Verkehrsunfall – Was tun, wenn´s gekracht hat?


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Um von Anfang an alles richtig zu machen, sollten Sie daher in Ihrem Fahrzeug ein Unfallbericht-Formular mitführen, indem alle wichtigen Unfalldaten festgehalten und von beiden Unfallbeteiligten unterzeichnet werden. Die Polizei sollte hinzugezogen werden, wenn größere Sachschäden und vor allem wenn Verletzte zu beklagen sind, auch wenn die Haftung klar erscheint.
Als Erstes sollten Sie sich professionelle Hilfe sichern: Der Sachverständige stellt Ihren Fahrzeugschaden fest; der Verkehrsanwalt reguliert Ihren Schaden mit der gegnerischen Versicherung. Die meisten Versicherungen werden Ihnen eine schnelle und problemlose Regulierung Ihres Schadens versprechen und sich als „Partner des Geschädigten“ darstellen. Aber Vorsicht: Damit will die Versicherung (in erster Linie) verhindern, dass Sie einen Anwalt und/oder einen Sachverständigen beauftragen, der das Beste für Sie herausholen will. Auch die Wahl der Reparaturwerkstatt möchte die Versicherung vorgeben. Vergessen Sie nie, dass die Versicherung nur ein Ziel hat: möglichst wenig zu zahlen!
Die Probleme rund um die Schadenregulierung sind mittlerweile umfangreich und kompliziert: Muss das Fahrzeug repariert werden, um Geld zu bekommen? Kann ohne Reparatur nach Gutachten abgerechnet werden? Darf die Versicherung Abzüge von den Reparaturkosten vornehmen? Was steht mir bei einem Totalschaden zu? Wie hoch dürfen die Kosten eines Mietwagens sein? Wann steht dem Verletzten Schmerzensgeld zu und in welcher Höhe? Steht dem Verletzten ein Anspruch aus Verdienstausfall und/oder Haushaltsführungsschaden zu?

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