Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 6 Sonstige Leistungen

(1) Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Die Leistungen sind als Sachleistungen, bei Vorliegen besonderer Umstände als Geldleistung zu gewähren.

(2) Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und die besondere Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 264 Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung


(1) Die Krankenkasse kann für Arbeits- und Erwerbslose, die nicht gesetzlich gegen Krankheit versichert sind, für andere Hilfeempfänger sowie für die vom Bundesministerium für Gesundheit bezeichneten Personenkreise die Krankenbehandlung übernehmen, s

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 291a Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung


(1) Die elektronische Gesundheitskarte dient mit den in den Absätzen 2 bis 5 genannten Angaben dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) sowie der Abrechnung m
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 1 Leistungsberechtigte


(1) Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die 1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,1a. ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 1a Anspruchseinschränkung


(1) Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 5, für die ein Ausreisetermin und eine Ausreisemöglichkeit feststehen, haben ab dem auf den Ausreisetermin folgenden Tag keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6, es sei denn, die Ausreis

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 6b Einsetzen der Leistungen


Zur Bestimmung des Zeitpunkts des Einsetzens der Leistungen nach den §§ 3, 4 und 6 ist § 18 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz


(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach

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37 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 21. März 2018 - B 6 K 17.1015

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30.11.2017 verpflichtet, die Abschiebung des Klägers vorübergehend auszusetzen und dem Kläger über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) eine Bescheinigung auszustellen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juli 2019 - L 18 AY 21/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 27.02.2019 wird bezüglich der Abweisung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz (Punkt I. des Tenors) zurückgewiesen. Es wird klarstellend festgestellt, da

Sozialgericht Landshut Urteil, 24. Nov. 2015 - S 11 AY 11/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Übernahme von Kosten, die für eine ambulante Psychotherapie der Klägerin im Beratu

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Mai 2019 - L 18 AY 14/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.05.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.12.2018 aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 20.09.2018 wird angeordnet

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juli 2017 - L 8 AY 18/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 21. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Sozialgericht Landshut Gerichtsbescheid, 21. Okt. 2015 - S 11 AY 41/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt - - gegen Landkreis ... -, vertreten durch den Landrat ... - Beklagter - Streiti

Sozialgericht Landshut Endurteil, 27. Aug. 2015 - S 11 AY 9/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung eines pauschalen Mehrbedarfes wegen Schwangerschaft entspr

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. März 2014 - 16 K 13.30929

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... September 2013 wird in Nrn. 3 und 4 insoweit aufgehoben, als festgestellt wurde, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht vorliegt un

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Jan. 2015 - L 8 SO 316/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I) Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. Dezember 2014 abgeändert. Anstelle des Antragsgegners wird der Beigeladene im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ab 4.12.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Feb. 2018 - M 18 M 17.48764

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 15. September 2017 wird dahingehend abgeändert, dass die außergerichtlichen Aufwendungen der Antragsteller auf 123,34 € festgesetzt werden und die Antragsgegnerin davon 30,84 €

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2018 - L 18 AY 7/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.01.2018 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 23.11.2017 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. März 2018 - L 18 AY 2/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 14.12.2017 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für den Zeitraum

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 14. Dez. 2017 - S 5 AY 20/17 ER

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe vom 06.12.2017 wird abgelehnt. III. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Sozialgericht München Beschluss, 31. Jan. 2017 - S 51 AY 122/16 ER

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor I. Der Antragsgegner wird vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit von 01.01.2017 bis 30.06.2017 monatlich weitere 100,00 € zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 4 AS 33/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 13. Juni 2017 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 22. Feb. 2018 - 1 K 862/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor 1. Der Bescheid vom 28. Juni 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 3. August 2017 des Beklagten werden aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 396,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 25. Okt. 2016 - 8 K 745/14

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Das Verfahren hinsichtlich der Kläger zu 1. und 3. wird eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Volls

Sozialgericht Mannheim Urteil, 25. Okt. 2016 - S 9 AY 555/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor 1. Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.01.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.08.2016 verurteilt, dem Kläger für die Zeit von Februar bis April 2016 ungeminderte Leistungen nach dem Asylbewerberleistu

Landessozialgericht NRW Urteil, 05. Sept. 2016 - L 20 AY 30/15

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19.12.2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wi

Landessozialgericht NRW Beschluss, 29. Aug. 2016 - L 20 AY 54/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 17.06.2016 wird zurückgewiesen. Der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Bevollmächtigten für das Beschwerdev

Landessozialgericht NRW Beschluss, 23. Juni 2016 - L 20 AY 38/16 B ER und L 20 AY 43/16 B

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.04.2016 geändert. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vom 17.03.2016 bis zum Ende des Mona

Landessozialgericht NRW Beschluss, 23. Mai 2016 - L 20 SO 139/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 09.03.2016 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren. Der Ant

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 07. März 2016 - 16 L 471/16.A

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.     Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. 1G r ü n d e 2

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. März 2016 - 22 K 7814/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des au

Bundessozialgericht Beschluss, 01. Juli 2015 - B 7 AY 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Mai 2014 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Mai 2015 - L 20 SO 355/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.07.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehr

Landessozialgericht NRW Beschluss, 18. Dez. 2014 - L 20 AY 76/14 B ER und L 20 AY 77/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 18.09.2013 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin zu 1 ab dem 15.10.2014 bis zum Ende des

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 15. Sept. 2014 - A 5 K 859/13

bei uns veröffentlicht am 15.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Passauflage nach § 15 AsylVfG.2 Im Jahr 1992 reiste die Klägerin aus Pakistan in die Bundesrepublik

Landessozialgericht NRW Beschluss, 25. Juli 2014 - L 20 AY 138/13 B

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 15.10.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Der Kläger wendet sich gegen eine Versagung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 05. Feb. 2014 - S 32 AS 5467/13 ER

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig für die Zeit vom 29.11.2013 bis zur bestands- bzw. rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 30.04.2014, verpflichtet, a) der Antragstellerin zu 1) Le

Bundessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2012 - B 7 AY 1/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tenor Die Revisionen des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2011 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Tenor der Entscheidung des Landess

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. Okt. 2011 - L 7 AY 3538/11 B

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. Juli 2011 abgeändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren S 11 AY 7116/10 ab 16. November 2010 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewillig

Sozialgericht Mannheim Urteil, 25. Jan. 2011 - S 9 AY 3888/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

Tatbestand   1 1. Das beklagte Land wird unter Abänderung seines Bescheides vom 24.06.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.10.2010 verurteilt, den Klägern bzw. Klägerinnen im Rahmen von § 44 SGB X für die Zeit vom 01.01.2005

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Sept. 2007 - 2 L 173/06

bei uns veröffentlicht am 26.09.2007

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald - 2. Kammer - vom 21. April 2006 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seiner Bescheide vom 10. Januar 2006 verpflichtet, den Klägern jeweils eine Aufen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Jan. 2007 - L 7 AY 6025/06 PKH-B

bei uns veröffentlicht am 11.01.2007

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2006 wird zurückgewiesen. Gründe   1  Die gemäß § 173 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) form- und fristgerecht eingelegte un

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2004 - 7 S 1128/02

bei uns veröffentlicht am 15.11.2004

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. Januar 2002 - 3 K 388/01 - geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 21.06.2000 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 07.03.200

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 11. Aug. 2004 - 7 K 5164/03

bei uns veröffentlicht am 11.08.2004

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 29.08.2003 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für September 2003 Leistungen nach dem AsylbLG in Höhe von 214,23 EUR zu bewilligen. Tatbestand   1  Der Kläger begeh

Referenzen

(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln...
(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln...