Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung

(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung

1.
der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,
2.
dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt,
3.
besondere Vorteile gewährt und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt,
4.
an die Religion eines Menschen anknüpft und im Hinblick auf die Ausübung der Religionsfreiheit oder auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform sowie der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion zur Aufgabe machen, unter Beachtung des jeweiligen Selbstverständnisses gerechtfertigt ist.

(2) Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist im Falle des § 19 Abs. 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen.

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7 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 20 AGG.

7 Artikel zitieren § 20 AGG.

Arbeitsrecht: Auswahlmöglichkeit zwischen „Frau“ und „Herr“ im Onlinebewerbungsformular ist zulässig

21.09.2017

Kein Verstoß gegen AGG - Auswahlmöglichkeit zwischen „Frau“ und „Herr“ - Onlinebewerbung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Entschädigung: Entschädigungsanspruch wegen Nichtvermietung an homosexuelles Paar

09.09.2016

Soll ein Objekt vermietet werden, ist eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität unzulässig, wenn das Mietverhältnis typischerweise in einer Vielzahl von Fällen zustande kommt.

AGG: Beschränkung des Bewerberkreises auf Berufsanfänger

27.11.2015

Wird der Bewerberkreis auf Arbeitnehmer beschränkt, die ihre Ausbildung vor Kurzem abgeschlossen haben, kann dies eine Benachteiligung wegen des Alters indizieren.

Versicherungsrecht: Kein Tarifwechsel bei Geschlechtsumwandlung

11.07.2012

Geschlechtsumwandlung berechtigt den privaten Krankenversicherer nicht, die versicherte Person in einen Frauentarif einzustufen-BGH vom 09.05.12-Az:IV ZR 1/11
Versicherungsrecht

Arbeitsrecht: Höchstaltersgrenze ist unzulässig

24.05.2012

generelle Altersgrenze stellt eine nach dem AGG unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam- BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Öffentlich bestellte Sachverständige: Höchstaltersgrenze ist unzulässig

24.05.2012

generelle Altersgrenze stellt eine nach dem AGG unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam-BVerwG vom 01.02.12-Az: 8 C 24.11
Verwaltungsrecht

Referenzen - Gesetze | § 20 AGG

§ 20 AGG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 20 AGG wird zitiert von 2 anderen §§ im Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 5 Positive Maßnahmen


Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe


Erfolgt eine unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer der in § 1 genannten Gründe, so kann diese unterschiedliche Behandlung nach den §§ 8 bis 10 und 20 nur gerechtfertigt werden, wenn sich die Rechtfertigung auf alle diese Gründe erstreckt, derent
§ 20 AGG zitiert 1 andere §§ aus dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot


(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuld

Referenzen - Urteile | § 20 AGG

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23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 20 AGG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 191/09 vom 25. Mai 2011 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 25

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2012 - IV ZR 1/11

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 1/11 Verkündet am: 9. Mai 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 313

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Feb. 2014 - B 5 K 13.679

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Feststellung, dass ein

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Nov. 2017 - 8 AZR 604/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 - wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 09. Nov. 2017 - 2 U 6/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 12. August 2016 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2017 - XII ZB 582/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 582/16 vom 8. März 2017 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2017:080317BXIIZB582.16.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Schilling, Dr

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2017 - XII ZB 663/13

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 663/13 vom 8. März 2017 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2017:080317BXIIZB663.13.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Schilling, Dr

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2017 - XII ZB 697/13

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 697/13 vom 8. März 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1; VersAusglG §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 11 Abs. 1, 47 Abs. 4; FamFG § 59;

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - 8 AZR 848/13

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2013 - 7 Sa 1257/12 - im Kos

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 8 AZR 418/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Februar 2015 - 5 Sa 33/14 - wird zurückgewiesen.

Landgericht Kiel Urteil, 12. Aug. 2016 - 17 O 108/15

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Parteien stre

Landgericht Köln Urteil, 13. Nov. 2015 - 10 S 137/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.06.2014 zum Aktenzeichen 147 C 68/14 teilweise wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Juni 2015 - 16 Sa 1279/14

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor 1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.11.2014 - Az. 14 Ca 4050/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2.Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D : 2Die Parteien streiten über eine Ent

Landgericht Kiel Urteil, 28. Mai 2015 - 17 O 79/15

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 16.03.2015 wird zurückgewiesen. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollst

Amtsgericht Köln Urteil, 17. Juni 2014 - 147 C 68/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) jeweils eine Entschädigung in Höhe von 750,00 € zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 14. Aug. 2013 - 2 K 2669/11

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.                            Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Feb. 2012 - 8 C 24/11

bei uns veröffentlicht am 01.02.2012

Tatbestand 1 Der am 26. April 1936 geborene Kläger wendet sich gegen die Versagung seiner weiteren öffentlichen Bestellung zum vereidigten Sachverständigen.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Dez. 2011 - 10 U 106/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 29.07.2011, Az. 7 O 111/11, a b g e ä n d e r t und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 900,- EUR zu zahlen. Die darüber hinausgehende Berufung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Sept. 2011 - 10 Sa 314/11

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 6. April 2011, Az.: 1 Ca 184/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten ü

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. Februar 2010 - 3 Sa 273/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Feb. 2011 - 2 AZR 636/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 20. Januar 2009 - 5 Sa 270/08 - aufgehoben, soweit es die ordentliche Kündigun

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 27. Mai 2010 - 9 U 156/09

bei uns veröffentlicht am 27.05.2010

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 13. November 2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens jeweil

Amtsgericht Mannheim Urteil, 06. Juni 2008 - 10 C 34/08

bei uns veröffentlicht am 06.06.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils

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(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse...