Verkehrsunfall – Was tun, wenn´s gekracht hat?

published on 08/11/2017 10:27
Verkehrsunfall – Was tun, wenn´s gekracht hat?
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Rechtsanwalt

Bernd Alexander
Fachanwalt für
Verkehrsrecht

Author’s summary by Bernd Alexander

Die Schadenregulierung nach einem Unfall ist zwischenzeitlich ein schwieriges Geschäft.

Um von Anfang an alles richtig zu machen, sollten Sie daher in Ihrem Fahrzeug ein Unfallbericht-Formular mitführen, indem alle wichtigen Unfalldaten festgehalten und von beiden Unfallbeteiligten unterzeichnet werden. Die Polizei sollte hinzugezogen werden, wenn größere Sachschäden und vor allem wenn Verletzte zu beklagen sind, auch wenn die Haftung klar erscheint.

Als Erstes sollten Sie sich professionelle Hilfe sichern: Der Sachverständige stellt Ihren Fahrzeugschaden fest; der Verkehrsanwalt reguliert Ihren Schaden mit der gegnerischen Versicherung. Die meisten Versicherungen werden Ihnen eine schnelle und problemlose Regulierung Ihres Schadens versprechen und sich als „Partner des Geschädigten“ darstellen. Aber Vorsicht: Damit will die Versicherung (in erster Linie) verhindern, dass Sie einen Anwalt und/oder einen Sachverständigen beauftragen, der das Beste für Sie herausholen will. Auch die Wahl der Reparaturwerkstatt möchte die Versicherung vorgeben. Vergessen Sie nie, dass die Versicherung nur ein Ziel hat: möglichst wenig zu zahlen!

Die Probleme rund um die Schadenregulierung sind mittlerweile umfangreich und kompliziert: Muss das Fahrzeug repariert werden, um Geld zu bekommen? Kann ohne Reparatur nach Gutachten abgerechnet werden? Darf die Versicherung Abzüge von den Reparaturkosten vornehmen? Was steht mir bei einem Totalschaden zu? Wie hoch dürfen die Kosten eines Mietwagens sein? Wann steht dem Verletzten Schmerzensgeld zu und in welcher Höhe? Steht dem Verletzten ein Anspruch aus Verdienstausfall und/oder Haushaltsführungsschaden zu?

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by Christian Braun, Kanzlei Schroeder
03/04/2024 10:14

Das Amtsgericht Hannover hat zugunsten des Klägers, der Parknotruf GmbH, entschieden, dass der Beklagte Ersatz der Abschleppkosten infolge einer Leerfahrt des Abschleppunternehmers zahlen muss. Das Fahrzeug des Beklagten befand sich auf einem Privatparkplatz, als sich selbiger für nicht unerhebliche Zeit entfernte. Das Gericht stellte fest, dass es Aufgabe des Beklagten ist, sein Fahrzeug vom Privatparkplatz zu entfernen und eine entsprechende Störung zu beseitigen. Die Erteilung und Durchführung des Abschleppauftrages, war somit zur Beseitigung der Störung notwendige Maßnahme, welche selbstverständlich dem Kläger zu erstatten ist. Ferne betonte es zurecht, dass die Störung des Privatparkplatzes durch das unberechtigte Parken sofort ausgelöst wurde der Kläger nicht zur Einhaltung einer Wartezeit verpflichtet ist.
10/01/2023 14:10

Die 130-Prozent-Regelung und Ihre Ausnahmen   Hier erfahren Sie, wie die 130-Prozent-Regelung angewendet wird und welche Bedeutung diese für die Schadensregulierung hat. Durch diese Sonderregel kann Ihr verunfalltes Fahrzeug auch dann repariert w
13/12/2007 14:06

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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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