Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 7b (weggefallen)

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 7b (weggefallen)
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
emptyCompanyText
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 11/10/2017 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
published on 06/12/2017 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. Tatbestand Die Klägerin reiste
published on 04/02/2015 00:00

Tenor Die Bescheide der Beklagten vom 10.09.2012 und vom 04.07.2013 über die Erhebung von Benutzungsgebühren für ein Übergangsheim werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckb
published on 30/10/2013 00:00

Tenor Auf die Revision der Beigeladenen wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2011 abgeändert und das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22. Oktober 2010,
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.