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 Ingo M. Dethloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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7 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Bankenkrise und Inflation: Das Aus für die Lebensversicherung?

27.04.2023

Der Kollaps der Silicon Valley Bank hat in den USA zahlreiche kleinere Regionalbanken in einen Abwärtsstrudel gezogen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Deutschland und Europa in den Abwärtsstrudel gesogen werden.  Davon könnten auch deutsche Versicherer betroffen sein.  Bereits 15 deutsche Lebensversicherer stehen wegen wirtschaftlicher Schieflage unter verschärfter Beobachtung der BaFin. Insolvenzen sind möglich.  Grund genug, sich über die kapitalbildender Lebensversicherungen Gedanken zu machen und zu fragen:  Macht die kapitalbildende Lebensversicherung noch Sinn?  Kann ich mich von dem Vertrag lösen?

Führerscheinentzug: Messis kann Führerschein entzogen werden

18.06.2020

Kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Messi-Syndrom (Persönlichkeitsstörung im Sinne eines zwanghaften Hortens) vorliegt, kann dies zu einer bedingten Fahreignung führen. Dann sind Auflagen zur Fahrerlaubnis möglich, die sogar in einem Entzug der Fahrerlaubnis münden können. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verkehrsrecht  

Öffentliches Recht: BVerfG stellt sich gegen EuGH und erklärt das PSPP-Programm der EZB für kompetenzwidrig

22.05.2020

Am 05.05.2020 stellte sich das Bundesverfassungsgericht erstmals in seiner Geschichte gegen die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Es gab mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Public Sector Purchase Programme (PSPP-Staatsanleihekaufprogramm) der Europäischen Zentralbank (EZB) statt und erklärte dieses für kompetenzwidrig. So habe die EZB weder geprüft noch ausreichend dargelegt, dass ihre Maßnahmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Deshalb stelle sich das PSPP als ultra-vires- Akt dar. Indem die Bundesregierung und Bundestag es unterließen dagegen vorzugehen, verletzen sie Grundrechte. Das gegenteilige vorangegangene Urteil des EuGH beruhe auf einer objektiv willkürlichen Auslegung der Verträge. Es überschreite offenkundig das ihm in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV erteilte Mandat und bewirkte eine Kompetenzverschiebung zu Lasten der Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund stellt das Urteil des EuGH (Az.: 2BvR 859/15, 2BvR980/16, 2BvR 2006/15, 2BvR 1651/15) ebenfalls einen ultra-vires-Akt dar und ist nicht verbindlich für Deutschland. Deutsche Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen demnach nicht an der Vollziehung des PSPP mitwirken. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Recht Berlin

- Prämienrückzahlung: Rückabwicklung von Versicherungen

18.05.2014

Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Anlageprodukte

Kapitallebensversicherungen

11.10.2012

Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte

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Sozialgericht Berlin Urteil, 1. Juli 2021 - S 21 R 1232/18

bei uns veröffentlicht am 10.05.2023

Sozialgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil   In dem Rechtsstreit  A, - Kläger -   Proz.-Bev.: Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin,   gegen  Deutsche Rentenversicherung Bu