(1) Ein Ausländer, der in Verbindung mit der unerlaubten Einreise über eine Grenze im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/399 (Außengrenze) aufgegriffen wird, soll zurückgeschoben werden.

(2) Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, der durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Norwegen oder die Schweiz auf Grund einer am 13. Januar 2009 geltenden zwischenstaatlichen Übernahmevereinbarung wieder aufgenommen wird, soll in diesen Staat zurückgeschoben werden; Gleiches gilt, wenn der Ausländer von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird.

(3) § 58 Absatz 1b, § 59 Absatz 8, § 60 Absatz 1 bis 5 und 7 bis 9, die §§ 62 und 62a sind entsprechend anzuwenden.

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Anwälte | § 57 AufenthG 2004

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 57 AufenthG 2004

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Aufenthaltsrecht: Voraussetzungen für die Zurückweisungshaft

20.06.2018

Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs. 5 AufenthG für die Anordnung von Zurückweisungshaft ein abschließendes Sonderregime geschaffen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Aufenthaltsrecht Berlin
Allgemeines

ZPO: Zum Antrag auf vorläufige Freiheitsentziehung im einstweiligen Rechtsschutz

20.02.2015

Der Antrag der Behörde auf eine vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung ist keine geeignete Grundlage für den Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren.
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze | § 57 AufenthG 2004

§ 57 AufenthG 2004 zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 57 AufenthG 2004 wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 71 Folgeantrag


(1) Stellt der Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag (Folgeantrag), so ist ein weiteres Asylverfahren nur durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltung

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 19 Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polizei


(1) Ein Ausländer, der bei einer Ausländerbehörde, bei der Bundespolizei oder bei der Polizei eines Landes um Asyl nachsucht, ist in den Fällen des § 14 Abs. 1 unverzüglich an die zuständige oder, soweit diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene

Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 51 Widerspruchsgebühr


(1) An Gebühren sind zu erheben für den Widerspruch gegen1.die Ablehnung einer gebührenpflichtigen Amtshandlung die Hälfte der für die Amtshandlung nach den §§ 44 bis 48 Abs. 1, §§ 50 und 52a zu erhebenden Gebühr,2.eine Bedingung oder eine Auflage de
§ 57 AufenthG 2004 zitiert 5 andere §§ aus dem Aufenthaltsgesetz.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60 Verbot der Abschiebung


(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalit

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 59 Androhung der Abschiebung


(1) Die Abschiebung ist unter Bestimmung einer angemessenen Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise anzudrohen. Ausnahmsweise kann eine kürzere Frist gesetzt oder von einer Fristsetzung abgesehen werden, wenn dies im Einzelfal

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 62 Abschiebungshaft


(1) Die Abschiebungshaft ist unzulässig, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Die Inhaftnahme ist auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen dürfen nur in besonderen

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 58 Abschiebung


(1) Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Si

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 62a Vollzug der Abschiebungshaft


(1) Die Abschiebungshaft wird grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen. Sind spezielle Hafteinrichtungen im Bundesgebiet nicht vorhanden oder geht von dem Ausländer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rech

Referenzen - Urteile | § 57 AufenthG 2004

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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. März 2013 - V ZB 135/12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 135/12 vom 14. März 2013 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Czub und Dr. Roth, die Richterin Wei

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2013 - V ZB 75/12

bei uns veröffentlicht am 04.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 75/12 vom 4. Juli 2013 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Roth, die Richterinnen Dr. Brückne

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2009 - V ZB 148/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 148/09 vom 16. Dezember 2009 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Bei Anordnung von Sicherungshaft gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Au

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2012 - V ZB 245/11

bei uns veröffentlicht am 30.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 245/11 vom 30. Juli 2012 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Czub

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2010 - V ZB 78/10

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 78/10 vom 14. Oktober 2010 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 62 Abs. 1; AsylVfG § 55 Abs. 1 Satz 3; Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 200

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - V ZB 171/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 171/13 V ZB 161/13 V ZB 150/13 vom 25. Februar 2016 in der Zurückschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AsylVfG § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AsylVfG setzt

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - V ZB 161/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 171/13 V ZB 161/13 V ZB 150/13 vom 25. Februar 2016 in der Zurückschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AsylVfG § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AsylVfG setzt

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - V ZB 150/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 171/13 V ZB 161/13 V ZB 150/13 vom 25. Februar 2016 in der Zurückschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AsylVfG § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AsylVfG setzt

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2010 - V ZB 172/09

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 172/09 vom 25. Februar 2010 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 62 Abs. 1, 70 Abs. 3 Nr. 3, 415, 426; AufenthG §§ 57 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5;

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2011 - V ZB 252/10

bei uns veröffentlicht am 28.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 252/10 vom 28. April 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmid

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2011 - V ZB 239/10

bei uns veröffentlicht am 28.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 239/10 vom 28. April 2011 in der Zurückschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 71 Abs. 3 Nr. 1 Eine in die Zuständigkeit der Bundespolizei fallende Zurückschiebung an de

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2011 - V ZB 15/11

bei uns veröffentlicht am 19.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 15/11 vom 19. Mai 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Die gesetzliche Vermutung des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG kommt

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2013 - V ZB 20/12

bei uns veröffentlicht am 31.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 20/12 vom 31. Januar 2013 in der Zurückschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 62 Abs. 1 Hätte die Haft wegen Fehlens eines zulässigen Haftantrags nicht angeordnet werd

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2011 - V ZB 274/10

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 274/10 vom 30. Juni 2011 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 15 Abs. 6 Sätze 2, 3; AsylVfG § 13 Abs. 1, § 18 Abs. 2 Nr. 2 a) Zur Widerlegung der Ver

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2011 - V ZB 202/10

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 202/10 vom 24. Februar 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 72 Abs. 4 Satz 1 a) Das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Aufenth

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2013 - V ZB 29/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 29/13 vom 30. Oktober 2013 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Oktober 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2012 - V ZB 41/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 41/12 vom 7. März 2012 in der Zurückschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. März 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 13/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 13/10 vom 17. Juni 2010 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Rän

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2010 - V ZB 10/10

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 10/10 vom 15. Juli 2010 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Klein und Dr. Lemke, die Richterin D

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Aug. 2010 - V ZB 211/10

bei uns veröffentlicht am 18.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 211/10 vom 18. August 2010 in der Freiheitsentziehungssache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. August 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Dr. SchmidtRäntsc

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 17. März 2017 - 1 XIV 46/17

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor I. Gegen den Betroffenen wird Haft zur Sicherung der Zurückweisung angeordnet. II. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 16.03.2017 und endet spätestens nach Ablauf von 6 Wochen, spätestens am 25.04.2017. III. Die

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 23. Juni 2016 - 3 XIV 69/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird Haft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet, §§ 57 Abs. 1, Abs. 3, 62 AufenthG. 2. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 27.12.2015 und endet spätestens am 15.07.2016. 3. Die sofortige Wirks

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 27. Juni 2016 - 1 XIV 73/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird die mit Beschluss des AG Laufen vom 04.12.2015 angeordnete und mit Beschlüssen des AG Mühldorf vom 06.06.2016 und vom 13.06.2016 verlängerte Sicherungshaft erneut verlängert, § 62 AufenthG. 2. Die

Landgericht Traunstein Beschluss, 11. Nov. 2015 - 4 T 3843/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 29.10.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts R. vom 26.10.2015 in Ziffer II. dahingehend abgeändert, dass die Haft spätestens am 27.11.2015 endet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewies

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 26. Okt. 2015 - 8 XIV 133/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor I. Gegen den Betroffenen wird Haft zur Sicherung der Zurückschiebung angeordnet. II. Die Haft beginnt - mit der Festnahme am 25.10.2015 und endet spätestens nach Ablauf von 6 Wochen, spätestens am 06.12.2015. III

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2019 - 10 CE 19.67

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 30. März 2016 - 3 XIV 40/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird die mit Beschluss des AG Landshut vom 08.03.2016 angeordnete Sicherungshaft verlängert, § 62 AufenthG. 2. Die Haft endet nunmehr spätestens am 09.05.2016. 3. Die sofortige Wirks

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 11. Jan. 2016 - 8 XIV 9/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor I. Gegen den Betroffenen wird die vorläufige Freiheitsentziehung im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß §§ 427 i. V. m. 49-57 FamFG für die Dauer von 13 Tagen angeordnet. II. Die Freiheitsentziehung beginnt mit der

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 18. Okt. 2016 - 1 XIV 121/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird die Haft zur Sicherung der Zurückweisung, welche durch den Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn vom 12.10.2016 angeordnet worden ist, verlängert §§ 57 Abs. 1, Abs. 3, 62 AufenthG. 2.

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 03. Dez. 2015 - 1 XIV 168/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Gegen den Betroffenen wird Haft zur Sicherung der Zurückschiebung angeordnet. II. Die Haft beginnt - mit der Festnahme am 02.12.2015 - und endet spätestens nach Ablauf von 6 Wochen, spätestens am 14.01.2016

Landgericht Traunstein Beschluss, 03. Feb. 2016 - 4 T 4442/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der mit Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 03.12.2015 angeordneten und bis 23.12.2015 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt de

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 11. Mai 2017 - 1 XIV 87/17 (B)

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird Haft zur Sicherung der Zurückweisung angeordnet, §§ 57 Abs. 1, Abs. 3, 62 AufenthG. 2. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 16.04.2017 und endet spätestens am 23.05.2017. 3. Die sofortige Wir

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 05. Jan. 2016 - 1 XIV 84/15 (B)

bei uns veröffentlicht am 05.01.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird Haft zur Sicherung der Zurückschiebung angeordnet, §§ 57 Abs. 1, Abs. 3, 62 AufenthG. 2. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 24.12.2015 und endet spätestens am 04.02.2016. 3. Die so

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 27. Juni 2016 - 1 XIV 75/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird die mit Beschluss des AG Laufen vom 19.12.2015 angeordnete und mit Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn vom 15.06.2016 verlängerte Sicherungshaft erneut verlängert, § 62 AufenthG. 2. Die Haft

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 15. Juni 2016 - 3 XIV 67/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird die mit Beschluss des AG Laufen vom 19.12.2015 angeordnete Sicherungshaft verlängert, § 62 AufenthG. 2. Die Haft, die mit der Festnahme am 18.12.2015 begonnen hat, endet nunmehr spätestens am 01.07

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 13. Juni 2016 - 1 XIV 65/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird die mit Beschluss des AG Laufen vom 04.12.2015 angeordnete und mit Beschluss des AG Mühldorf vom 06.06.2016 verlängerte Sicherungshaft erneut verlängert, § 62 AufenthG. 2. Die Haft, die mit der Fes

Amtsgericht Ingolstadt Beschluss, 02. Juli 2018 - 9 XIV 232/18

bei uns veröffentlicht am 02.07.2018

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird die mit Beschluss des AG Regensburg vom 23.5.2018 angeordnete Sicherungshaft verlängert, § 62 AufenthG. 2. Die Haft endet nunmehr spätestens am 16.8.2018. 3. Die sofortige Wirksamkeit der Ents

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2018 - V ZB 164/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 164/16 vom 12. April 2018 in der Zurückweisungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 15 Abs. 5 a) Die Haftgerichte haben bei der Anordnung von Zurückweisungshaft nicht zu p

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2018 - V ZB 162/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 162/17 vom 12. April 2018 in der Zurückweisungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 15 Abs. 5 a) Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs. 5 AufenthG für die Anordnung von Zurückw

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2017 - V ZB 41/17

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 41/17 vom 11. Oktober 2017 in der Zurückweisungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 15 Abs. 1, § 72 Abs. 4 Satz 1 Das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2016 - V ZB 43/16

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Februar 2016 aufgeho

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - V ZB 171/13, V ZB161/13, V ZB 150/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Verfahren V ZB 150/13, V ZB 161/13 und V ZB 171/13 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Verfahren V ZB 171/13 führt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2014 - V ZB 114/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 19. Juli 2013 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung des Amts

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2014 - 1 C 11/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tatbestand 1 Der Kläger, ein nigerianischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Heranziehung zu Kosten einer (versuchten) Zurückschiebung.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 18. Sept. 2014 - 4 K 2304/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 13.12.2013 wird aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Befristung der Wirkungen der Abschiebungen aus der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der Rechtsauffassung des Ger

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2014 - V ZB 80/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Landgerichts Lübeck, 7. Zivilkammer, vom 27. Mai 2013 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung des Amtsgerichts

Landgericht Kleve Beschluss, 01. Juli 2014 - 4 T 392/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 1Gründe I.  2Der Betroffene wurde am 03.10.2013 gegen 22:55 Uhr als Reisender im Personennachtzug nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden komme

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2014 - V ZB 31/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 31/14 vom 26. Juni 2014 in der Überstellungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Dublin-III-Ver

Landgericht Krefeld Beschluss, 13. März 2014 - 7 T 32/14

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die befristete Beschwerde des Betroffenen vom 07.02.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 28.01.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Beschwerdewert: 3.000,00 EUR 1Gründe: 2I. 3Der Betroffene, ein russischer Staatsangehöri

Landgericht Krefeld Beschluss, 04. März 2014 - 7 T 29/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor Der Antrag des Betroffenen auf Feststellung, dass der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 21.01.2014, Az.: 29 XIV 1/14 B, ihn in seinen Rechten verletzt hat, wird zurückgewiesen. Beschwerdewert: 3.000,00 EUR 1Gründe: 2I. Der Betroffene, ei

Referenzen

(1) Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und...
(1) Die Abschiebung ist unter Bestimmung einer angemessenen Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise anzudrohen. Ausnahmsweise kann eine kürzere Frist gesetzt oder von einer Fristsetzung abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall zur Wahrung...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) Die Abschiebungshaft ist unzulässig, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Die Inhaftnahme ist auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen dürfen nur in besonderen...
(1) Die Abschiebungshaft wird grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen. Sind spezielle Hafteinrichtungen im Bundesgebiet nicht vorhanden oder geht von dem Ausländer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der...