(1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben.

(2) Wird der überlebende Ehegatte nicht Erbe und steht ihm auch kein Vermächtnis zu, so kann er Ausgleich des Zugewinns nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383, 1390 verlangen; der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten oder eines anderen Pflichtteilsberechtigten bestimmt sich in diesem Falle nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil des Ehegatten.

(3) Schlägt der überlebende Ehegatte die Erbschaft aus, so kann er neben dem Ausgleich des Zugewinns den Pflichtteil auch dann verlangen, wenn dieser ihm nach den erbrechtlichen Bestimmungen nicht zustünde; dies gilt nicht, wenn er durch Vertrag mit seinem Ehegatten auf sein gesetzliches Erbrecht oder sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat.

(4) Sind erbberechtigte Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten, welche nicht aus der durch den Tod dieses Ehegatten aufgelösten Ehe stammen, vorhanden, so ist der überlebende Ehegatte verpflichtet, diesen Abkömmlingen, wenn und soweit sie dessen bedürfen, die Mittel zu einer angemessenen Ausbildung aus dem nach Absatz 1 zusätzlich gewährten Viertel zu gewähren.

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Familienrecht: Zum pauschalen Zugewinnausgleich bei deutschem Güterrechts- und griechischem Erbstatut

23.06.2015

Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 I BGB ist i.S.d. Artt. 15, 25 EGBGB ist rein güterrechtlich zu qualifizieren.
Ehescheidung

Erbrecht: Erbrechtliche Verhältnisse eines türkischen Staatsangehörigen

04.12.2012

richten sich nach Regelungen des Konsularvertrags zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich-BGH vom 12.09.12-Az:IV ZB 12/12
allgemeines

Schwedischer Erblasser: Keine Erhöhung der Erbquote nach deutschem Güterrecht

28.04.2010

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Sonstiges

Referenzen - Gesetze | § 503 BGB

§ 503 BGB zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 503 BGB wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Höfeordnung - HöfeO | § 12 Abfindung der Miterben nach dem Erbfall


(1) Den Miterben, die nicht Hoferben geworden sind, steht vorbehaltlich anderweitiger Regelung durch Übergabevertrag oder Verfügung von Todes wegen an Stelle eines Anteils am Hof ein Anspruch gegen den Hoferben auf Zahlung einer Abfindung in Geld zu.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 5 Zugewinngemeinschaft


(1) Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 6 des Lebenspartnerschaftsgesetzes) durch den Tod eines Ehegatten oder den Tod eines Lebenspartners beendet und der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 des Bürgerl
§ 503 BGB wird zitiert von 2 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2303 Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils


(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. (2) Das gleiche

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1931 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten


(1) Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmling
§ 503 BGB zitiert 2 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1373 Zugewinn


Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1390 Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte


(1) Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann von einem Dritten Ersatz des Wertes einer unentgeltlichen Zuwendung des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Dritten verlangen, wenn1.der ausgleichspflichtige Ehegatte die unentgeltliche Zuwendung an den

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2012 - IV ZB 12/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 12/12 vom 12. September 2012 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EGBGB Art. 25; Deutsch-Türkischer KonsularVtr Nr. 14 Anlage zu Art. 20 Die erbrechtlichen Verhältnisse eines ohne Hinterlass

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2004 - IV ZR 174/03

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 174/03 Verkündet am: 27. Oktober 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 2042 Anteile

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2003 - XII ZR 23/01

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 23/01 Verkündet am: 15. Oktober 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 03. Dez. 2015 - 1 W 2197/15

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Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Amberg vom 28.7.2015, VI 1325/14, wird aufgehoben. II. Der Antrag der Beteiligten ... auf Erteilung eines Erbscheins vom ... wird zurückgewiesen. III. Der Beschwerdewert

Finanzgericht München Urteil, 17. Okt. 2018 - 4 K 1948/17

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Tenor 1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 24. Juli 2012 in Gestalt des geänderten Erbschaftsteuerbescheides vom 12. November 2014 sowie der die Erbschaftsteuer ändernden Einspruchsentscheidung vom 4. Juli 2017 wird dahingehend geändert

Europäischer Gerichtshof Urteil, 01. März 2018 - C-558/16

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URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 1. März 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Erbsachen und Europäisches Nachlasszeugnis

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - XII ZB 544/15

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Oberlandesgericht Hamm Urteil, 27. Okt. 2016 - 10 U 61/07

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1) bis 4) wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 31.05.2007 – 9 O 258/00 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten zu 1) bis 4) werden verurteilt

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Sept. 2016 - III R 62/13

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Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. Mai 2013  7 K 114/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. Sept. 2016 - 16 UF 92/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichtes - Familiengericht - Ludwigsburg vom 14.04.2016 - 6 F 1637/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Der Antragsteller wird verpflichtet, dem An

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Juli 2016 - 1 O 83/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 10. Kammer - vom 23. Mai 2016 hat in der Sache keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die begehrte Änderung des angefochtenen Bes

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 07. Dez. 2015 - 3 Wx 108/15

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 12. Nov. 2015 - 10 W 70/15

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Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Lemgo vom 09.03.2015 (17b Lw 110/14) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 26. Mai 2015 - 2 K 16/13

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2015 - IV ZB 30/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IVZB 30/14 vom 13. Mai 2015 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1371 Abs. 1; EGBGB Art. 15, Art. 25 Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Artt. 15, 25 EGBG

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 20. März 2015 - I-7 U 55/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 23.01.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil und das angefochtene Urte

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. März 2015 - I-3 Wx 196/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 3) einen Teilrechtserbschein nach Maßgabe des mit der Beschwerde gestellten Hilfsantrags zu erteilen. Eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfah

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 24. Nov. 2014 - 1 T 288/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2014

Gründe I. 1 Der Antragsteller und Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Er war vom 23.01.1986 bis zu deren Tod am 14.07.2013 mit der Erblasserin verheiratet, die als Zahnarzthelferin in einer anderen Praxis beschäftigt war. Die Eheleute lebten im

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2014 - XI ZR 210/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X I Z R 2 1 0 / 1 3 Verkündet am: 21. Oktober 2014 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Beschluss, 30. Sept. 2014 - 3a IN 354/14 Sp

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Gründe 1 Der Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist unzulässig. Der Antragsteller hat seine Antragsberechtigung als Erbe nach § 317 Abs. 1 InsO nicht durch die Vorlage eines Erbscheins nachgewiesen. Das Gericht hat mit seiner Ver

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Juli 2014 - III B 28/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet und durch Beschluss zurückzuweisen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 09. Juli 2014 - 12 UF 2/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor Der Gegenvorstellung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers vom 07.03.2014 gegen die Festsetzung des Beschwerdewertes im Beschluss vom 11.02.2014 (AZ.: 12 UF 2/14) wird nicht entsprochen. 1G r ü n d e 2I. 3Die Beteiligten sind seit

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 11. Feb. 2014 - 2 Wx 245/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 02.09.2013 - 40 VI 564/13 – aufgehoben. Die Tatsachen, die zur Erteilung des mit der notariellen Urkunde vom 00.00.0000 (URNR. 0000/0000 des No

Amtsgericht Warendorf Beschluss, 15. Jan. 2014 - 9 F 338/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Teilbeschluss Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, 1.   Auskunft über den Bestand des Endvermögens/Nachlasses des am 15.07.2012 verstorbenen G zu erteilen und zwar durch Vorlage eines geordneten Verzeichnisses, das im Einzelnen folgende Verm

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. Okt. 2013 - 15 W 237/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.Der Antrag des Beteiligten zu 1) auf gerichtliche Entscheidung vom 06.03.2012 wird zurückgewiesen.Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelasse

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 19. Aug. 2013 - 3 Wx 60/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Segeberg vom 21. Februar 2013 geändert und der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. zurückgewiesen. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 07. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Die Ablehnungsgesuche der Beschwerdeführer zu II.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2012 - II R 52/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Witwe des Erblassers (E) und lebte mit diesem im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. E und sein Br

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 20. Dez. 2011 - 3 U 31/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. April 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Kiel, Aktenzeichen 9 O 7/11, geändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Apr. 2011 - L 13 R 203/11

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch in der Berufungsinstanz nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten i

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Sept. 2010 - 8 B 13/10

bei uns veröffentlicht am 14.09.2010

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und auf Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07

bei uns veröffentlicht am 21.07.2010

Tenor 1. § 16 Absatz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 378) ist vom Inkrafttreten des Gesetz

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Mai 2010 - II R 16/08

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres am 2. Januar 2000 verstorbenen Ehemanns (E), mit dem sie im gesetzlichen Güterstand d

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 20. Sept. 2007 - 12 U 27/07

bei uns veröffentlicht am 20.09.2007

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 18.01.2007 - 3 O 173/06 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die

Landgericht Kiel Urteil, 12. Feb. 2007 - 6 O 267/00

bei uns veröffentlicht am 12.02.2007

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.761,54 € zu zahlen zuzüglich Kosten in Höhe von 107,35 € und Zinsen in Höhe von 5,4 % auf 20.451,68 € vom 19. Juli 1999 bis zum 21. Mai 2003 sowie in Höhe von 4 % auf weitere 62.240,74 € vom 1

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. März 2005 - 8 W 96/04

bei uns veröffentlicht am 08.03.2005

Tenor 1. Auf die weitere Beschwerde des Antragsgegners werden der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 26.2.2004 und der Beschluss des Notariats III Ellwangen - Nachlassgericht - vom 25.10.2002

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Sept. 2004 - 10 K 116/01

bei uns veröffentlicht am 30.09.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Die Kläger begehren die Anerkennung weiterer Sonderausgaben. 3  Die Kläger werden als Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.

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(1) Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann von einem Dritten Ersatz des Wertes einer unentgeltlichen Zuwendung des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Dritten verlangen, wenn1.der ausgleichspflichtige Ehegatte die unentgeltliche Zuwendung an den Dritten in der...