Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 10a Örtliche Zuständigkeit

(1) Für die Leistungen nach diesem Gesetz örtlich zuständig ist die nach § 10 bestimmte Behörde, in deren Bereich der Leistungsberechtigte nach dem Asylgesetz oder Aufenthaltsgesetz verteilt oder zugewiesen worden ist oder für deren Bereich für den Leistungsberechtigten eine Wohnsitzauflage besteht. Ist der Leistungsberechtigte von einer Vereinbarung nach § 45 Absatz 2 des Asylgesetzes betroffen, so ist die Behörde zuständig, in deren Bereich die nach § 46 Absatz 2a des Asylgesetzes für seine Aufnahme zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. Im übrigen ist die Behörde zuständig, in deren Bereich sich der Leistungsberechtigte tatsächlich aufhält. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung von der zuständigen Behörde außerhalb ihres Bereichs sichergestellt wird.

(2) Für die Leistungen in Einrichtungen, die der Krankenbehandlung oder anderen Maßnahmen nach diesem Gesetz dienen, ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat. War bei Einsetzen der Leistung der Leistungsberechtigte aus einer Einrichtung im Sinne des Satzes 1 in eine andere Einrichtung oder von dort in weitere Einrichtungen übergetreten oder tritt nach Leistungsbeginn ein solcher Fall ein, ist der gewöhnliche Aufenthalt, der für die erste Einrichtung maßgebend war, entscheidend. Steht nicht spätestens innerhalb von vier Wochen fest, ob und wo der gewöhnliche Aufenthalt nach den Sätzen 1 und 2 begründet worden ist, oder liegt ein Eilfall vor, hat die nach Absatz 1 zuständige Behörde über die Leistung unverzüglich zu entscheiden und vorläufig einzutreten. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Leistungen an Personen, die sich in Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung aufhalten oder aufgehalten haben.

(3) Als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne dieses Gesetzes gilt der Ort, an dem sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt ist auch von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mindestens sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zum Zweck des Besuchs, der Erholung, der Kur oder ähnlichen privaten Zwecken erfolgt und nicht länger als ein Jahr dauert. Ist jemand nach Absatz 1 Satz 1 nach dem Asylgesetz oder nach dem Aufenthaltsgesetz verteilt oder zugewiesen worden oder besteht für ihn eine Wohnsitzauflage für einen bestimmten Bereich, so gilt dieser Bereich als sein gewöhnlicher Aufenthalt. Wurde eine Vereinbarung nach § 45 Absatz 2 des Asylgesetzes getroffen, so gilt der Bereich als gewöhnlicher Aufenthalt des Leistungsberechtigten, in dem die nach § 46 Absatz 2a des Asylgesetzes für seine Aufnahme zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. Für ein neugeborenes Kind ist der gewöhnliche Aufenthalt der Mutter maßgeblich.

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Referenzen - Gesetze | § 10a AsylbLG

§ 10a AsylbLG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 10a AsylbLG wird zitiert von 1 anderen §§ im Asylbewerberleistungsgesetz.

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 10b Kostenerstattung zwischen den Leistungsträgern


(1) Die nach § 10a Abs. 2 Satz 1 zuständige Behörde hat der Behörde, die nach § 10a Abs. 2 Satz 3 die Leistung zu erbringen hat, die aufgewendeten Kosten zu erstatten. (2) Verläßt in den Fällen des § 10a Abs. 2 der Leistungsberechtigte die Einrichtu
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Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 46 Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung


(1) Für die Aufnahme eines Ausländers, bei dem die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 vorliegen, ist die besondere Aufnahmeeinrichtung (§ 5 Absatz 5) zuständig, die über einen freien Unterbringungsplatz im Rahmen der Quote nach § 45 verfügt und bei d

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 45 Aufnahmequoten


(1) Die Länder können durch Vereinbarung einen Schlüssel für die Aufnahme von Asylbegehrenden durch die einzelnen Länder (Aufnahmequote) festlegen. Bis zum Zustandekommen dieser Vereinbarung oder bei deren Wegfall richtet sich die Aufnahmequote für d
§ 10a AsylbLG zitiert 1 andere §§ aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 10 Bestimmungen durch Landesregierungen


Die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten obersten Landesbehörden bestimmen die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden und Kostenträger und können Näheres zum Verfahren festlegen, soweit dies nicht durch Landesgesetz ge

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10a AsylbLG.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2018 - L 18 AY 7/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.01.2018 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 23.11.2017 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin

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Bundessozialgericht Urteil, 12. Mai 2017 - B 7 AY 1/16 R

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Landessozialgericht NRW Urteil, 05. Sept. 2016 - L 20 AY 30/15

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19.12.2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wi

Landessozialgericht NRW Beschluss, 23. Juni 2016 - L 20 AY 38/16 B ER und L 20 AY 43/16 B

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.04.2016 geändert. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vom 17.03.2016 bis zum Ende des Mona

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. März 2016 - 12 K 5061/14

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Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1Tatbestand 2Der 1969 in N.      T.        , Iran geborene Kläger ist iranischer Staatsangehöriger. Er reiste am 21. Februar 2003 in das Bundesgebiet ein und durchlief erfo

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Feb. 2016 - L 7 AS 1391/14

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Sozialgericht Aachen Beschluss, 30. Okt. 2015 - S 19 AY 10/15 ER

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Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 22. Mai 2015 - 4 K 317/14

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Apr. 2015 - L 7 AY 3763/12

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Tenor Die Berufungen der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 16. Juli 2012 werden zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Kläger begehren im Rahmen eines Zugunstenverfahrens d

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Nov. 2014 - L 20 AY 29/13

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Sozialgericht Aachen Beschluss, 03. Sept. 2014 - S 19 AY 8/14 ER

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern zu 1), 3) und 4) ab dem 15.07.2014 bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zum 31.12.2014, Leistungen nach § 3 AsylbLG zu bewilligen. Die Antragsgegne

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 14. Aug. 2014 - 7 K 9652/13

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Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Mai 2014 - L 20 AY 91/13 B

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Sozialgericht Duisburg Urteil, 01. Apr. 2014 - S 44 AY 140/12

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Sozialgericht Duisburg Urteil, 01. Apr. 2014 - S 44 AY 139/12

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Sozialgericht Dortmund Beschluss, 05. Feb. 2014 - S 32 AS 5467/13 ER

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Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2013 - B 7 AY 7/12 R

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Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2013 - B 7 AY 2/12 R

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Bundessozialgericht Urteil, 26. Juni 2013 - B 7 AY 3/12 R

bei uns veröffentlicht am 26.06.2013

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Bundessozialgericht Urteil, 26. Juni 2013 - B 7 AY 6/11 R

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Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Bundessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2012 - B 7 AY 4/11 R

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Bundessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2012 - B 7 AY 5/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Bundessozialgericht Urteil, 09. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 01. Aug. 2006 - L 7 AY 3106/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 01.08.2006

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 15. Mai 2006 dahingehend geändert, dass die Beigeladene zur Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Umfang des Ausspruchs de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Dez. 2005 - 7 S 266/03

bei uns veröffentlicht am 19.12.2005

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