an die Insolvenzmasse

21.01.2016

Die Pflicht des Schuldners, im Insolvenzverfahren für die Nutzung seiner Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, ist keine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung.
Insolvenzrecht

Handelsvertreterrecht: Vertragliches Tätigkeitsverbot

02.12.2015

Zur Auslegung eines Handelsvertretervertrags im Hinblick auf ein vertragliches Tätigkeitsverbot im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB

WEG: Klage gegen Kostenposition in Jahresrechnung

19.11.2015

Wendet sich ein Wohnungseigentümer erfolglos gegen eine Kostenposition in der Jahresabrechnung, bestimmt sich seine Beschwer nach dem Nennwert, mit dem diese Position in seiner Einzelabrechnung angesetzt ist.
Immobilienrecht

Handelsvertreterrecht: Zum vertraglichen Tätigkeitsverbot eines Einfirmenvertreters

13.01.2015

Als Einfirmenvertreter kraft Vertrags ist ein Handelsvertreter insbesondere dann einzustufen, wenn ihm vertraglich untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden.

UK-Insolvenz: Wird trotz Kenntnis von einem Hauptinsolvenzverfahren in England, in Deutschland ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ist es schwebend unwirksam.

13.11.2014

Der inländische Insolvenzverwalter darf zwar nicht über die Masse verfügen, jedoch eine Zwangsvollstreckung mittels Vollstreckungserinnerung abwehren.
Insolvenzrecht

EU-Insolvenz: Stellt eine Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb ein ohne abgewickelt zu werden, so ist auf den COMI z. Zt. der Einstellung abzustellen

03.11.2014

Zuständig für die Insolvenzverfahrenseröffnung ist damit das Mitgliedstaatengericht, in dem zum Einstellungszeitpunkt der gesellschaftliche Interessenmittelpunkt lag.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 17 Verfahren und Entscheidung


(1) Der Bundesgerichtshof kann nur überprüfen, ob der Beschluss auf einer Verletzung des Rechts der Europäischen Union, eines Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrags, sonstigen Bundesrechts oder einer anderen Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 574 Rechtsbeschwerde; Anschlussrechtsbeschwerde


(1) Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn1.dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder2.das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.§ 542 Ab

Zivilprozessordnung - ZPO | § 563 Zurückverweisung; eigene Sachentscheidung


(1) Im Falle der Aufhebung des Urteils ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Die Zurückverweisung kann an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts erfolgen. (2) Das Berufungsgerich

Zivilprozessordnung - ZPO | § 562 Aufhebung des angefochtenen Urteils


(1) Insoweit die Revision für begründet erachtet wird, ist das angefochtene Urteil aufzuheben. (2) Wird das Urteil wegen eines Mangels des Verfahrens aufgehoben, so ist zugleich das Verfahren insoweit aufzuheben, als es durch den Mangel betroffen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 559 Beschränkte Nachprüfung tatsächlicher Feststellungen


(1) Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt nur dasjenige Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. Außerdem können nur die in § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b erwähnten Tatsachen berücksichtigt

Zivilprozessordnung - ZPO | § 575 Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde


(1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:1.die Bezeichnung der E

Zivilprozessordnung - ZPO | § 564 Keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln


Die Entscheidung braucht nicht begründet zu werden, soweit das Revisionsgericht Rügen von Verfahrensmängeln nicht für durchgreifend erachtet. Dies gilt nicht für Rügen nach § 547.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2020 - I ZB 112/19

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2013 - VI ZB 68/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2018 - I ZB 58/17

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Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2020 - I ZB 110/19

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Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2011 - IX ZB 188/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2019 - XI ZB 29/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 29/18 vom 8. Januar 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:080119BXIZB29.18.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Januar 2019 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter D

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 50/17 vom 4. Juli 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2018:040718BVIIZB50.17.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2018 durch den Richter Dr. Kartzke und die Richte

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2011 - IX ZB 199/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2018 - VII ZB 99/17

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2013 - IX ZB 256/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 256/11 vom 11. April 2013 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 14 Abs. 1 Satz 2 Der Gläubiger muss das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch dann gl

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2013 - IX ZB 170/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 170/11 vom 11. April 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 5 Abs. 1, §§ 97, 290 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Hat der Gläubiger einen Versagungsgrund glaubhaft gema

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2018 - I ZB 85/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 85/18 vom 12. Dezember 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2018:121218BIZB85.18.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koc

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2018 - IX ZB 42/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 42/18 vom 5. Juli 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:050718BIXZB42.18.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Prof. Dr. Gehrlein, die Ri

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2016 - IX ZB 66/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 66/15 vom 20. Oktober 2016 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36 Abs. 1 Satz 1; SGB I § 54 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4; SGB VII § 56; ZPO §§ 850c, 850e N

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2013 - VI ZB 50/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 50/12 vom 16. April 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 576, 547 Nr. 6, ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 a) Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den m

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2011 - IX ZB 223/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 223/08 vom 7. Juli 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape und di

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2011 - IX ZB 61/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 61/08 vom 7. Juli 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape und die

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2013 - IX ZB 63/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 63/12 vom 17. April 2013 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 17. April 2

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bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF Beschluss V ZB 81/12 vom 18. April 2013 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. April 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Czub, die Richterinnen Dr. Brückner und Wein

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2011 - IX ZB 173/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2013 - IX ZB 141/11

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2016 - V ZB 108/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2013 - VI ZB 30/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2013 - II ZB 7/09

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 7/09 vom 23. April 2013 in dem Musterverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WpHG § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 37b a) Bei einem zeitlich gestreckten Vorgang wie der

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2019 - I ZA 4/18

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZA 4/18 vom 22. Januar 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:220119BIZA4.18.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Januar 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Dr. Löffler

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2011 - V ZB 171/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 171/10 vom 14. Juli 2011 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 50 a) Im Anwendungsbereich des § 50 WEG müssen in einem Kostenfestsetzungsverfahren sämtli

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2011 - V ZB 85/11

bei uns veröffentlicht am 14.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 85/11 vom 14. Juli 2011 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Roth und die Ri

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2019 - VII ZB 43/18

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 43/18 vom 23. Januar 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:230119BVIIZB43.18.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Januar 2019 durch den Vorsitzenden Richter Pamp, den Richter Dr. Kartzke s

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2011 - III ZB 70/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 70/10 vom 14. Juli 2011 in dem Verfahren auf Feststellung der Unzuständigkeit eines Schiedsgerichts Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1029 Abs. 1, § 1032 Abs. 1; BGB § 157 D Vereinbaren

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2011 - IX ZB 216/09

bei uns veröffentlicht am 14.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 216/09 vom 14. Juli 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 14

Referenzen

(1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:1.die Bezeichnung der Entscheidung...
(1) Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn1.dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder2.das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.§ 542 Abs. 2 gilt...
(1) Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt nur dasjenige Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. Außerdem können nur die in § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b erwähnten Tatsachen berücksichtigt werden...
(1) Insoweit die Revision für begründet erachtet wird, ist das angefochtene Urteil aufzuheben. (2) Wird das Urteil wegen eines Mangels des Verfahrens aufgehoben, so ist zugleich das Verfahren insoweit aufzuheben, als es durch den Mangel betroffen wird...
(1) Im Falle der Aufhebung des Urteils ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Die Zurückverweisung kann an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts erfolgen. (2) Das Berufungsgericht hat die...
Die Entscheidung braucht nicht begründet zu werden, soweit das Revisionsgericht Rügen von Verfahrensmängeln nicht für durchgreifend erachtet. Dies gilt nicht für Rügen nach § 547.