Zivilprozessordnung - ZPO | § 251 Ruhen des Verfahrens
Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. Die Anordnung hat auf den Lauf der im § 233 bezeichneten Fristen keinen Einfluss.
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Steuerrecht: "Sanierungserlass" nicht auf Altfälle anwendbar
von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
22.11.2017
Der sog. Sanierungserlass, durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, darf für die Vergangenheit nicht angewendet werden – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Gesellschaftsrecht: gewinnneutrales Ausscheiden aus Mitunternehmerschaften
27.07.2017
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine gewinnneutrale Realteilung auch dann möglich ist, wenn ein Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung ausscheidet.
Frühbucherrabatt: Keine Irreführung durch Verlängerung
22.12.2010
OLG Hamm vom 02.09.10 - Az: I-4 U 52/10 - Weitergewähren eines zunächst zeitlich befristeten Preisvorteils muss keine irreführende Werbung sein - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht: Vorsteuerberichtigung: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen umsatzsteuerrechtlich nicht maßgebend
10.02.2010
Rechtsanwalt für Steuerrecht - Umsatzsteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht: Kinderbetreuungskosten: Beschränkter Abzug ist zulässig
03.02.2010
Anwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Zivilprozessordnung - ZPO | § 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wieder
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil, 28. Jan. 2022 - L 37 SF 284/19 EK AS
bei uns veröffentlicht am 05.05.2022
Streitgegenständlich ist vorliegend die unangemessene Dauer des Ausgangsverfahrens. Der Kläger begehrt vorliegend einen Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer des vom Sozialgericht geführten Verfahrens (Ausgangsverfahr
Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2019 - I ZR 160/17
bei uns veröffentlicht am 24.01.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 160/17 Verkündet am: 24. Januar 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne
Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2014 - IX ZB 90/13
bei uns veröffentlicht am 15.01.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 90/13 vom 15. Januar 2014 in dem Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Gru
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - XI ZB 16/09
bei uns veröffentlicht am 10.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 16/09 vom 10. November 2009 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Wiechers und die Richter Dr. Joeres, Dr. Ellenberger, Maihold und Dr. Matthias am 10. Nov
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - XI ZB 15/09
bei uns veröffentlicht am 10.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 15/09 vom 10. November 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 251 Satz 2, § 520 Abs. 2 Satz 2, § 307 a) Der Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, enthält nicht
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - XI ZB 14/09
bei uns veröffentlicht am 10.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 14/09 vom 10. November 2009 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Wiechers und die Richter Dr. Joeres, Dr. Ellenberger, Maihold und Dr. Matthias am 10. No
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - XI ZB 13/09
bei uns veröffentlicht am 10.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 13/09 vom 10. November 2009 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Wiechers und die Richter Dr. Joeres, Dr. Ellenberger, Maihold und Dr. Matthias am 10. Nov
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2019 - IX ZB 5/19
bei uns veröffentlicht am 27.06.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 5/19 vom 27. Juni 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 148 Eine Aussetzung des Rechtsstreits kommt bei der getrennten Geltendmachung von Teilen einer einheitlich
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2010 - IX ZB 72/08
bei uns veröffentlicht am 14.01.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 72/08 vom 14. Januar 2010 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 14. Jan
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04
bei uns veröffentlicht am 29.06.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 195/04 vom 29. Juni 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 104 Ein Kostenfestsetzungsverfahren für die Kosten der Vorinstanzen ist auch dann unterbrochen, wenn die.
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2019 - V ZR 152/18
bei uns veröffentlicht am 13.12.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 152/18 Verkündet am: 13. Dezember 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 227 Abs. 1
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2014 - X ZR 54/11
bei uns veröffentlicht am 25.11.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 54/11 vom 25. November 2014 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. November 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabinski, Dr. Bacher
Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2011 - IV ZR 118/10
bei uns veröffentlicht am 12.01.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 118/10 Verkündetam: 12.Januar2011 Bott Justizhauptsekretärin alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Sept. 2018 - X ZR 47/16
bei uns veröffentlicht am 11.09.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 47/16 vom 11. September 2018 in dem Patentnichtigkeitsverfahren ECLI:DE:BGH:2018:110918BXZR47.16.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. September 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Me
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2004 - I ZR 110/04
bei uns veröffentlicht am 07.10.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 110/04 vom 7. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit die Richter Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant, Dr. Büscher, Dr. Schaffert und Dr. Bergmann beschlossen: Das Verfahren ruht bis zur Entscheidung über die Revision in d
Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2004 - VI ZR 336/03
bei uns veröffentlicht am 23.11.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 336/03 Verkündet am: 23. November 2004 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2000 - V ZB 35/00
bei uns veröffentlicht am 28.09.2000
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 35/00 vom 28. September 2000 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 28. September 2000 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Dr. Vogt, Schneider, Prof. Dr. Krüger und
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2000 - XII ZR 85/98
bei uns veröffentlicht am 18.10.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 85/98 Verkündet am: 18. Oktober 2000 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2008 - II ZR 116/08
bei uns veröffentlicht am 24.11.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 116/08 Verkündet am: 24. November 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Nov. 2015 - 3 K 387/14
bei uns veröffentlicht am 25.11.2015
Gründe
Finanzgericht Nürnberg
3 K 387/14
NZB IV B 5/16
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
Kläger ■
gegen
Beklagter ■
Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Apr. 2016 - M 15 K 16.30407
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über den Asylantrag des Klägers vom 26. Januar 2015 zu entscheiden.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
II
Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Okt. 2016 - M 12 M 15.2236
bei uns veröffentlicht am 14.10.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt.
II.
Die Kostenerinnerung wird zurückgewiesen.
III.
Der Antragsteller hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden
Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Nov. 2015 - M 12 K 15.4067
bei uns veröffentlicht am 20.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 15 M 14.2529
bei uns veröffentlicht am 08.12.2014
Tenor
I.
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.
Gründe
I.
Die Antragstellerin stellte am 18. März 2009 beim Verwaltungsgerichtsho
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2016 - L 15 BL 9/14
bei uns veröffentlicht am 19.12.2016
Tenor
I.
Auf die Berufung werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 20. November 2014 sowie der Bescheid des Beklagten vom 26. Februar 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. Juni 2013 aufgehoben. Der
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2014 - 5 ZB 14.1356
bei uns veröffentlicht am 13.11.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
Gr
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Apr. 2017 - RN 8 K 16.31882
bei uns veröffentlicht am 05.04.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläg
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 05. Sept. 2016 - L 2 P 30/16 B
bei uns veröffentlicht am 05.09.2016
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 2. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen.
Gründe
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) wendet sich mit der Beschwerde geg
Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 18. Juli 2019 - 1 AR 37/19
bei uns veröffentlicht am 18.07.2019
Tenor
Die Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt.
Gründe
I.
Mit Schriftsatz vom 28. Februar 2019 hat die Antragstellerin einen Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO be
Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 27. Apr. 2015 - S 38 KA 5034/12
bei uns veröffentlicht am 27.04.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Das Verfahren unter dem Aktenzeichen S 38 KA 5034/12 wurde ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 38 KA 549
Finanzgericht München Urteil, 23. Feb. 2015 - 7 K 3229/14
bei uns veröffentlicht am 23.02.2015
Tenor
Tatbestand
I. Streitig ist, ob das Finanzamt die Änderung des Einkommensteuerbescheids 2009 vom 24. September 2014 zu Recht abgelehnt hat.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 2009 zusammen zur E
Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 29. Okt. 2014 - 8 K 369/14
bei uns veröffentlicht am 29.10.2014
Tatbestand
I.
Streitig ist zwischen dem Kläger und dem Beklagten – dem Finanzamt (FA) – ob § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf die Besteuerung des Klägers anzuwenden ist.
1. Der Kläger wohnt in
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2019 - 13a ZB 17.31278
bei uns veröffentlicht am 15.01.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen d
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 16. Dez. 2014 - B 5 E 14.682
bei uns veröffentlicht am 16.12.2014
Tenor
1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren wird abgelehnt.
2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
3. Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Apr. 2015 - L 20 R 562/12
bei uns veröffentlicht am 15.04.2015
Gründe
Bayerisches Landessozialgericht
L 20 R 562/12
Im Namen des Volkes
URTEIL
S 3 R 634/09
In dem Rechtsstreit
A., A-Straße, A-Stadt
- Klägerin und Berufungsklägerin -
Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B., B
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2018 - 8 ZB 18.411
bei uns veröffentlicht am 12.06.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2018 - 8 ZB 18.178
bei uns veröffentlicht am 12.06.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 07. März 2018 - 13 K 1029/16
bei uns veröffentlicht am 07.03.2018
Tenor
1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2014 vom 13. August 2015, geändert am 11. Dezember 2015 und 4. Januar 2016, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. März 2016 wird die Einkommensteuer 2014 unter Berücksichti
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Nov. 2015 - AN 4 K 14.01227, AN 4 K 15.01109
bei uns veröffentlicht am 10.11.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
Aktenzeichen: AN 4 K 14.01227 /AN 4 K 15.01109
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 10. November 2015
4. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 0412
Hauptpunkte:
- Vereinbar
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Sept. 2015 - M 6b K 14.4343
bei uns veröffentlicht am 16.09.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 6b K 14.4343
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 16. September 2015
6b. Kammer
Sachgebiets-Nr. 250
Hauptpunkte:
Rundfunkbeitrag im privaten
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 02. Dez. 2015 - B 4 K 14.249
bei uns veröffentlicht am 02.12.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
Aktenzeichen: B 4 K 14.249
Im Namen des Volkes
Urteil
02.12.2015
4. Kammer
gez. ... stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Sachgebiets - Nr. 1111 99
Hau
Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Juni 2017 - M 12 K 17.2200
bei uns veröffentlicht am 08.06.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe d
Landgericht München I Beschluss, 13. Apr. 2017 - 36 T 3922/17
bei uns veröffentlicht am 13.04.2017
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.01.2017, Az. 484 C 16614/16 WEG, aufgehoben.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Der
Landgericht München I Endurteil, 14. Jan. 2015 - 30 O 27783/13
bei uns veröffentlicht am 14.01.2015
Tenor
Der Streit für den Rechtsstreit wird festgesetzt auf 143.032,15 €.
Tatbestand
Die Klägerin begeht von den Beklagten Schadensersatz wegen behaupteter Schlechterfüllung eines Rechtsanwaltsvertrags in Zusam
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2016 - 22 ZB 16.288
bei uns veröffentlicht am 20.09.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 4.039,60 Euro festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2017 - 1 CE 17.694
bei uns veröffentlicht am 04.07.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wi
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juni 2017 - 23 A 15.2332
bei uns veröffentlicht am 29.06.2017
Tenor
I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.800,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 25. März 2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger trägt 7/10
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2016 - 3 CE 16.1015
bei uns veröffentlicht am 12.09.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. Mai 2016 - M 16 E 16.1265
bei uns veröffentlicht am 19.05.2016
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die im Jahre 1997 geborene Antr
Landgericht München I Endurteil, 03. Feb. 2016 - 37 O 24255/14
bei uns veröffentlicht am 03.02.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in...
War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in...