Rechtsgebiet
Erbengemeinschaft
1 Schlüsselnorm · 5 Urteile im Überblick
Dieser Text wurde von einer KI erstellt. Die redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen steht noch aus.
Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben (z. B. Ehefrau und Kinder), entsteht kraft Gesetzes in der Sekunde des Todes eine Erbengemeinschaft. Diese ist in den §§ 2032 ff. BGB geregelt. Sie ist eine Gesamthandsgemeinschaft: Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen. Kein Miterbe kann eigenmächtig über einzelne Gegenstände (wie das Haus) verfügen.
Die Verwaltung bis zur endgültigen Auseinandersetzung steht den Erben gemeinschaftlich zu (§ 2038 BGB). Über ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahmen (z. B. Zahlung von Nebenkosten) wird mit Stimmenmehrheit entschieden. Außerordentliche Maßnahmen, wie der Immobilienverkauf an Dritte, bedürfen der Einstimmigkeit. Blockiert auch nur ein Miterbe, kann das Haus nicht verkauft werden.
Das gesetzliche Ziel der Erbengemeinschaft ist deren Auflösung (Auseinandersetzung) gemäß § 2042 BGB. Jeder Miterbe kann diese verlangen. Können sich die Erben nicht auf eine Aufteilung einigen, müssen Nachlassgegenstände zu Geld gemacht werden. Bei Immobilien bleibt als letztes Mittel oft nur die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) vor dem Amtsgericht.
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg im Fall einer Erblasserin, die im Jahr 1999 verstarb. Beerbt wurde sie nach dem Testament von ihrer Tochter und ihren beiden Enkeln. Weiterlesen ›
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 22.10.2015 (Az.: V ZB 126/14) folgendes entschieden: Hinsichtlich des Nachlasses bleiben die Inhaber der Erbteile gesamthänderisch verbunden. Weiterlesen ›
Der Testamentsvollstrecker über den Erbteil eines Miterben ist auch während des Bestehens der Erbengemeinschaft verpflichtet, diesem Miterben ein Verzeichnis aller Nachlassgegenstände mitzuteilen. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Erbrecht“.
Schlüsselnormen
- § 2032 BGB Erbengemeinschaft
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- OLGMUEN, 18.01.2019 – 34 WX 16518 KOST34 WX 16518 KOST · 18.01.2019
- LG-DUSSELDORF LG Dusseldorf, 08.01.2019 – 25 OH 91825 OH 9/18 · 08.01.2019
- LG-HAMBURG LG Hamburg, 19.12.2018 – 321 OH 2218321 OH 22/18 · 19.12.2018
- LG-HAMBURG LG Hamburg, 06.12.2018 – 321 OH 3118321 OH 31/18 · 06.12.2018
- LG-DUSSELDORF LG Dusseldorf, 03.12.2018 – 25 T 21725 T 2/17 · 03.12.2018
Passende Apps
anwalttoolsauch als White-Label für Kanzleien
- Holger Siebert
- Rechtsanwalt Dietmar Ludolph
- Rechtsanwalt Dr. Rolf Kasselmann
- Rechtsanwalt Gert Grey
- Rechtsanwalt Hans-Oskar Jülicher
- Rechtsanwalt Jürgen Schleimer
- Rechtsanwalt Martin Hesse
- Rechtsanwalt Rainer Kubitza
- Rechtsanwalt Thorsten Jawinski
- Rechtsanwältin Anne Katrin Köster
- Rechtsanwältin Jacqueline Böhme