Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

1.
der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2.
der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3.
den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4.
den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5.
der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6.
der gegen die guten Sitten verstößt.

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil

1.
Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;
2.
eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;
3.
ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;
4.
die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.

(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.

(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.

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Angaben in der Fachinformation für ein Arzneimittel können irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt sind, die diese Aussagen nicht tragen.

Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmerüberlassung

14.05.2015

Bei nicht nur vorübergehendem Einsatz eines Leiharbeitnehmers kommt gegenüber dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitzt.

Parkverstoß: Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

25.07.2014

Aus einem Parkplatzschild und dem Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ ergibt sich ein Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
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Lärmschutz: Regelungen zum Nachtflugverkehr in Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss sind nicht verfassungswidrig

27.09.2012

Nachtflug am Flughafen Leipzig/Halle verletzt nicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit-BVerfG vom 15.10.09-Az:1 BvR 3522/08

Wirtschaftsstrafrecht: Tatbestandswirkung ausländerrechtlicher Erlaubnis

31.01.2011

Bei der Prüfung, ob ein strafbares Verhalten i.S. der §§ 92 I Nrn. 1 und 6, 92 a I AuslG bzw. der §§ 95 I Nrn. 2 und 3, 96 I AufenthG vorliegt, gebietet es das

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30.03.2007

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesnotarordnung - BNotO | § 12 Bestellungsurkunde


(1) Die Notare werden von der Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer durch Aushändigung einer Bestellungsurkunde bestellt. Die Urkunde soll den Amtsbezirk und den Amtssitz des Notars bezeichnen und die Dauer der Bestellung (§ 3 Abs. 1 u
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern


(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 44 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn 1. der für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird;2. die erforderliche Be

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern


Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 44 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn of

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 38 Zusicherung


(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsaktes die
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 3 Örtliche Zuständigkeit


(1) Örtlich zuständig ist 1. in Angelegenheiten, die sich auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis beziehen, die Behörde, in deren Bezirk das Vermögen oder der Ort liegt;2. in Angelegenheiten, die sich auf den Be

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 20 Ausgeschlossene Personen


(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden, 1. wer selbst Beteiligter ist;2. wer Angehöriger eines Beteiligten ist;3. wer einen Beteiligten kraft Gesetzes oder Vollmacht allgemein oder in diesem Verwaltungsverfahren ve

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 17. März 2023 - 4 A 1986/22

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 10. Dez. 2021 - 13 MN 462 bis 464/21

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Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - IX ZR 206/08

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Bundesgerichtshof Urteil, 03. März 2008 - II ZR 124/06

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 224/04 Verkündet am: 10. März 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja a) BauGB § 22

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Okt. 2017 - AN 1 K 17.00832

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Okt. 2017 - W 3 K 16.174

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 03. Mai 2016 - Au 7 K 16.130

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2017 - 6 ZB 16.1519

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Apr. 2015 - AN 11 K 14.01907

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. März 2016 - AN 1 K 14.00134

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Okt. 2015 - AN 6 K 15.00732, AN 6 K 15.01256

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Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Aug. 2018 - RN 8 E 18.50496

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragsteller begehren nach erfolg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - 20 B 15.30008

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Das Urteil des VG München vom 20. September 2013 wird in den Ziffern I. und II. aufgehoben. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 18. April 2013 wird insoweit aufgehoben, als er von einer Prüfung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2016 - 20 B 14.30320

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Das Urteil des VG München vom 29. August 2013 wird in Ziffer I insoweit, als die Beklagte darin zur Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG hinsichtlich Somalias verpflichtet wurde, und in Ziffe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2014 - 6 ZB 14.523

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Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29. Januar 2014 - AN 11 K 13.1183 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 22. Juli 2015 - RO 1 K 14.199

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - 20 B 14.30212

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Ziffer I. Satz 1 und Ziffer II. des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar 2013 werden aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 24. Juli 2012 wird insoweit aufgehoben, als er von einer Prüfung europare

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Juli 2014 - 4 K 13.01140

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger gelangte zusammen mit seiner Ehefrau ... im Dezember 1990 in die Bundesrepublik Deutschland. Das B

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. März 2018 - M 8 K 16.2803

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin war bis zum 22. Januar 20

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Juli 2017 - M 11 S 17.40630

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung in Ziff. 3 des Bescheids vom 8. Mai 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 02. Sept. 2016 - B 3 K 15.855

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Okt. 2015 - Au 2 K 15.295

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Gründe Gericht: VG Augsburg Aktenzeichen: Au 2 K 15.295 Im Namen des Volkes Urteil 15. Oktober 2015 2. Kammer Sachgebiets - Nr. 1315 Hauptpunkte: Recht der Bundesbeamten; Beihilfe;Aufwandserstattung für di

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Juni 2015 - M 5 E 15.1577

bei uns veröffentlicht am 05.06.2015

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Verfahren zur Besetzung der am ... Oktober 2013 hausintern ausgeschriebenen Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof (Vorsitz ... Senat

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2015 - 20 ZB 15.2121

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 08. Juni 2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Gründe Oberlandesgericht Bamberg 2 OLG 8 Ss 15/15 Beschluss vom 8. 6. 2015 Zum Sachverhalt: Das AG verurteilte den Angekl. wegen Falschbeurkundung im Amt in 86 tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 60 T

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Okt. 2015 - AN 6 K 15.00898

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 6 K 15.00898 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. Oktober 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr.: 250 Hauptpunkte: Rundfunkbeitragspflicht; Möglichkeit der Rund

Landgericht Ansbach Endurteil, 20. Jan. 2017 - 3 O 677/16

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2015 - M 1 K 15.69

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 1 K 15.69 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Juli 2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr. 1021 Hauptpunkte: Klage auf Neuberechnung des von einem Bahnhof ausg

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. März 2017 - M 24 K 16.31832

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vol

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Feb. 2015 - M 4 E 15.505

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der 1970 geborene Antrag

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Juli 2017 - 16 WF 367/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 22.2.2017 wird verworfen. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdeve

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Juni 2015 - Au 7 K 14.363

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 7 K 14.363 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. Juni 2015 7. Kammer Sachgebiets-Nr. 250 Hauptpunkte: Rundfunkbeitrag; Verfassungsmä

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2017 - 8 ZB 17.1189

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 20. Januar 2017 wird der

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Jan. 2019 - 3 Kart 117/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.09.2017, Az.: 608-2017-13f-2, wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ent

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Dez. 2018 - 3 Kart 117/17 (V)

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.09.2017, Az.: 608-2017-13f-2, wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ent

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 13. Dez. 2018 - 7 A 614/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist nach eigenen Angaben Staatsangehöriger Burkina Fasos, vom Volke der Mossi, und begehrt nunmehr nur noch die Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes (Bundesamt) vom 14.07.2017. 2 Nach eigenen Angaben reiste der Kläger

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 30. Nov. 2018 - 6 K 1959/18

bei uns veröffentlicht am 30.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 15. Nov. 2018 - 5 L 1337/18.NW

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Okt. 2018 - 4 L 139/18

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Gründe 1 Der zulässige Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nicht. 3 Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 N

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 21. Aug. 2018 - 5 Bf 25/17

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

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Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Juni 2018 - M 9 K 17.1268, M 9 K 17.2307

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Die Verfahren M 9 K 17.1268 und M 9 K 17.2307 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Bescheide vom 24. Februar 2017 und vom 7. April 2017 werden jeweils in Ziff. V aufgehoben. Im Übrigen werden die K

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 19. Juni 2018 - A 5 K 1489/18

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage A 5 K 1487/18 gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 02.03.2018 wird angeordnet.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe   I.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2018 - III R 26/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. September 2016  13 K 1913/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Mai 2018 - 9 AZR 531/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 31. August 2017 - 4 Sa 309/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Apr. 2018 - IX R 27/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 22. August 2017  2 K 688/16, die Einspruchsentscheidung vom 3. August 2011 und der ablehnende Bescheid vom 28. Jul

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