(1) Zeigt der Gläubiger dem Schuldner an, dass er die Forderung abgetreten habe, so muss er dem Schuldner gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. Der Anzeige steht es gleich, wenn der Gläubiger eine Urkunde über die Abtretung dem in der Urkunde bezeichneten neuen Gläubiger ausgestellt hat und dieser sie dem Schuldner vorlegt.

(2) Die Anzeige kann nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werden, welcher als der neue Gläubiger bezeichnet worden ist.

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Kaufrecht: Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach Treu und Glauben nicht

09.10.2012

wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist-BGH vom 23.08.12-Az:VII ZR 242/11
Kaufrecht

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Bundesgerichtshof Urteil, 29. Sept. 2011 - IX ZR 74/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 74/09 Verkündet am: 29. September 2011 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlun

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 210/11 vom 12. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 81 Abs. 1 Satz 1, § 82; BGB § 407 Abs. 1, § 408 Abs. 1, § 409 Abs. 1 Tritt der Schuldner nach Eröffnung de

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Aug. 2012 - VII ZR 242/11

bei uns veröffentlicht am 23.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 242/11 Verkündet am: 23. August 2012 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Nov. 2009 - IV ZR 134/08

bei uns veröffentlicht am 18.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 134/08 Verkündetam: 18.November2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durc

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2019 - IX ZR 27/19

bei uns veröffentlicht am 12.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 27/19 Verkündet am: 12. Dezember 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 91, 48; B

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2019 - IX ZR 26/19

bei uns veröffentlicht am 12.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 26/19 Verkündet am: 12. Dezember 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:121219UIXZR26.19.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2005 - 5 StR 67/05

bei uns veröffentlicht am 09.08.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 263 Abs. 1, § 266a Abs. 1 1. Ein Vermögensschaden kann bei einem Eingehungsbetrug auch dann vorliegen, wenn - wie vom Täter gewollt - das Opfer vorleistet und damit eine Sicherung für di

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2007 - V ZR 64/07

bei uns veröffentlicht am 13.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 64/07 vom 13. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 13. Dezember 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Dr. SchmidtRäntsch , die R

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2001 - IV ZR 124/00

bei uns veröffentlicht am 12.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 124/00 Verkündet am: 12. Dezember 2001 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _______________

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2001 - XI ZR 283/00

bei uns veröffentlicht am 12.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 283/00 Verkündet am: 12. Juni 2001 Weber, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja __________

Bundesgerichtshof Urteil, 10. März 2010 - IV ZR 207/08

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 207/08 Verkündetam: 10.März2010 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vors

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2003 - XII ZR 238/01

bei uns veröffentlicht am 03.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 238/01 Verkündet am: 3. Dezember 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2008 - V ZR 114/07

bei uns veröffentlicht am 13.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 114/07 Verkündet am: 13. Juni 2008 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2010 - IX ZR 44/10

bei uns veröffentlicht am 09.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 44/10 Verkündet am: 9. Dezember 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BRAO § 59a; RBerG Art

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2010 - XI ZR 465/07

bei uns veröffentlicht am 20.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 465/07 Verkündet am: 20. Juli 2010 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2000 - IX ZR 255/99

bei uns veröffentlicht am 19.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 255/99 Verkündet am: 19. Oktober 2000 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ZPO § 767 Abs. 2; BGB § 407 Abs. 1 Alle

Oberlandesgericht München Endurteil, 02. Juni 2016 - 23 U 2275/15

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 23.04.2015, Az. 12 O 42/14,wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, dass dem Drittwiderbeklagten gegen die Beklagte keine Schadensersatzansprüche bez

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Sept. 2014 - 5 K 12.1520

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger den auf dem Verwahrkonto „...“ beim Landesamt für Finanzen hinterlegten Betrag in Höhe von 17.181,87 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Bas

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2018 - 3 ZB 14.2645

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. II. Die Beigeladenen zu 1 und 3 tragen die Kosten des Antragsverfahrens je zur Hälfte. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 26.198,27 Euro fe

Oberlandesgericht München Hinweisbeschluss, 07. Juni 2017 - 25 U 203/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

Tenor 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Az. 26 O 6952/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich

Oberlandesgericht München Hinweisbeschluss, 16. Mai 2017 - 25 U 168/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Az. 26 O 6643/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich

Amtsgericht Nürnberg Endurteil, 14. Nov. 2017 - 22 C 9173/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 800,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2016 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 800,00 

Landgericht München I Endurteil, 16. Dez. 2016 - 26 O 6952/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Landgericht München I Endurteil, 16. Dez. 2016 - 26 O 6643/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits und des Nebenintervenienten zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags

Oberlandesgericht München Endurteil, 07. Apr. 2017 - 25 U 4024/16

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 31.08.2016, Az. 23 O 5454/16, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstr

Landgericht München I Endurteil, 31. Aug. 2016 - 23 O 5454/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 06. Apr. 2017 - 7 U 186/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.09.2016, Az. 18 O 136/16, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstr

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 06. Apr. 2017 - 7 U 188/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 05.10.2016, Az. 16 O 117/16, wird zurückgewiesen.2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Zi

Landgericht Hamburg Urteil, 15. Feb. 2017 - 332 O 141/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss D

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. Jan. 2017 - 13 U 128/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.07.2016, Az. 15 O 107/15, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Landgericht Paderborn Urteil, 19. Aug. 2016 - 3 O 181/16

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten um den Fortbes

Oberlandesgericht Köln Urteil, 11. März 2016 - 20 U 189/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Oktober 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 102/14 – abgeändert. Es wird festgestellt, dass sich die Klageanträge auf Auskunftserteilung und auf Herausgabe einer b

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 10. Sept. 2015 - S 44 AS 4109/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Diese sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 1.500 Euro festgesetz

Landgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juli 2015 - 22 S 27/15

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.12.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 20 C 6820/14) abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.043,83 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten übe

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Okt. 2014 - I-4 U 146/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Juli 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist

Landgericht Duisburg Urteil, 01. Juli 2014 - 24 O 85/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand 1Der Kläger begehrt von der Beklagten aus

Bundessozialgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - B 13 R 31/12 R

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. April 2012 aufgehoben.

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 05. Dez. 2012 - 5 T 574/12

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor 1. Das Beschwerdeverfahren wird auf die Kammer übertragen. 2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 3. Die weitere Beschwerde zum Saarländischen Oberlandesgericht wird zugelassen. Gründe A. Das Amtsgericht Saarbrücken hat der Antra

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 12. Okt. 2012 - 10 U 1151/11

bei uns veröffentlicht am 12.10.2012

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 28. September 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Dez. 2011 - 8 B 53/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2011

Gründe 1 Die Beigeladene wendet sich gegen die Rückübertragung des mit einem Mietwohnhaus bebauten Grundstücks K.-Straße ... in L. Die Klägerin hatte 1985 auf ihr Eigent

Sozialgericht Freiburg Urteil, 13. Juli 2010 - S 9 U 2325/09

bei uns veröffentlicht am 13.07.2010

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 09.01.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 22.04.2009 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.028,31 EUR nebst Zinsen gem. § 44 SGB I zu

Bundessozialgericht Urteil, 15. Juni 2010 - B 2 U 26/09 R

bei uns veröffentlicht am 15.06.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von der beklagten Berufsgenossenschaft (BG) die Zahlung von 14.852,26 Euro.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Juni 2010 - VII R 39/09

bei uns veröffentlicht am 08.06.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein Versicherungsunternehmen. Zur Sicherung eines von ihr mit Vertrag vom 13. Juni 2001 gewährten Darle

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 16. Okt. 2008 - 13 U 77/08

bei uns veröffentlicht am 16.10.2008

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Ulm - Einzelrichter - vom 04.04.2008 - Geschäftsnummer 11 O 2/08 KfH - a b g e ä n d e r t: Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 17

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 07. Aug. 2008 - 7 U 17/08

bei uns veröffentlicht am 07.08.2008

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 11.12.2007 - 16 O 46/07 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. 3. Der Kläger tr

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Jan. 2008 - 1 K 98/04

bei uns veröffentlicht am 29.01.2008

Tatbestand   1  Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Abrechnungsbescheids zur Umsatzsteuer 1997 bis 2002. 2  Die Klägerin ist eine GbR, die aus den Gesellschaftern A und B bestand. Herr A war

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 26. Okt. 2006 - 17 K 3638/06

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 950,50 EUR festgesetzt. Gründe   1  Der Antrag des Antragstellers geht bei sachdienlicher Auslegung dah

Oberlandesgericht Köln Urteil, 20. Sept. 1999 - 16 U 25/99

bei uns veröffentlicht am 20.09.1999

Tenor Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.02.1999 - 3 O 457/98 - wie folgt abgeändert und neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 DM zu zahlen