Markenfähigkeit
1. Markenfähigkeit
Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Markenrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
Damit eine Marke in das Markenregister eingetragen werden kann, muss das einzutragende Kennzeichen die Voraussetzung der Markenfähigkeit besitzen. Damit ist die Fähigkeit eines Zeichens gemeint, eine Marke im Rechtssinne sein zu können.
Das Markengesetz sieht vor, dass alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden können, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 Abs. 1 MarkenG).
Hieraus lesen die Gerichte drei maßgebliche Kriterien ab, damit ein Zeichen markenfähig ist. Diese sind die Zeichenfähigkeit, die abstrakte Unterscheidungskraft und die grafische Darstellbarkeit.
Mit der Zeichenfähigkeit ist die Möglichkeit gemeint, ein Zeichen im Rechtssinne zu sein, also die Markenfähigkeit im engeren Sinne. Ergänzend zu den in § 3 Abs. 1 MarkenG benannten Beispielen an eintragungsfähigen Zeichen sind auch Hörzeichen oder grafische Gestaltungen wie z.B. ein dreidimensionales Schriftzeichen eintragungsfähig.
Um die Voraussetzung der abstrakten Unterscheidungskraft zu erfüllen, muss ein Zeichen geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Abzustellen ist dabei nicht auf die konkrete Unterscheidungskraft im Einzelfall im Bezug auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung, sondern lediglich auf die abstrakte Geeignetheit generell.
Das Kriterium der grafischen Darstellbarkeit wird hingegen negativ abgegrenzt. Diese Voraussetzung ist demnach nicht erfüllt, wenn das einzutragende Zeichen grafisch nicht darstellbar ist. Dies folgt daraus, dass der Umfang der Schutzfähigkeit hinreichend bestimmt sein muss. Denn ansonsten würde es zu unvorhersehbaren Konfliktsituationen mit dem Rechtsverkehr kommen.
Gemäß § 3 Abs. 2 MarkenG können hingegen keine Zeichen geschützt werden, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt wird, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Damit werden Kennzeichen vom Schutz des Markengesetzes ausgenommen, die sich durch den Gegenstand der Kennzeichnung selbst bestimmt. Dadurch wollte der Gesetzgeber dem allgemeinen markenrechtlichen Grundsatz Rechnung tragen, dass das zu schützende Kennzeichen immer selbstständig von der Ware oder der Dienstleistung stehen können muss.
Das Markengesetz sieht vor, dass alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden können, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 Abs. 1 MarkenG).
Hieraus lesen die Gerichte drei maßgebliche Kriterien ab, damit ein Zeichen markenfähig ist. Diese sind die Zeichenfähigkeit, die abstrakte Unterscheidungskraft und die grafische Darstellbarkeit.
Mit der Zeichenfähigkeit ist die Möglichkeit gemeint, ein Zeichen im Rechtssinne zu sein, also die Markenfähigkeit im engeren Sinne. Ergänzend zu den in § 3 Abs. 1 MarkenG benannten Beispielen an eintragungsfähigen Zeichen sind auch Hörzeichen oder grafische Gestaltungen wie z.B. ein dreidimensionales Schriftzeichen eintragungsfähig.
Um die Voraussetzung der abstrakten Unterscheidungskraft zu erfüllen, muss ein Zeichen geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Abzustellen ist dabei nicht auf die konkrete Unterscheidungskraft im Einzelfall im Bezug auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung, sondern lediglich auf die abstrakte Geeignetheit generell.
Das Kriterium der grafischen Darstellbarkeit wird hingegen negativ abgegrenzt. Diese Voraussetzung ist demnach nicht erfüllt, wenn das einzutragende Zeichen grafisch nicht darstellbar ist. Dies folgt daraus, dass der Umfang der Schutzfähigkeit hinreichend bestimmt sein muss. Denn ansonsten würde es zu unvorhersehbaren Konfliktsituationen mit dem Rechtsverkehr kommen.
Gemäß § 3 Abs. 2 MarkenG können hingegen keine Zeichen geschützt werden, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt wird, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Damit werden Kennzeichen vom Schutz des Markengesetzes ausgenommen, die sich durch den Gegenstand der Kennzeichnung selbst bestimmt. Dadurch wollte der Gesetzgeber dem allgemeinen markenrechtlichen Grundsatz Rechnung tragen, dass das zu schützende Kennzeichen immer selbstständig von der Ware oder der Dienstleistung stehen können muss.
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Markenrecht: Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei „Rheinpark-Center Neuss“
24.01.2012
Für das Schutzhindernisses kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll-BGH vom 22.06.11-Az: I ZB 78/10
Markenrecht: Zur Verkehrsdurchsetzung des Nivea-Blaus als Farbmarke
02.09.2015
Für die Verkehrsdurchsetzung einer Marke, deren Eintragung für einen Oberbegriff von Waren begehrt wird, ist erforderlich, dass sich ein hinreichender Durchsetzungsgrad ergibt, die der Oberbegriff umfasst.
Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei eindeutig abweichendem Begriffsinhalt
17.08.2017
Für die Beurteilung, ob eine Wortmarke oder deren Bestandteile eine Ware oder Dienstleistung beschreiben ist die Sich des angesprochenen Verkehrs maßgeblich.
Markenrecht: "Fack Ju Göhte" verstößt gegen die guten Sitten
07.02.2018
Die Eintragung des Wortzeichens "Fack Ju Göhte" als Unionsmarke wurde abgelehnt, da es gegen die guten Sitten verstößt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Markenrecht Berlin
Markenrecht: Zur Wort-Bild-Marke einer Farbe
10.09.2015
Eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn eine Plakette, die zur Anbringung auf Ersatzteilen dient, mit der bekannten Marke eines Automobilherstellers versehen wird.
Landgericht Bonn Urteil, 07. März 2016 - 27 KLs - 430 Js 794/15 - 4/15
bei uns veröffentlicht am 07.03.2016
Tenor
Der Angeklagte ist schuldig der gewerbsmäßigen strafbaren Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in 32 Fällen, davon in drei Fällen in jeweils drei und in acht Fällen in jeweils zwei tateinheitlich verwirklichten Fällen, von diesen wiederum in dr
Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 22. Nov. 2018 - C-578/17
bei uns veröffentlicht am 22.11.2018
Vorläufige Fassung
SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS
HENRIK SAUGMANDSGAARD ØE
vom 22. November 2018(1)
Rechtssache C‑578/17
Oy Hartwall Ab
Beteiligte:
Patentti- ja rekisterihallitus
(Vorabentscheidungsersuchen, eingereicht vom Korkein hallint
Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 05. Dez. 2017 - C-478/16 P
bei uns veröffentlicht am 05.12.2017
SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS
MANUEL CAMPOS SÁNCHEZ-BORDONA
vom 5. Dezember 2017 (
1
)
Rechtssache C‑478/16 P
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)...
Europäischer Gerichtshof Urteil, 24. Okt. 2018 - T-435/12
bei uns veröffentlicht am 24.10.2018
URTEIL DES GERICHTS (Erste Kammer)
24. Oktober 2018 (
*1
)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke 42 BELOW – Nicht eingetragene ältere nationale Bildmarke VODKA 42 – Relatives Eintragungs
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - 3 U 108/12
bei uns veröffentlicht am 11.12.2014
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 12, vom 1. Juni 2012 (Az. 312 O 409/10), berichtigt gemäß Beschluss vom 12. Juli 2012, abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat d
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 13. Feb. 2014 - 3 U 113/13
bei uns veröffentlicht am 13.02.2014
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerinnen wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 13.6.2013, Geschäfts-Nr. 327 O 207/13, abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird im Wege der.
Bundesgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2015 - I ZR 78/14
bei uns veröffentlicht am 23.09.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 7 8 / 1 4 Verkündet am: 23. September 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Landgericht Düsseldorf Urteil, 17. Feb. 2016 - 2a O 170/14
bei uns veröffentlicht am 17.02.2016
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zahnreinigungsgeräte und/oder deren Zuberhörteile unter den Zeichen
1. AirFloss
und/oder
2.
anzubieten, zu vertreiben
Europäischer Gerichtshof Urteil, 21. Sept. 2017 - T-609/15
bei uns veröffentlicht am 21.09.2017
URTEIL DES GERICHTS (Achte Kammer)
21. September 2017 (
*1
)
„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke BASIC – Ältere nationale Handelsnamen basic und basic AG – Relatives Eintragungshindernis – Benutzung
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 15. Okt. 2014 - VI - U (Kart) 42/13
bei uns veröffentlicht am 15.10.2014
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 2013 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefas
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. Okt. 2006 - 2 U 222/05
bei uns veröffentlicht am 26.10.2006
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 29.11.2005 wie folgt
abgeändert:
1. Die Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsgeld bis
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 27. März 2014 - 3 U 33/12
bei uns veröffentlicht am 27.03.2014
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen, vom 3.2.2012, Az. 406 HKO 96/11, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläu
Oberlandesgericht Köln Urteil, 11. Apr. 2014 - 6 U 230/12
bei uns veröffentlicht am 11.04.2014
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.12.2012 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 803/11 – wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 24. Sept. 2015 - 5 U 43/14
bei uns veröffentlicht am 24.09.2015
Tenor
1. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 15.04.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für
Oberlandesgericht Köln Urteil, 30. Sept. 2016 - 6 U 131/15
bei uns veröffentlicht am 30.09.2016
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 21. Juli 2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 152/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung unter Nr. I.1 des landgerichtlichen Urteil
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 12. Juli 2018 - 3 U 28/11
bei uns veröffentlicht am 12.07.2018
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 13. Januar 2011, Geschäfts-Nr. 327 O 218/10, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil de
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 30. März 2017 - 3 U 150/15
bei uns veröffentlicht am 30.03.2017
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 13.08.2015, 327 O 135/15, abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, in die Löschung ihrer beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nu
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 01. März 2018 - 3 U 167/15
bei uns veröffentlicht am 01.03.2018
Tenor
I. Auf die Berufungen der Parteien wird unter Abweisung der weitergehenden Berufungen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 8 für Handelssachen, vom 26.8.2015 (Az.: 408 HKO 143/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Oberlandesgericht Hamm Urteil, 14. Jan. 2016 - 4 U 95/15
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Mai 2015 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung
Landgericht Düsseldorf Urteil, 04. Feb. 2015 - 2a O 367/13
bei uns veröffentlicht am 04.02.2015
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Kopien der nachfolgend aufgezählten Urkunden bzw. Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen zur Verfügung zu stellen:
a) jegliche Korrespondenz, insbesondere schriftliche Korrespondenz und
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 26. Juli 2018 - 3 U 79/15
bei uns veröffentlicht am 26.07.2018
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Mai 2015, Az. 312 O 268/14, abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen der Klägerin zur Las
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 07. Juli 2016 - 5 U 23/16
bei uns veröffentlicht am 07.07.2016
Tenor
1. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 24.09.2015 abgeändert:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten de
Europäischer Gerichtshof Urteil, 22. Okt. 2015 - C-20/14
bei uns veröffentlicht am 22.10.2015
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer)
22. Oktober 2015 (
*1
)
„Vorlage zur Vorabentscheidung — Marken — Richtlinie 2008/95/EG — Weitere Eintragungshindernisse oder Ungültigkeitsgründe — Wortmarke — Buchstabenfolge, d
Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2017 - I ZR 263/15
bei uns veröffentlicht am 30.03.2017
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 263/15 Verkündet am: 30. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 12. Mai 2016 - 3 U 129/14
bei uns veröffentlicht am 12.05.2016
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, KfH 6, vom 8. Juli 2014, Az. 406 HKO 71/14, abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vo
Bundesgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2015 - I ZR 105/14
bei uns veröffentlicht am 23.09.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 1 0 5 / 1 4 Verkündet am: 23. September 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:.
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 10. Juni 2010 - 2 U 87/09
bei uns veröffentlicht am 10.06.2010
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17.11.2009 wirdz u r ü c k g e w i e s e n .2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.3. Das Urteil ist vorläufig vollstrec
Bundesgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2016 - I ZR 82/14
bei uns veröffentlicht am 28.04.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 82/14 Verkündet am: 28. April 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 26. Juni 2013 - 6 U 31/12
bei uns veröffentlicht am 26.06.2013
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Kammer für Handelssachen II des Landgerichts Kiel vom 21.06.2012 geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.641,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Bas
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 03. Nov. 2011 - 2 U 29/11
bei uns veröffentlicht am 03.11.2011
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Vorsitzenden der 43. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 24.02.2011 wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfah
Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 02. Juni 2016 - I ZR 268/14
bei uns veröffentlicht am 02.06.2016
Tenor
I. Das Verfahren wird ausgesetzt.
II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 11
Landgericht Mannheim Urteil, 12. Mai 2009 - 2 O 59/09
bei uns veröffentlicht am 12.05.2009
Tenor
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 09. Aug. 2007 - 2 U 94/06
bei uns veröffentlicht am 09.08.2007
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 25.04.2006 wie folgt
abgeändert:
1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, unter der Bezeichnung
„KOHLERMIXI“ elektrische
Europäischer Gerichtshof Urteil, 07. Aug. 2018 - C-521/17
bei uns veröffentlicht am 07.08.2018
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer)
7. August 2018 (
*1
)
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges und gewerbliches Eigentum – Richtlinie 2004/48/EG – Art. 4 – Klagebefugnis einer Verwertungsgesellschaft, die di
Landgericht Mannheim Urteil, 24. März 2009 - 2 O 62/08
bei uns veröffentlicht am 24.03.2009
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.698,33 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.759,60 EUR seit dem 05.09.2007 sowie aus weiteren 938,73 EUR seit dem 27.07.
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - I ZB 106/16
bei uns veröffentlicht am 18.10.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 106/16 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 398 69 970 ECLI:DE
Oberlandesgericht Hamm Urteil, 20. Jan. 2015 - 4 U 124/14
bei uns veröffentlicht am 20.01.2015
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.07.2014 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Kläger teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 21. Mai 2015 - 3 U 2/12
bei uns veröffentlicht am 21.05.2015
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1.12.2011, Gz. 327 O 143/10, wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung fallen der Beklagten zur Last.
III. Das Urteil ist ebenso wie das angegriffene Ur
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Feb. 2004 - 2 U 59/03
bei uns veröffentlicht am 12.02.2004
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 04.03.2003
geändert.
2.
Landgericht Köln Urteil, 21. Juli 2015 - 81 O 152/13
bei uns veröffentlicht am 21.07.2015
Tenor
I.
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, im geschä
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - I ZB 61/13
bei uns veröffentlicht am 23.10.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 6 1 / 1 3 Verkündet am: 23. Oktober 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ:.
Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2016 - I ZB 43/15
bei uns veröffentlicht am 09.11.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 43/15 vom 9. November 2016 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Markenanmeldung Nr. 30 2011 048 667.0 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Stadtwerke Bremen MarkenG § 8 Abs. 2 Nr
Landgericht Stuttgart Urteil, 22. Nov. 2007 - 17 O 560/07
bei uns veröffentlicht am 22.11.2007
Tenor
1. Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 13. September 2007 wird bestätigt.
2. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
Streitwert: EUR 100.000,00
Tatbestand
1 Die Parteien stre
Europäischer Gerichtshof Urteil, 28. Okt. 2015 - T-96/13
bei uns veröffentlicht am 28.10.2015
URTEIL DES GERICHTS (Erste Kammer)
28. Oktober 2015 (
*1
)
„Gemeinschaftsmarke — Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Маcка — Nicht eingetragene ältere nationale Bildmarke Маcка — Relatives...
Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2018 - I ZR 138/16
bei uns veröffentlicht am 15.02.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 138/16 Verkündet am: 15. Februar 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
Oberlandesgericht Hamm Urteil, 04. Aug. 2015 - 4 U 119/14
bei uns veröffentlicht am 04.08.2015
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.07.2014 verkündete Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin z
Landgericht Hamburg Urteil, 20. Sept. 2016 - 312 O 587/15
bei uns veröffentlicht am 20.09.2016
Tenor
I.1 Den Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 M
Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2015 - I ZR 147/13
bei uns veröffentlicht am 12.03.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 1 4 7 / 1 3 Verkündet am: 12. März 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - I ZB 3/17
bei uns veröffentlicht am 18.10.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 3/17 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Apr. 2015 - I ZR 59/13
bei uns veröffentlicht am 02.04.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 5 9 / 1 3 Verkündet am: 2. April 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Springender Pu