Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen entsprechend den §§ 47, 52 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

(2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.

(3) Die zuständige Behörde stellt die Versorgung mit den Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sicher. Sie stellt auch sicher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig eine Vervollständigung ihres Impfschutzes angeboten wird. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Absatz 2 und § 132e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.

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zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 5 Versicherungspflicht


(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht be

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 264 Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung


(1) Die Krankenkasse kann für Arbeits- und Erwerbslose, die nicht gesetzlich gegen Krankheit versichert sind, für andere Hilfeempfänger sowie für die vom Bundesministerium für Gesundheit bezeichneten Personenkreise die Krankenbehandlung übernehmen, s

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 291a Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung


(1) Die elektronische Gesundheitskarte dient mit den in den Absätzen 2 bis 5 genannten Angaben dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) sowie der Abrechnung m

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG 1989 | § 2 Pflichtversicherte


(1) In der Krankenversicherung der Landwirte sind versicherungspflichtig1.Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus sowie der Teichwirtschaft und der Fischzucht (landwirtschaftliche Unternehmer), deren Unterneh
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 1 Leistungsberechtigte


(1) Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die 1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,1a. ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 2 Leistungen in besonderen Fällen


(1) Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechun

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 6b Einsetzen der Leistungen


Zur Bestimmung des Zeitpunkts des Einsetzens der Leistungen nach den §§ 3, 4 und 6 ist § 18 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden.
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 72 Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung


(1) Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Krankenkassen wirken zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten zusammen. Soweit sich die Vorschriften dieses Kapitels auf Ärzte beziehen, gelten

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 52 Leistungserbringung, Vergütung


(1) Die Hilfen nach den §§ 47 bis 51 entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Soweit Krankenkassen in ihrer Satzung Umfang und Inhalt der Leistungen bestimmen können, entscheidet der Träger der Sozialhilfe über Umfang und Inha

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 47 Vorbeugende Gesundheitshilfe


Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden die medizinischen Vorsorgeleistungen und Untersuchungen erbracht. Andere Leistungen werden nur erbracht, wenn ohne diese nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschad

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 132e Versorgung mit Schutzimpfungen


(1) Die Krankenkassen oder ihre Verbände schließen mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärzten, Einrichtungen mit ärztlichem Personal, deren Gemeinschaften, den obersten Landesgesundheitsbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen, Verträge über di

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37 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Nov. 2016 - L 8 AY 28/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Gründe I. Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 29. Juli 2016 wird teilweise aufgehoben. Die Beigeladene wird verpflichtet, den Antragstellern ab 09.06.2016 bis zum 31.01.2017 vorläufig Leistungen in Höhe von monatlich 135

Sozialgericht Landshut Urteil, 24. Nov. 2015 - S 11 AY 11/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Übernahme von Kosten, die für eine ambulante Psychotherapie der Klägerin im Beratu

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Mai 2019 - L 8 AY 19/19 NZB

bei uns veröffentlicht am 20.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts München vom 24. Januar 2019 wird als unzulässig verworfen. II. Es wird festgestellt, dass die Berufung gegen das U

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2018 - L 18 AY 7/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.01.2018 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 23.11.2017 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. März 2018 - L 18 AY 2/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 14.12.2017 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für den Zeitraum

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 03. Dez. 2018 - W 10 E 18.32094

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die v

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 14. Dez. 2017 - S 5 AY 20/17 ER

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe vom 06.12.2017 wird abgelehnt. III. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 B 5/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der Grundsatzbedeutung (1) und der Divergenz (2) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 22. Feb. 2018 - 1 K 862/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor 1. Der Bescheid vom 28. Juni 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 3. August 2017 des Beklagten werden aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 396,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Nov. 2017 - L 9 AY 156/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.11.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 14. August 2017 aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind fü

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 17. Jan. 2017 - L 7 AY 18/17 ER-B

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 27. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe  1 Die nach §§ 172, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässige

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 25. Okt. 2016 - 8 K 745/14

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Das Verfahren hinsichtlich der Kläger zu 1. und 3. wird eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Volls

Sozialgericht Mannheim Urteil, 25. Okt. 2016 - S 9 AY 555/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor 1. Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.01.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.08.2016 verurteilt, dem Kläger für die Zeit von Februar bis April 2016 ungeminderte Leistungen nach dem Asylbewerberleistu

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 22. Sept. 2016 - S 12 AY 3783/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 21.08.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.10.2014 verurteilt, die Klägerin aus der Rechnung der F.-St.-Klinik B. vom 08.07.2013 betreffend die Krankenhausbehandlung vom 2

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 07. März 2016 - 16 L 471/16.A

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.     Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. 1G r ü n d e 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. März 2016 - 11 S 1389/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 7. August 2012 - 1 K 929/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Klä

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. März 2016 - 22 K 7814/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des au

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 04. Feb. 2016 - A 6 K 1356/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger, ein am … 1968 geborener pakistanischer

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Jan. 2016 - 11 S 889/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Januar 2015 - 1 K 102/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kl

Sozialgericht Trier Urteil, 01. Dez. 2015 - S 3 KR 31/15

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2015 - S 2 KA 445/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen derzeit bezifferbaren Betrag in Höhe von 7.387,55 EUR für die Quartale 1/2011 bis 1/2014 nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus den jeweils fälligen

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Nov. 2014 - L 20 AY 29/13

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.01.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten stre

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Aug. 2014 - 2 L 141/12

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem ihm die Kosten seiner Abschiebung nach Gambia im Mai 2009 auferlegt werden. 2 Der Kläger reiste am 15.04.2004 erstmals in die Bundesrepublik Deutschland ein, wobei e

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 14. Aug. 2014 - 7 K 9652/13

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des bei

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 31. März 2014 - 8 L 711/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. 1 G r ü n d e 2Der Antrag der Antragsteller, 3den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Vw

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 17. Feb. 2014 - S 26 AY 131/13 ER

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 25.10.2013 wieder herzustellen, hilfsweise, die Beigeladene zu 1. zu verpflichten, der Antragstellerin für die Krankenbehandl

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 05. Feb. 2014 - S 32 AS 5467/13 ER

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig für die Zeit vom 29.11.2013 bis zur bestands- bzw. rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 30.04.2014, verpflichtet, a) der Antragstellerin zu 1) Le

Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2013 - B 7 AY 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

Tenor Auf die Revision der Beigeladenen wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2011 abgeändert und das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22. Oktober 2010,

Bundessozialgericht Urteil, 03. Juli 2013 - B 12 KR 2/11 R

bei uns veröffentlicht am 03.07.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2010 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Dez. 2011 - L 7 AY 3353/09

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 29. Juni 2009 sowie der Bescheid des Beklagten vom 4. Juli 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Juli 2007 aufgehoben.Der Beklagte hat die außerger

Bundessozialgericht Urteil, 09. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Bundessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2010 - B 12 KR 2/09 R

bei uns veröffentlicht am 27.01.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger seit dem 1.4.2007 gemäß § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicher

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 15. Apr. 2009 - 1 L 229/04

bei uns veröffentlicht am 15.04.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald (5 A 1718/00) vom 07. Januar 2004 geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhobe

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Sept. 2007 - 2 L 173/06

bei uns veröffentlicht am 26.09.2007

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald - 2. Kammer - vom 21. April 2006 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seiner Bescheide vom 10. Januar 2006 verpflichtet, den Klägern jeweils eine Aufen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Jan. 2007 - L 7 AY 6025/06 PKH-B

bei uns veröffentlicht am 11.01.2007

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2006 wird zurückgewiesen. Gründe   1  Die gemäß § 173 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) form- und fristgerecht eingelegte un

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Dez. 2005 - 7 S 266/03

bei uns veröffentlicht am 19.12.2005

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. November 2001 - 8 K 2641/99 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszüg

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 11. Aug. 2004 - 7 K 5164/03

bei uns veröffentlicht am 11.08.2004

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 29.08.2003 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für September 2003 Leistungen nach dem AsylbLG in Höhe von 214,23 EUR zu bewilligen. Tatbestand   1  Der Kläger begeh

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Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden die medizinischen Vorsorgeleistungen und Untersuchungen erbracht. Andere Leistungen werden nur erbracht, wenn ohne diese nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten...
(1) Die Hilfen nach den §§ 47 bis 51 entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Soweit Krankenkassen in ihrer Satzung Umfang und Inhalt der Leistungen bestimmen können, entscheidet der Träger der Sozialhilfe über Umfang und Inhalt der Hilfen...
(1) Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Krankenkassen wirken zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten zusammen. Soweit sich die Vorschriften dieses Kapitels auf Ärzte beziehen, gelten sie...
(1) Die Krankenkassen oder ihre Verbände schließen mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärzten, Einrichtungen mit ärztlichem Personal, deren Gemeinschaften, den obersten Landesgesundheitsbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen, Verträge über die Durchführung...